Die juristische Presseschau vom 9. Juli 2015: BGH und Kut­ten­ver­bot – Mängel der EU-Ver­fas­sung – "Stol­per­fal­len" im Erbrecht

09.07.2015

Der BGH wird entscheiden, ob Mitglieder von Vereinen wie Hells Angels oder Bandidos ihre Kutten öffentlich tragen dürfen. Außerdem in der Presseschau: Kurt Graulich ist NSA-Sonderermittler, Mängel der EU-Verfassung und "Stolperfallen" im Erbrecht.

Thema des Tages

BGH – Kuttenverbot: Der Bundesgerichtshof soll am heutigen Donnerstag darüber entscheiden, ob Vereine wie Hells Angels oder Bandidos ihre Kennzeichen weiterhin öffentlich tragen dürfen. In mehreren Bundesländer gilt das vereinsrechtliche Kennzeichenverbot für die sogenannten Kutten. Im zugrundeliegenden Fall zeigten zwei Mitglieder der Bandidos sich selbst wegen Verstoßes gegen besagtes Kennzeichenverbot an, um dessen Reichweite zu testen. Das Landgericht Bochum sprach sie allerdings frei – ein pauschales Kuttenverbot sei nicht zulässig. Der BGH entscheidet nun über die Revision der Staatsanwaltschaft. shz.de und Die Welt (Sascha Maier) berichten über das anstehende Grundsatzurteil und die umstrittenen Kutten.

Rechtspolitik

TTIP: Das EU-Parlament sprach sich in seiner Resolution für das Freihandelsabkommen TTIP aus. Streitfälle zwischen Unternehmen und Staaten sollen allerdings nicht vor Schiedsgerichten, sondern vor unabhängigen Gerichtshöfen mit Berufungsinstanz verhandelt werden. Zudem forderten die Abgeordneten, dass EU-Standards – etwa zu Datenschutz und Gesundheit – bestehen bleiben, meldet spiegel.de. Die FAZ (Hendrik Kafsack) stellt insbesondere die Kritik des Parlaments am Schiedsgerichtsverfahren dar.

Erbschaftsteuer: Das Kabinett hat den umstrittenen Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuer beschlossen. tagesschau.de fasst die geplanten Regelungen zusammen, weist allerdings darauf hin, dass der Entwurf in der Koalition nach wie vor umstritten sei. So auch das Handelsblatt (Donata Riedel). Die FAZ (Manfred Schäfers) hebt hervor, dass durch die geplante Reform die Unternehmensbewertung eine größere Rolle spielen werde.

Vergaberecht: Ein vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf zum Vergaberecht sieht vor, dass öffentliche Auftraggeber bei ihrer Beschaffung künftig "soziale, ökologische und innovative Kriterien" verstärkt berücksichtigen müssen. Der Entwurf soll zudem dazu dienen, Wirtschaftskriminalität zu bekämpfen. Kritiker brachten hervor, die unternehmerische Freiheit werde durch die Vorgaben eingeschränkt. Darüber informieren FAZ (Joachim Jahn) und SZ (Michael Bauchmüller).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. Juli 2015: BGH und Kuttenverbot – Mängel der EU-Verfassung – "Stolperfallen" im Erbrecht . In: Legal Tribune Online, 09.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16143/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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