Das BVerwG setzte am gestrigen Mittwoch den ausufernden Ausnahmen vom Sonntagsarbeitsverbot Grenzen. Außerdem in der Presseschau: Thomas de Maizière will gewaltbereiten Islamisten den Personalausweis entziehen, die Grünen wollen die künstliche Befruchtung auch für unverheiratete Paare, das Bundesinnenministerium will V-Leute in bestimmten Fällen Straffreiheit zukommen lassen und der Hypnotiseur, der bestimmt keinen Haftungsfall herbeiführen wollte.
Thema des Tages
BVerwG zu Sonntagsarbeit: Das Bundesverwaltungsgericht hat am gestrigen Mittwoch wesentliche Teile der Bedarfsgewerbeverordnung des Landes Hessen für unwirksam erklärt. Die Richter begrenzten damit die Ausweitung der Sonntagsarbeit. So bestehe kein besonderes Bedürfnis für den Betrieb von Callcentern, Videotheken, öffentlichen Bibliotheken sowie Lotto- und Totogesellschaften an einem Sonntag. Pferdewetten hingegen seien zulässig, die Herstellung von Speiseeis ebenso, wenn jedoch nur bedingt. Das Gericht stellte ferner fest, dass die hessische Landesregierung grundsätzlich zu dem Erlass der Verordnung ermächtigt sei. Dies sah der Verwaltungsgerichtshof Kassel in der Vorinstanz anders. Viele Bundesländer haben ähnliche Verordnungen, sodass damit zu rechnen sei, dass das Urteil noch weitere Konsequenzen haben wird. Das Arbeitszeitgesetz sieht bereits Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot vor und räumt den Ländern die Befugnis ein, weitere Ausnahmen zu beschließen. Fraglich war im vorliegenden Fall, wie weit diese dabei gehen dürfen. Ursprünglich hatten die Gewerkschaft Verdi und zwei evangelische Gemeindeverbände geklagt. Sie bekamen schließlich vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof Recht. Das Land Hessen ging gegen diese Entscheidung in Revision. Dies berichten süddeutsche.de (Wolfgang Janisch), der Tagesspiegel (Ursula Knapp), das Handelsblatt und die FAZ.
Heribert Prantl (SZ) setzt sich für das bundesgesetzliche Arbeitsverbot am Sonntag ein. Er sieht in diesem wichtigen Wochentag eine "historisch, kulturell und verfassungsrechtlich fest abgesicherte Tradition", welche gegen exzessive Ladenöffnungszeiten verteidigt werden müsse. Länder dürften nicht maßlos von der Erteilung von Ausnahmen vom Sonntagsarbeitsverbot Gebrauch machen. Der Staat müsse das Sonntagsgrundrecht achten, meint Prantl.
Rechtspolitik
Anti-Terror-Gesetze: In Zukunft soll es möglich sein, gewaltbereiten Islamisten den Personalausweis zu entziehen, um sie an der Ausreise aus Deutschland zu hindern. Besagter Personenkreis soll davon abgehalten werden, sich am Kampf des IS beteiligen zu können. Der Entzug soll zunächst für sechs Monate gelten, aber zwei Mal verlängert werden können, bis zu einem Zeitraum von 18 Monaten. Statt des Personalausweises sollen die Betroffenen ein Ersatzdokument erhalten, welches allerdings einen Ausreise-Sperrvermerk beinhalten und ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik gelten soll. Dies sieht ein am gestrigen Mittwoch veröffentlichter Gesetzentwurf des Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU) vor. Teile der Opposition kritisieren die geplante Reform als "pure Symbolpolitik". Über die geplante Regelung und entsprechende Hintergründe berichten die SZ (Stefan Braun), die taz (Daniel Bax) und tagesschau.de (Michael Götschenberg).
Stefan Braun (SZ) gibt in einem separaten Kommentar zu Bedenken, dass der Entzug des Personalausweises einen erheblichen Eingriff in die Freiheitsrechte darstellt und die geplante Maßnahme nicht aufgrund einer Straftat, sondern lediglich wegen einer "vagen Annahme" geschehen solle. Die entsprechende Entscheidung obliege künftig Ordnungsämtern und Sicherheitsbehörden, eine gerichtliche Überprüfung sei erst im Nachhinein möglich. Braun hofft darauf, dass Gerichte hier "sehr schnelle und sehr gute Arbeit" leisten.
