Die juristische Presseschau vom 10. Juli 2015: LG Köln zu Sal. Oppenheim – BGH zu Nivea-Blau – EuGH zu Sprachtests

10.07.2015

Recht in der Welt

EuGH zu Sprachtests bei Ehegattennachzug: Der Europäische Gerichtshof hat eine niederländische Regelung für EU-rechtskonform erachtet, die für den Ehegattennachzug einen Nachweis von Sprachkenntnissen fordert. Rechtsprofessor Daniel Thym analysiert auf lto.de das Urteil. Der EuGH habe darin erklärt, dass Sprachtests der Integration dienen und daher im Einklang mit der Familienzusammenführungs-Richtlinie stehen. Erforderlich seien aber Härtefallregelungen für den Einzelfall.

EuGH zu Kartell bei LCD-Panels: Der Europäische Gerichtshof hat das Bußgeld der Europäischen Kommission in Höhe von 288 Millionen Euro gegen die Firma Innolux bestätigt, meldet lto.de. 2010 hatte die Kommission gegen koreanische und taiwanesische Hersteller von LCD-Bildschirmen Bußgelder wegen der Beteiligung an einem Kartell verhängt.

Sonstiges

Auslieferungspraxis: Vor dem Hintergrund der kurzzeitigen Festnahme des ägyptischen Journalisten Ahmed Mansour kritisiert der österreichische Rechprofessor Otto Lagodny in der SZ die deutsche Auslieferungspraxis. Nach der Gesetzeslage kann nur ein Oberlandesgericht darüber entscheiden, ob die festgenommene Person ausgeliefert oder freigelassen wird. Dem Amtsgericht, dem der Festgenommene zur Wahrung seiner Grundrechte zuerst vorgeführt wird, steht diese Befugnis nicht zu. Das führt in Deutschland dazu, dass Personen, die nicht ausgeliefert werden dürfen, trotzdem tagelang in Haft sitzen können.

Das Letzte zum Schluss

Blitzerschutz: Die Stadtpolizei von Wiesbaden* kämpft mit harten Bandagen, wenn es um Blitzer geht. Einen Mann, der den aufgestellten Blitzer fotografierte, wollten die Ordnungshüter mit Verweis auf das Persönlichkeitsrecht des Blitzers zum Löschen der Fotos bewegen und holten gar Verstärkung. Als sich die Rechtslage klärte, durfte der Mann seine Bilder behalten, muss aber mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen, weil er die Messung behindert haben soll. justillon.de (Andreas Stephan) berichtet.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ms

(Hinweis für Journalisten)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

* Anm. d. Red.: Hier stand zunächst irrtümlich Mainz. Geändert am 11.07.2015, 13:29

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. Juli 2015: LG Köln zu Sal. Oppenheim – BGH zu Nivea-Blau – EuGH zu Sprachtests . In: Legal Tribune Online, 10.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16172/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

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