Die juristische Presseschau vom 17. Juni 2015: EuGH zu OMT-Programm – Urteil im Fall Tugce – Fischer zu strafrechtlicher Zurechnung

17.06.2015

Justiz

BGH zu TV-Einspeisegebühren: Kabelnetzbetreiber haben keinen Anspruch gegen öffentlich-rechtliche Sender, einen Einspeisevertrag fortzusetzen oder neu abzuschließen. Dies entschied der Bundesgerichtshof im Streit zwischen Kabel Deutschland und den öffentlich-rechtlichen Sendern ARD, ZDF und Arte. Das Gericht wies allerdings die Grundsatzfrage an das Berufungsgericht zurück – dieses wird nun prüfen müssen, ob die Kündigung der Einspeiseverträge rechtmäßig war und welche Bedingungen für eine Pflichteinspeisung angemessen sind. Der Tagesspiegel (Ursula Knapp) berichtet.

LG Darmstadt zu Tugce: Das Landgericht Darmstadt hat Sanel M. wegen des Todes der Studentin Tugce zu einer dreijährigen Jugendstrafe verurteilt. Die Richter sprachen ihn der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. M. habe den Tod Tugces nicht beabsichtigt, so das Gericht. Die Verteidigung hatte eine bloße Körperverletzung angenommen und auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Der Vorsitzende Richter Jens Aßling kritisierte die Vorverurteilung M.s durch Medien und Politiker. Unter anderem SZ (Josef Kelnberger) und FAZ (Timo Frasch) informieren.

Die taz (Christian Rath) erklärt anhand des Falls Tugce den Unterschied zwischen Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässiger Tötung, Totschlag und Mord und geht dabei auch auf die unterschiedlichen Strafmaße ein. Der Beitrag informiert zudem kurz darüber, wann Jugendstrafrecht gilt.

Julia Jüttner (spiegel.de) greift die Kritik des Vorsitzenden Richters an der politischen und medialen Vorverurteilung M.s auf. Sie wirft die Frage auf, wie M. nach diese Stigmatisierung resozialisiert werden soll.

VG Köln zu US-Drohneneinsatz im Jemen: Die Senior Research Fellow Paulina Starski beleuchtet auf verfassungsblog.de das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zum US-Drohneneinsatz im Jemen aus völkerrechtlicher und verfassungsrechtlicher Sicht. Insbesondere beantwortet sie die Frage, ob ein Eingriff in das Recht auf Leben gerechtfertigt wäre, würde Deutschland Drohnenangriffe fliegen. Gegen die Entscheidung des VG wurde Berufung eingelegt.

OLG München – Zschäpe: Bis zum heutigen Mittwoch kann Beate Zschäpe sich noch zur Stellungnahme ihrer Anwälte äußern, welche ihren Antrag auf Entpflichtung von Anja Sturm als unbegründet zurückwiesen. Laut Tagesspiegel (Frank Jansen) lasse Zschäpe sich derzeit von einem externen Anwalt aus Mannheim bei ihrer Stellungnahme helfen. Der Beitrag fasst zudem die Erkenntnisse des gestrigen Verhandlungstages zusammen. Die SZ (Annette Ramelsberger) und spiegel.de (Gisela Friedrichsen) gehen davon aus, dass Zschäpe mit ihrem Vorgehen den ungestörten Fortgang des Prozesses beeinträchtigen wolle. Im Laufe der Woche werde das Gericht über den Antrag entscheiden.

Der Tagesspiegel (Frank Jansen) bringt eine ausführliche Chronik zu den 210 Verhandlungstagen des NSU-Prozesses.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Juni 2015: EuGH zu OMT-Programm – Urteil im Fall Tugce – Fischer zu strafrechtlicher Zurechnung . In: Legal Tribune Online, 17.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15889/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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