Die juristische Presseschau vom 17. Juni 2015: EuGH zu OMT-Programm – Urteil im Fall Tugce – Fischer zu strafrechtlicher Zurechnung

17.06.2015

Der EuGH billigt das OMT-Programm der EZB. Außerdem in der heutigen Presseschau: Urteil im Fall Tugce, Fischer zu strafrechtlicher Zurechnung, Gesetz für Syndikusanwälte und kommerzielle Webseiten haften für rechtsverletzende Kommentare.

Thema des Tages

EuGH zu OMT-Programm: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das OMT-Programm der Europäischen Zentralbank nicht gegen Unionsrecht verstößt. Das Programm liege innerhalb des währungspolitischen Mandats der EZB und verstoße auch nicht gegen das Verbot der monetären Finanzierung von Mitgliedstaaten. Unter Einhaltung bestimmter Bedingungen dürfe die EZB Staatsanleihen ankaufen. Aus diesem Grundsatzurteil ergibt sich auch, dass die EZB in ihren Entscheidungen nicht frei, sondern gerichtlicher Kontrolle unterworfen ist. Nun sei fraglich, wie das Bundesverfassungsgericht, welches den Fall zur Vorabentscheidung vorgelegt hatte, entscheiden wird. Die Karlsruher Richter hatten bisher angenommen, dass das OMT-Programm der EZB als wirtschaftspolitisch einzustufen sei und daher nicht in die Kompetenzen der EZB falle. Die SZ (Wolfgang Janisch) vermutet, das BVerfG werde die Entscheidung des EuGH akzeptieren – ebenso äußert sich der Professor für Öffentliches Recht Johannes Wieland auf lto.de. FAZ (Helene Bubrowski u.a.), Handelsblatt (Donata Riedel/Suanne Schier) und taz (Christian Rath) informieren ebenfalls über die Entscheidung und den zugrunde liegenden Fall.

Heribert Prantl (SZ) meint, der EuGH habe seine "Kraft des Rechts" in der Entscheidung "auf eine kluge Weise betont". Das Urteil zeige, die EZB sei "unabhängig, aber nicht ungebunden". "Es darf in einem Europa, das als Rechtsgemeinschaft gegründet worden ist, keinen Politiker, Präsidenten, keinen Großmanager und auch keine Institution geben, die außerhalb des Rechts steht." Christian Rath (taz) wertet das EuGH-Urteil als Teilerfolg für Karlsruhe. Denn, obwohl die Luxemburger Richter nicht der Meinung sind, die EZB habe ihre Kompetenz überschritten, stimmten sie dem BVerfG in folgenden drei Punkten zu: Die EZB kann rechtlich kontrolliert werden und das BVerfG kann diese Kontrolle auch durch Vorlagen an den EuGH ausüben. Auch den Karlsruher Maßstab akzeptierte der EuGH – Staatsfinanzierung durch die EZB ist verboten und dieses Verbot darf nicht umgangen werden. Philip Plickert (FAZ) hält es für "höchst bedauerlich", dass der EuGH der EZB einen "Freibrief für künftige massenhafte Anleihekäufe ausgestellt hat". Das Gericht habe das OMT-Programm zu einer "angeblich legitimen geldpolitischen Maßnahme umgedeutet" – dies könnten die Auflagen auch nicht ausgleichen. Wenn die EZB ihr Programm umsetzte, drohe die EU zu einer "Schulden-Haftungsunion" zu werden.

verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis) befasst sich mit der Frage, wie das Bundesverfassungsgericht auf die Entscheidung reagieren wird und beschreibt zwei mögliche Szenarien.

Rechtspolitik

Gleichgeschlechtliche Ehe: Valérie V. Suhr und Dana-Sophia Valentiner setzen sich auf juwiss.de kritisch mit dem Gesetzentwurf zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner auseinander. Der Entwurf der Bundesregierung bleibe "weit hinter dem rechtlich Möglichem und Gebotenem zurück, will er wirklich die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren vorantreiben". Es handele sich vorrangig um redaktionelle Änderungen. Suhr und Valentiner erklären insbesondere, weshalb eine Änderung von Artikel 6 des Grundgesetzes nicht notwendig sei, um die "Ehe" für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen.

Reform des BND: SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann und weitere Abgeordnete haben ihren Reformvorschlag für den Bundesnachrichtendienst vorgestellt. Dessen Arbeit solle "vollständig demokratisch legitimiert werden". Unter anderem solle sich der BND an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz halten müssen und die parlamentarische Kontrolle ausgeweitet werden. SZ (Thorsten Denkler) und FAZ (Eckart Lohse) berichten. Die taz (Astrid Geisler) merkt an, der Opposition gingen die geplanten Regelungen nicht weit genug.

Erbschaftsteuer: Der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer setzt sich dafür ein, den Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuer zu ändern. Der Schwellenwert für Familienunternehmen, bei denen künftig eine Bedürfnisprüfung geplant ist, solle auf 60 Millionen Euro erhöht werden. Dies schreibt die FAZ (Manfred Schäfers).

Der CDU-Finanzpolitiker Christian von Stetten erklärte, der Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuer werde nachgebessert. Die FAZ (Joachim Jahn) erläutert, welche geplanten Regelungen geändert werden sollen und sammelt Kritik und Bedenken bezüglich der Erbschaftsteuer-Reform. So befürchte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier beispielsweise ein weiteres Verfahren in Karlsruhe, sollten die Vorgaben des BVerfG "minimalinvasiv" umgesetzt werden.

Gesetz für Syndikusanwälte: Syndikusanwälte sollen auch weiterhin aus der gesetzlichen Rentenversicherung austreten können. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat das Bundeskabinett auf den Weg gebracht. Sie sollen sich künftig auch Rechtsanwalt nennen dürfen, müssen allerdings den Zusatz "Syndikusrechtsanwalt" führen. Dies meldet die FAZ (Joachim Jahn).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Juni 2015: EuGH zu OMT-Programm – Urteil im Fall Tugce – Fischer zu strafrechtlicher Zurechnung . In: Legal Tribune Online, 17.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15889/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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