Gleichstellungsgesetz: Am vergangenen Dienstag einigte man sich im Koalitionsausschuss auf eine Regelung zur Frauenquote. Es berichten jetzt auch die SZ (Constanze von Bullion) und die FAZ (Johannes Leithäuser). So werden börsennotierte und mitbestimmungspflichtige Unternehmen bei Neubesetzungen ab dem Jahr 2016 mindestens 30 Prozent Frauen in den Aufsichtsrat wählen müssen. Quasi als Sanktion solle der "freie Stuhl" bei Nichterreichen der Quote bleiben. Als Ausnahme ist allerdings geplant, dass Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter die Quote nicht mehr zwingend getrennt erreichen müssen. Bei Einvernehmen ist eine Verrechnung möglich – sollten beispielsweise auf Arbeitgeberseite mehr Frauen als verlangt vertreten sein, könne das für die Quote auf Arbeitnehmerseite berücksichtigt werden. Des Weiteren sollen Dokumentationspflichten für Unternehmen reduziert und ein sogenanntes "Nicht-Verschlechterungsgebot" eingeführt werden.
Katharina Schneider (Handelsblatt) spricht sich für die Erweiterung der Frauenquote auf die mittlere und obere Führungsebene aus. Sie beschreibt, weshalb – ihrer Ansicht nach – die geplante Regelung ein "weichgespültes Gesetz ohne Wirkung auf die Unternehmenskultur in Deutschland" sei.
Heribert Prantl (SZ) skizziert in diesem Zusammenhang die Historie der Gleichberechtigung beginnend mit der "Revolutionsformel", "Männer und Frauen sind gleichberechtigt", welche 1949 ins Grundgesetz geschrieben wurde. Über verschiedene verfassungsgerichtliche Bemühungen zur Umsetzung dieses Grundsatzes kommt er schließlich zur Frauenquote. Er hofft auf "ein neues Kapitel der Gleichberechtigung".
Maut und Überwachung: Die Zeit (Felix Rohrbeck) erklärt, weshalb die geplante Einführung der Pkw-Maut wohl mit der Überwachung deutscher Autofahrer einhergehen wird. Nicht nur ausländische Benutzer der Bundesfernstraßen, sondern auch alle deutschen Autofahrer werden nach der geplanten Reform die Maut "für die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen" entrichten müssen. Der Jurist Thomas Mayen ist der Ansicht, es handele sich dabei um eine Benutzungsgebühr, die dementsprechend lediglich für die tatsächliche Nutzung erhoben werden darf. Problematisch sei, dass manche deutschen Autofahrer besagte Straßen gegebenenfalls nicht befahren, somit eigentlich keine Gebühr entrichten müssten. Der Beweis der Nichtnutzung könnte allerdings zu einem Problem führen. Dieses möchte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), laut Zeit, lösen, indem die Kennzeichen erfasst und für 13 Monate gespeichert werden. Nur so könne die Behauptung der Nichtnutzung mautpflichtiger Straßen zweifelsfrei überprüft werden.
Straffreiheit für V-Leute: Das Bundesinnenministerium möchte Regelungen zu Auswahl und Einsatzbedingungen von V-Leuten des Verfassungsschutzes einführen. So sollen diese künftig für die Begehung bestimmter Delikte straffrei bleiben. Dies solle allerdings nur für Straftaten gelten, bei denen ein Eingriff in die Grundrechte anderer ausgeschlossen werden kann. Beispiele hierfür bilden das Zeigen des "Hitlergrußes" oder die Verwendung von NS-Zeichen. Bei Delikten zulasten anderer solle der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit eingeräumt werden unter strengen Voraussetzungen von der Strafverfolgung abzusehen. Weitere Änderungen sollen sich bei der Bezahlung sowie bei der Auswahl der V-Leute ergeben. Über den Gesetzentwurf berichtet jetzt auch die taz (Christian Rath).
