Die juristische Presseschau vom 10. Juli 2015: LG Köln zu Sal. Oppenheim – BGH zu Nivea-Blau – EuGH zu Sprachtests

10.07.2015

Das LG Köln verhängt Freiheitsstrafen gegen Sal. Oppenheim-Banker und setzt die meisten zur Bewährung aus. Außerdem in der Presseschau: BGH zu Besetzungsrüge, zu Nivea-Blau, zu Kutten und zum Framing.

Thema des Tages

LG Köln zu Sal. Oppenheim: Im Untreueprozess gegen die ehemalige Führungsriege des Bankhauses Sal. Oppenheim hat das Landgericht Köln das Urteil verkündet. Der für Risikomanagement zuständige Friedrich Carl Janssen muss zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Die Haftstrafen gegen die drei anderen Ex-Gesellschafter wurden zur Bewährung ausgesetzt. Der mitangeklagte Bauunternehmer Josef Esch muss eine Strafe von 495.000 Euro zahlen. Den vier ehemaligen Gesellschaftern wurde Untreue vorgeworfen wegen spekulativer Geschäfte im Jahr 2009, die beinahe zur Insolvenz der Bank geführt hatten. Konkret ging es um die Beteiligungen an Immobiliengeschäften mit Esch und am Arcandor-Konzern trotz bekannter Bonitätsprobleme. Unter anderem die FAZ (Joachim Jahn), die SZ (Jannis Brühl), die taz (Anja Krüger)  und die Welt (Michael Gassmann) stellen die Entscheidung dar.

Das Handelsblatt (Volker Votsmeier) erläutert im Titelthema den Hintergrund der Vorwürfe und gibt einen Überblick über die früheren Verantwortungsbereiche der einzelnen Angeklagten innerhalb der Bank.

Joachim Jahn (FAZ) hält Mitleid mit dem Quartett für unangebracht: "In einer unfassbaren Verquickung privater und beruflicher Geschäfte haben die vier Herren das einst so noble Geldhaus heruntergewirtschaftet". Schuld sei aber auch die gewählte Rechtsform, die eine Umgehung der Kontrollmechanismen ermöglichte.

Rechtspolitik

EU-Urheberrecht: Das EU-Parlament hat sich in einer nichtbindenden Entschließung zur EU-Urheberrechtsreform gegen die Einschränkung der Panoramafreiheit und die Einführung eines EU-Leistungsschutzrechts ausgesprochen. zeit.de (Torsten Kleinz) und die FAZ (Hendrik Kafsack) informieren über die Inhalte und Forderungen der Entschließung. EU-Digitalkommissar Günther Oettinger hat die Reform für den Winter angekündigt.

Deutsch-polnisches Polizeiabkommen: Am heutigen Freitag tritt das Abkommen zwischen Deutschland und Polen über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden in Kraft. Der Akademische Mitarbeiter Thomas Bode erklärt bei lto.de, welche neuen Befugnisse der Vertrag bei grenzüberschreitender Ermittlungsarbeit einräumt. Neben der Ausweitung des Informationsaustauschs schafft der Vertrag die Möglichkeit grenzüberschreitender Eingriffe, gemeinsamer Ermittlungsgruppen und gemeinsamer Dienststellen. 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. Juli 2015: LG Köln zu Sal. Oppenheim – BGH zu Nivea-Blau – EuGH zu Sprachtests . In: Legal Tribune Online, 10.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16172/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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