Die juristische Presseschau vom 12. Juni 2015: Haftung für Filesharing – Plädoyer im Tugce-Prozess – "Ehe für alle"

12.06.2015

BGH bestätigt: Eltern haften für Filesharing ihrer Kinder, wenn sie den Nachwuchs nicht belehrt haben. Außerdem in der Presseschau: Aufhebung des Kontaktsperregesetzes, Urteil im Maskenmann-Prozess und Plädoyer im Fall Tugce erwartet.

Thema des Tages

BGH zu Haftung der Eltern für Filesharing: Eltern von Kindern, die über den Familien-PC an Internettauschbörsen teilnehmen, haften nicht für entstandene Schäden, wenn sie ihre Kinder darauf hingewiesen haben, dass das Online-Tauschen rechtswidrig ist. Der Bundesgerichtshof bestätigte mit dieser Entscheidung seine grundsätzliche Rechtsprechung und wies damit die Revisionen dreier Elternpaare ab. Die Vorinstanzen hatten die Eltern zur Zahlung von Schadensersatz und Abmahnkosten verurteilt, nachdem Warner Music und drei weitere Unternehmen wegen der Verletzung ihrer Tonträgerherstellerrechte geklagt hatten. Die Karlsruher Richter hielten zudem 200 Euro Schadenersatz pro zur Verfügung gestelltem Musiktitel für angemessen und sprachen den Geschädigten jeweils Schadensersatzansprüche in Höhe von 3.000 Euro zu. FAZ (Martin Gropp/Joachim Jahn) und Tagesspiegel (Ursula Knapp) befassen sich mit dem Fall.

Rechtspolitik

Gleichgeschlechtliche Ehe: Am heutigen Freitag wollen SPD, Grüne und die Linke im Bundesrat einen Entschließungsantrag in der Diskussion um die "Ehe für alle" stellen und damit die Bundesregierung auffordern, die Ehe von gleichgeschlechtlichen und verschiedengeschlechlichen Paaren gleichzustellen. Für die anstehende Abstimmung über die Gleichberechtigung forderten die Opposition und Teile der SPD die Aufhebung des Fraktionszwangs, da die Regierungsparteien sich in dieser Frage weitestgehend uneinig sind. Die SZ (Jens Schneider) und die FAZ (Günter Bannas) stellen unterschiedliche Positionen im Bundestag dar.

Heribert Prantl (SZ) ist davon überzeugt, dass die Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Ehe kommt – wenn auch mit zeitlicher Verzögerung. Dies sei auch kein "rasendes Unglück", "denn die gesellschaftliche Revolution braucht möglichst große Akzeptanz". CDU, CSU und anderen konservative Gruppierungen zeigten "Zurückhaltung und Widerstand" und hielten die gleichgeschlechtliche Ehe für "eine modische Zeitgeist-Geschichte". Prantl moniert, es handele sich hier aber nicht um eine Frage des Zeitgeistes, sondern um eine Frage der Menschenwürde.

Vorratsdatenspeicherung: Unter dem Titel "vom Held zum Umfaller" analysiert die SZ (Robert Rossmann) die Rolle von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) in dem von SPD-Chef Sigmar Gabriel verfügten Kurswechsel bezüglich der Vorratsdatenspeicherung. Der Beitrag resümiert zudem Maas' politische Laufbahn und erklärt sein Verhältnis zu Gabriel.

Die SZ (Heribert Prantl) sammelt zudem die wichtigsten Kritikpunkte an der Vorratsdatenspeicherung. Auch der Deutsche Anwaltsverein zeige sich kritisch gegenüber dem Gesetzentwurf. Am heutigen Freitag werde im Bundestag erstmals darüber beraten.

Schiedsverfahren: Am gestrigen Donnerstag wurde der 66. Deutsche Anwaltstag mit dem Motto "Streitkultur im Wandel – weniger Recht?" eröffnet. Die SZ (Wolfgang Janisch) erläutert, welche Vor- und Nachteile sich daraus ergeben können, Streitigkeiten über Schlichtungsstellen oder Schiedsgerichte beizulegen.

Suizidhilfe: Renate Künast (die Grünen) und Petra Sitte (Die Linke) sowie 36 weitere Bundestagsabgeordnete legten einen Entwurf zur organisierten Suizidhilfe vor. So solle Hilfe zur Selbsttötung "grundsätzlich straflos" sein. Organisierte Suizidhilfe solle dann legal sein, wenn sie ohne Gewinnabsicht erfolge, eine Zuwiderhandlung solle mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden können. SZ (Kim-Björn Becker) und FAZ (Heike Schmoll) schreiben über den Entwurf und weitere darin vorgesehene Voraussetzungen für assistierten Suizid.

Prostitutionsschutzgesetz: Die taz (Simone Schmollack) stellt den der Zeitung vorliegenden Gesetzentwurf zum Prostitutionsschutzgesetz vor.

Kontaktsperregesetz: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) plant das Kontaktsperregesetz aufzuheben. Die Norm sei mit EU-Recht nicht vereinbar und es sei nicht mehr zu erwarten, dass Anwälte zu "Helfershelfern des Terrors" werden. Der Welt (Thomas Jungholt) liegt der Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren" vor.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. Juni 2015: Haftung für Filesharing – Plädoyer im Tugce-Prozess – "Ehe für alle" . In: Legal Tribune Online, 12.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15834/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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