In einem Interview mit der taz (Christian Rath) äußert sich der innenpolitische Sprecher der SPD, Burkhard Lischka, zu dem Entwurf und verschiedenen Einschränkungen in der geplanten Reform. Er spricht sich für klare Regelungen aus, die das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit wahren. Für die straffreien Delikte solle es keine Liste geben. Die Entscheidung in den Einzelfällen bleibe der Judikative überlassen. Die Regelung gelte lediglich für die V-Leute des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Künstliche Befruchtung für Unverheiratete: Die Grünen haben am gestrigen Mittwoch einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der unverheirateten Paaren die künstliche Befruchtung ermöglichen soll. Sie reagieren damit auf ein Urteil des Bundessozialgerichts aus der vergangenen Woche. Dieses hatte entschieden, dass Krankenkassen eine künstliche Befruchtung für unverheiratete Paare nicht einmal freiwillig finanzieren dürfen. Die Grünen sind der Ansicht die bisherige Rechtslage basiere auf einem "völlig veralteten Familienbild". Konkret solle § 27a im Sozialgesetzbuch V künftig für alle Paare, also auch unverheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende, gelten. Dies berichtet die SZ (Nina von Hardenberg).
Kirchliches Arbeitsrecht: Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands entschied am gestrigen Mittwoch, dass Gewerkschaften künftig bei der Aushandlung von Arbeitsvertragsbedingungen und Gehältern beteiligt werden sollen. Die katholische Kirche in Deutschland reagierte damit auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2012. Die Entscheidung beinhaltete, dass das Streikverbot im kirchlichen Dienst nur dann gelten solle, wenn die Kirche die Gewerkschaften in Verhandlungen einbinde. Die Bischöfe fordern allerdings, dass die Gewerkschaftsmitglieder das "verfassungsmäßige Selbstbestimmungsrecht der Kirche achten und die Eigenart des kirchlichen Dienstes respektieren". Dies meldet die SZ (kna).
Justiz
OLG München - NSU: spiegel.de (Gisela Friedrichsen) berichtet vom Verhandlungstag im NSU-Prozess am gestrigen Mittwoch und stellt fest, dass Zeugen ein Verfahren nicht weiter bringen, wenn sie schweigen, verschweigen und sogar lügen. Der Zeuge Ralph H. wurde vernommen, welcher Mundlos, Böhnhardt und wohl auch Zschäpe bei der Flucht vor der Polizei geholfen haben soll. Sein Personalausweis wurde im Schutt des niedergebrannten Hause in Zwickau gefunden. Unter Vorlage seines Ausweises solle das Trio unter anderem die dortige Wohnung gemietet haben. H. habe davon nichts gewusst. Er könne sich nur noch vage daran erinnern, dass Thomas S., wohl eine zentrale Person in der damaligen rechten Szene in Chemnitz, ihn darum bat eine "tageweise" Wohnmöglichkeit zu beschaffen. Auch sagt er aus, er habe nie Kontakt zu dem Trio gehabt und die Personen seien ihm nicht bekannt gewesen.
LG Stuttgart zu Wasserwerfereinsatz: Bei den Demonstrationen gegen "Stuttgart 21" im Jahr 2010 wurden einige Demonstranten bei dem Einsatz von Wasserwerfern durch die Polizei verletzt. Am gestrigen Mittwoch hat die 18. Strafkammer am Landgericht Stuttgart das Verfahren gegen zwei angeklagte Polizeiführer wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt nach § 153a der Strafprozessordnung eingestellt. Die Betroffenen müssen eine Geldauflage in Höhe von 3.000 Euro entrichten. Einige anwesende Prozessbeobachter äußerten erhebliche Kritik, was schließlich sogar zur Räumung des Gerichtssaals führte. Die juristische Aufarbeitung des "Schwarzen Donnerstags" sei nicht vorbei, die Staatsanwaltschaft Stuttgart werde noch über die Anklageerhebung gegen den damaligen Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf entscheiden. Dies berichten die SZ (Josef Kelnberger), die Welt (Hannelore Crolly) und die taz (Lena Müssigmann).
Die taz (Lena Müssigmann) bringt zudem ein Interview mit dem Demonstranten Dietrich Wagner, welcher bei dem Einsatz der Wasserwerfer an den Augen verletzt wurde und deshalb nahezu erblindet ist. Er war einer der Nebenkläger im Strafverfahren gegen die beiden Beamten. Sein Vertrauen in den Rechtsstaat sei nach den Erfahrungen erschüttert.
LG Memmingen - Später Freispruch: Die Zeit (Elisabeth Raether) widmet dem zu Unrecht verurteilten Heinz-Dieter Gill einen ausführlichen Beitrag. Dieser war im Jahr 1996 vom Landgericht Kempten wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Das Urteil basierte auf der Aussage des vermeintlichen Opfers, der Tochter des Betroffenen. Im Oktober 2013 wurde er vom LG Memmingen freigesprochen, weil er die Tat nicht begangen habe. Die Tochter gab zu gelogen zu haben. Der Artikel behandelt die Reichweite dieses "deutschen Justizversagens". So sei beispielsweise auch die Entschädigungspflicht für die unrechtmäßige Freiheitsentziehung festgestellt worden, die Entschädigung allerdings bislang ausgeblieben.
