Die juristische Presseschau vom 27. November 2014: Bundesverwaltungsgericht zu Sonntagsarbeit – Anti-Terror-Gesetze – Straffreiheit für V-Leute

27.11.2014

Justiz

OLG München - NSU: spiegel.de (Gisela Friedrichsen) berichtet vom Verhandlungstag im NSU-Prozess am gestrigen Mittwoch und stellt fest, dass Zeugen ein Verfahren nicht weiter bringen, wenn sie schweigen, verschweigen und sogar lügen. Der Zeuge Ralph H. wurde vernommen, welcher Mundlos, Böhnhardt und wohl auch Zschäpe bei der Flucht vor der Polizei geholfen haben soll. Sein Personalausweis wurde im Schutt des niedergebrannten Hause in Zwickau gefunden. Unter Vorlage seines Ausweises solle das Trio unter anderem die dortige Wohnung gemietet haben. H. habe davon nichts gewusst. Er könne sich nur noch vage daran erinnern, dass Thomas S., wohl eine zentrale Person in der damaligen rechten Szene in Chemnitz, ihn darum bat eine "tageweise" Wohnmöglichkeit zu beschaffen. Auch sagt er aus, er habe nie Kontakt zu dem Trio gehabt und die Personen seien ihm nicht bekannt gewesen.

LG Stuttgart zu Wasserwerfereinsatz: Bei den Demonstrationen gegen "Stuttgart 21" im Jahr 2010 wurden einige Demonstranten bei dem Einsatz von Wasserwerfern durch die Polizei verletzt. Am gestrigen Mittwoch hat die 18. Strafkammer am Landgericht Stuttgart das Verfahren gegen zwei angeklagte Polizeiführer wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt nach § 153a der Strafprozessordnung eingestellt. Die Betroffenen müssen eine Geldauflage in Höhe von 3.000 Euro entrichten. Einige anwesende Prozessbeobachter äußerten erhebliche Kritik, was schließlich sogar zur Räumung des Gerichtssaals führte. Die juristische Aufarbeitung des "Schwarzen Donnerstags" sei nicht vorbei, die Staatsanwaltschaft Stuttgart werde noch über die Anklageerhebung gegen den damaligen Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf entscheiden. Dies berichten die SZ (Josef Kelnberger), die Welt (Hannelore Crolly) und die taz (Lena Müssigmann).

Die taz (Lena Müssigmann) bringt zudem ein Interview mit dem Demonstranten Dietrich Wagner, welcher bei dem Einsatz der Wasserwerfer an den Augen verletzt wurde und deshalb nahezu erblindet ist. Er war einer der Nebenkläger im Strafverfahren gegen die beiden Beamten. Sein Vertrauen in den Rechtsstaat sei nach den Erfahrungen erschüttert.  

LG Memmingen - Später Freispruch: Die Zeit (Elisabeth Raether) widmet dem zu Unrecht verurteilten Heinz-Dieter Gill einen ausführlichen Beitrag. Dieser war im Jahr 1996 vom Landgericht Kempten wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Das Urteil basierte auf der Aussage des vermeintlichen Opfers, der Tochter des Betroffenen. Im Oktober 2013 wurde er vom LG Memmingen freigesprochen, weil er die Tat nicht begangen habe. Die Tochter gab zu gelogen zu haben. Der Artikel behandelt die Reichweite dieses "deutschen Justizversagens". So sei beispielsweise auch die Entschädigungspflicht für die unrechtmäßige Freiheitsentziehung festgestellt worden, die Entschädigung allerdings bislang ausgeblieben.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. November 2014: Bundesverwaltungsgericht zu Sonntagsarbeit – Anti-Terror-Gesetze – Straffreiheit für V-Leute . In: Legal Tribune Online, 27.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13937/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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