Die juristische Presseschau vom 17. Juni 2015: EuGH zu OMT-Programm – Urteil im Fall Tugce – Fischer zu strafrechtlicher Zurechnung

17.06.2015

Recht in der Welt

EGMR zu Haftung für Kommentare auf Webseite: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass der kommerzielle Betreiber einer Webseite auf Schadensersatz haftet, wenn er rechtsverletzende Kommentare nicht schnell genug löscht. Im vorliegenden Fall war ein Fährunternehmer auf einem estnischen Nachrichtenportal beleidigt worden. Dies melden das Handelsblatt und spiegel.de.

EuG zu Lego-Figuren: Das Europäische Gericht hat die Form der Lego-Figuren zu einer geschützten Marke erklärt. Der britische Wettbewerber Best-Lock war gegen die Eintragung der Lego-Figuren als Gemeinschaftsmarke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt mit dem Argument vorgegangen, die Figuren erzielten eine technische Wirkung und seien daher nicht schützenswert. Das EuG wies die Klage ab. Best-Lock plane, gegen die Entscheidung in Revision zu gehen, so die Welt (Carsten Dierig).

Südafrika – Omar al-Bashir: Der Präsident des Sudan Omar al-Bashir hat vergangenes Wochenende trotz richterlichen Ausreiseverbots Südafrika verlassen. Gegen ihn liegt ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs wegen Völkermordes und Kriegsverbrechen vor. zeit.de (Andrea Böhm) erklärt, warum seine Flucht keine "Niederlage" des IStGH sei und befasst sich mit Kritik an dem Gericht. Südafrika hätte al-Bashir als Mitgliedsstaat des IStGH festnehmen und ausliefern müssen.

Ägypten – Todesstrafe für Mursi: Ein Gericht in Kairo hat die gegen den ehemaligen ägyptischen Präsidenten Mursi verhängte Todesstrafe bestätigt. Das Urteil sei jedoch noch nicht rechtskräftig. Die taz (Karim el-Gawhary) erklärt, weshalb die Entscheidung umstritten ist – unter anderem werde kritisiert, sie sei nicht rechtsstaatlich zustande gekommen.

Hongkong – Wahlgesetz: Am heutigen Mittwoch wird das Parlament in Hongkong über die umstrittene Änderung des Gesetzes über den Wahlmodus des Regierungschefs abstimmen. Demnach solle in Hongkong der Regierungschef zwar direkt gewählt werden können, allerdings würden lediglich die Kandidaten zur Wahl gestellt, die Peking gutheiße. Die SZ (Kai Strittmatter) weist auf Kritik an diesem Entwurf hin ("Etikettenschwindel"): Mehr als Hunderttausend Bürger hatten sich vergangenen September an Demonstrationen gegen das Gesetz beteiligt.

Sonstiges

Fischer zu strafrechtlicher Zurechnung: Der Vorsitzende Richter des Bundesgerichtshofs Thomas Fischer erläutert in seiner Kolumne auf zeit.de - nach allgemeinen Ausführungen zu Zufall und Kausalität - anhand von fünf Beispielen die Prinzipien strafrechtlicher Zurechnung. Dabei erklärt er auch, inwieweit Vorsatz und Fahrlässigkeit hier relevant sind. Das Strafrecht, so Fischer, könne ohne "Kausalitätsbehauptungen" nicht funktionieren.

Verdeckte Ermittlung bei Radio FSK: Iris P. arbeitete von 2001 bis 2006 als verdeckte Ermittlerin in der links-autonomen Szene Hamburgs. Innensenator Michael Neumann und Polizeipräsident Ralf Meyer berichteten nun, sie habe in dem zur Aufklärung des Falls eingerichteten Arbeitskreis der Polizei ausführlicher als bisher ausgesagt. Die SZ (Thomas Hahn) teilt die neuen Erkenntnisse mit und erklärt, wieso P. bisher weitestgehend schwieg.

Ermittlungsbeauftragter für Geheimdienste: Bis zum morgigen Donnerstag soll die Bundesregierung darüber entscheiden, wem Einsicht in die Selektorenliste gewährt werden soll. Bisher plane sie einen Ermittlungsbeauftragten dafür einzusetzen. Die FAZ (Eckart Lohse) weist jetzt auch darauf hin, warum dieses Vorgehen rechtswidrig sein könnte und erklärt die rechtlichen Möglichkeiten der Opposition. Die Hilfskraft eines Untersuchungsausschusses dürfe nicht mehr Kompetenzen haben als dieser selbst. Einige Abgeordnete argumentierten, es handele sich hier um eine Person eigener Art ("sui generis").

Justizkritiker Norbert Blüm: Die Badische Zeitung (Christian Rath) schildert eine Diskussion zwischen dem ehemaligen CDU-Sozialminister Norbert Blüm und zwei Richtern, welche sich als Justizkritiker sehen, über Blüms Buch "Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten". Kernfrage der Debatte war, ob Richter mehr oder weniger Unabhängigkeit benötigen.

Das Letzte zum Schluss

Unfall während des Urinierens: "Die Verrichtung der Notdurft erfolgt erfahrungsgemäß nicht während der Fortbewegung." Diese Aussage entstammt der Argumentation des Sozialgerichts Gelsenkirchen, welches sich in einer Entscheidung aus dem Jahr 1999 mit "besonderen Gefahrenmomenten" bei der Verrichtung der Notdurft beschäftigte. Ein Mann hatte sich aufgrund widriger Umstände während des Pinkelns im Freien einen Oberarmbruch zugezogen und eine Entschädigung von der gesetzlichen Unfallversicherung gefordert. justillon.de (Arnd Diringer) zitiert aus dem Urteil.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Juni 2015: EuGH zu OMT-Programm – Urteil im Fall Tugce – Fischer zu strafrechtlicher Zurechnung . In: Legal Tribune Online, 17.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15889/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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