Recht in der Welt
Luxemburg - Umstrukturierung der EU-Gerichte: Der Europäische Gerichtshof hat sich mit einem Vorschlag zur Reformierung der EU-Gerichte an den Rat der Europäischen Union gewandt. Demnach solle das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union, das einzige Fachgericht der EU, abgeschafft und im "Europäischen Gericht" integriert werden. Des Weiteren solle die Zahl der Richterstellen des EuG verdoppelt werden. Ursächlich für den Vorschlag sei die Überlastung der EU-Gerichte. Ziel sei die Erhöhung der Rechtsprechungskapazität. Der Privatdozent Alexander Thiele erläutert für lto.de die Hintergründe des Vorschlags und setzt sich insbesondere kritisch mit der Auflösung des EuGöD auseinander. Er sieht in der geplanten Reform keine endgültige Lösung der Überlastungsfrage und stellt auch einen eigenen Vorschlag für die Entlastung der EU-Gerichte vor.
Großbritannien - Anti-Terror-Gesetze: Auch in Großbritannien wurde am gestrigen Mittwoch ein Gesetz zur Bekämpfung gewaltbereiter Islamisten auf den Weg gebracht. Der Entwurf der Innenministerin Theresa May (Conservative Party) sieht unter anderem vor, Verdächtigen vorübergehend den Pass zu entziehen. Auch können Betroffene mit einem Einreiseverbot von bis zu zwei Jahren belegt oder auf die "Flugverbotsliste" gesetzt werden. Zudem soll die Bestimmung des Aufenthaltsortes von Terrorverdächtigen innerhalb des Königreichs ermöglicht werden. Der britische Jurist David Anderson kritisiert, dass es wohl keine Option geben solle gegen die Verhängung des Einreiseverbots gerichtlich vorgehen zu können. Dies berichtet die FAZ (Jochen Buchsteiner).
Juristische Ausbildung
Europarechtsapp: Der Europarechtler Ulrich Fastenrath hat mit seinem Assistenten Thomas Groh eine kostenlose App zum Europarecht fürs Handy entwickelt. Grund dafür ist die zunehmende Relevanz des Unionsrechts im Jurastudium und Examen. Die FAZ (Helene Bubrowski) stellt die App vor. Diese bietet umfassende Informationen zu der rechtlichen Ausgestaltung der EU. Sie beinhaltet nicht nur Erläuterungen zu den EU-Organen und Definitionen zu Begriffen, sondern auch einen Überblick über das Gesetzgebungsverfahren in der EU. Die App ersetze allerdings weder Lehrbuch, noch Vorlesung. Sie sei für Studenten geeignet, die bereits die Grundzüge des Europarechts verstanden haben.
Sonstiges
Wahl der Verfassungsrichter: Die Wahl der Bundesverfassungsrichter soll reformiert werden. Es soll gewährleistet werden, dass der Bundestag seine Aufgabe erfüllt und die Hälfte besagter Richter selbst wählt. Bislang wurde dies einem Ausschuss übertragen. Die Beratung über die in Frage kommenden Kandidaten solle nach wie vor von besagtem Ausschuss unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgenommen werden. Lediglich die schlussendliche Wahl solle im Bundestag stattfinden. Rolf Lamprecht (Die Zeit) kritisiert die geplante Reform, denn seines Erachtens sei das Problem der geheimen Auswahl der Richter nicht gelöst. Er ist der Ansicht, dass der Bundestag die präsentierten Kandidaten nur noch abnicken wird. Er moniert daher die weiterhin fehlende Transparenz im Auswahlverfahren. Reformer sehen in der öffentlichen Personaldiskussion die Gefahr des Autoritätsverlusts der Richter. Lamprecht legt dar, weshalb er dies für ein Scheinargument hält und erklärt, weshalb er sich für eine transparente, demokratische Richterwahl einsetzt.
