Die juristische Presseschau vom 27. bis 29. Juni 2015: EU-Parlament und TTIP - Bericht zu Mordparagraf – Ehe in den USA

29.06.2015

Recht in der Welt

USA – Gleichgeschlechtliche Ehe: Das Oberste Gericht der USA hat die gleichgeschlechtliche Ehe für alle Bundesstaaten legitimiert. Das Recht auf gleichgeschlechtliche Eheschließung ergebe sich aus dem in der Verfassung verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz, daher dürften einzelne Bundesstaaten diese nicht untersagen, so die Richter. Dies schreiben unter anderem die Samstags-Welt, Samstags-taz (Bernd Pickert), Samstags-SZ (Hubert Wetzel) und Samstags-FAZ (Andres Ross).

USA – "Kreative" Urteile: Der Richter eines US-amerikanischen Bezirksgerichts, Michael Cicconetti, belässt es bei seinen Entscheidungen nicht bei den üblichen Mitteln der Justiz – er denkt sich für jede Tat eine eigene "Erziehungsmaßnahme" aus, um den Tätern das Leid ihrer Opfer bewusst zu machen. Der Spiegel (Claas Relotius) illustriert jetzt auch die Entscheidungen des Richters – so mussten beispielsweise Personen, die Polizisten als "Schweine" beschimpft hatten, als solches verkleidet durch die Stadt laufen. Der Oberste Gerichtshof schützt solche "kreativen" Urteile.

Sonstiges

NSA-U-Ausschuss – Sonderbeauftragter: Der Doktorand Christoph Smets erläutert für lto.de, warum der NSA-Untersuchungsausschuss einen Anspruch darauf hat, die Selektorenliste zu sichten. Die Einführung einer Vertrauensperson durch die Bundesregierung hält er für "halbseiden und überflüssig".

NSU-U-Ausschuss: Der Bundestag wird am kommenden Donnerstag darüber beraten, einen zweiten NSU-Untersuchungsausschuss einzusetzen. Die Opposition befürwortet dieses Vorhaben, SPD und CDU zeigten sich "offen", so der Spiegel (wow).

Das Letzte zum Schluss

"Du Mädchen!": Eine Frau muss die Beleidigung eines Polizeibeamten mit einer Geldstrafe büßen. Das Amtsgericht Düsseldorf sah es als erwiesen an, dass sie dem Beamten bei einer Verkehrskontrolle "Du Mädchen!" entgegnete, nachdem dieser ihren Ehemann (er fuhr) darauf hinwies, er habe zu spät und zu scharf gebremst. Nicht sonderlich durchdacht war die Aussage ihres Gatten vor Gericht, seine bislang unbescholtene Frau "würde sowas nie zu einem Bullen sagen." Diese ihrerseits betont, sie habe "'n Märchen" gesagt. Das Gericht war der Ansicht, der Begriff Mädchen sei an sich nicht beleidigend, könne allerdings beleidigend wirken, wenn er darauf abziele, jemanden in seiner Ehre herabzusetzen, so justillon.de (Stephan Weinberger).

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. bis 29. Juni 2015: EU-Parlament und TTIP - Bericht zu Mordparagraf – Ehe in den USA . In: Legal Tribune Online, 29.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16021/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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