Das Gurlitt-Erbe: Das Kunstmuseum Bern hat das Erbe von Cornelius Gurlitt am vergangenen Montag angenommen. lto.de (Anne-Christine Herr) berichtet jetzt auch und gibt Einblicke in den Prozess der Entscheidungsfindung des Museums. Zudem gibt es einen Ausblick darüber, was mit den Kunstwerken geschehen wird. So sollten beispielsweise Werke, die als Raubkunst eingestuft werden, nach den "Washingtoner Prinzipien" wieder zu den Berechtigten zurück geführt werden. Kurz wird noch darauf eingegangen, dass eine Verwandte des Kunstsammlers die Ausstellung eines Erbscheins beantragt hat.
Der Strafrechtsprofessor Hans Theile erläutert für die FAZ ausführlich die strafprozessualen Entwicklungen im Fall Gurlitt. Dabei kritisiert er an verschiedenen Punkten das staatliche Vorgehen – insbesondere der Organe der Strafjustiz. So sei die Durchsuchung von Gurlitts Wohnung sowie die Beschlagnahme der Kunstsammlung strafprozessrechtlich zweifelhaft. Es sei bereits die Verdachtsgrundlage kaum ausreichend gewesen, um die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu gewährleisten. Ferner stellt er dar, weshalb sich die Herausgabe der beschlagnahmten Gegenstände schwierig gestaltete. Schließlich geht er noch auf die "rechtsstaatliche Katastrophe" – die Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, dem Bund und dem Kunstsammler – ein.
Illegalität von "Steuerwettbewerb": Der Direktor des Max-Planck-Instituts für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen, Wolfgang Schön, äußert sich in der FAZ zu den verschiedenen Fällen, in denen natürliche und juristische Personen versucht haben, ihre Steuerlast zu senken. Schön stellt fest, dass die Grenzen zwischen legaler Steuerplanung und rechtswidriger Praxis verschwimmen können. Er erläutert jedoch, weshalb das Zusammenwirken von Steuerpflichtigen, Beratungsgesellschaften und Behörden, um günstigere Rechtsfolgen zu bewirken, gegen das europäische Wettbewerbsrecht und in manchen Fällen gegen nationales Steuerrecht verstößt.
Verdeckte Ermittlung und Rundfunkfreiheit: Die verdeckte Ermittlerin, Iris P., hatte in den Jahren zwischen 2000 und 2006 die linke Szene in Hamburg untersucht. Unter anderem beteiligte sie sich in der Redaktion des Freien Senderkombinats, des Hörfunks besagter Szene in Hamburg. Es besteht die Möglichkeit, dass die Polizei damit gegen die Rundfunkfreiheit verstoßen hat. Aus diesem Grund wird das FSK juristisch gegen diese Maßnahme vorgehen. Die SZ (Thomas Hahn) nimmt dies zum Anlass die Tätigkeit der verdeckten Ermittlerin in besagtem Radio darzustellen.
Legalisierung von Cannabis: In Deutschland soll eine Sektion des US-amerikanischen Vereins "Law Enforcement against Prohibition" gegründet werden. Dieser ist ein Zusammenschluss von Richtern, Staatsanwälten, Politikern und Polizisten, welcher sich für die Legalisierung von Cannabis einsetzt und in den USA bereits 15.000 Mitglieder hat. Der Polizeipräsident von Münster, Hubert Wimber, soll Gründungspräsident der deutschen Sektion werden. Die nordrhein-westfälische Landesregierung verbot ihm das Engagement im Verein, laut Innenminister Ralf Jäger (SPD). Dies meldet die SZ (Bernd Dörries).
Das Letzte zum Schluss
Schadensersatz wegen Hypnose: justillon.de (Andreas Stephan) bringt ein Urteil des Amtsgerichts Schwabach aus dem Jahr 2000 zu folgendem Fall. Während einer Hypnoseshow wurde eine Frau in Trance versetzt. Der Hyponotiseur hätte damals besser aufpassen und nicht zeitgleich sieben weitere Zuschauer hypnotisieren sollen, denn sonst hätte er gemerkt, dass seine Künste sehr wirksam waren. Die arme, völlig hypnotisierte Frau fiel "steif wie ein Brett" nach vorne um und schlug mit dem Gesicht auf den Boden auf. Das Gericht sah es als unzureichend an, dass der Künstler lediglich eine Hilfsperson einsetzte und verurteilte ihn zu einem Schadensersatz in Höhe von 4.300 DM.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/vb
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 27. November 2014: Bundesverwaltungsgericht zu Sonntagsarbeit – Anti-Terror-Gesetze – Straffreiheit für V-Leute . In: Legal Tribune Online, 27.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13937/ (abgerufen am: 05.05.2024 )
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