Die juristische Presseschau vom 9. Juli 2015: BGH und Kut­ten­ver­bot – Mängel der EU-Ver­fas­sung – "Stol­per­fal­len" im Erbrecht

09.07.2015

Justiz

BSG zum Anspruch auf medizinische Hilfsmittel: Ein Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, die für die kontinuierliche Blutzuckerbestimmung erforderlich sind, besteht nicht, solange der Gemeinsame Bundesausschuss für diese Untersuchungsmethode keine positive Empfehlung abgegeben hat. Dies entschied das Bundessozialgericht. Die Richterin am Sozialgericht Britta Wiegand erläutert auf lto.de, weshalb sie diese Entscheidung für "konsequent und sachgerecht" hält.

OLG Stuttgart zu Daimler gegen SWR: Der SWR darf weiterhin seine mit verdeckter Kamera gedrehte Reportage "Hungerlohn am Fließband" über die Arbeitsbedingungen bei Daimler ausstrahlen. Das Oberlandesgericht hat die Unterlassungsklage des Automobilkonzerns gegen den SWR abgelehnt und damit die Entscheidung des Landgerichts bestätigt. Zwar seien Haus- und Persönlichkeitsrecht des Unternehmens verletzt, allerdings überwiege hier das öffentliche Informationsinteresse. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof hat das OLG nicht zugelassen, schreibt die FAZ (Oliver Schmale).

LG Bremen zu Durchsuchung in Bremer Moschee: Die Bremer Polizei hätte die Moschee des Islamischen Kulturzentrums in Bremen am 28. Februar diesen Jahres nicht nach Waffen durchsuchen dürfen. Dies hat das Landgericht Bremen am 3. Juli, auf Beschwerde des betroffenen Vereins hin, entschieden. spiegel.de kennt die Argumentation des Gerichts.

LG Lüneburg – Auschwitzprozess: In ihren Plädoyers monierten die Anwälte der Nebenkläger im Auschwitzprozess unter anderem, das geforderte Strafmaß von dreieinhalb Jahren sei zu gering und rügten Fehler der Justiz bei der Aufarbeitung der NS-Verbrechen. Dies teilen zeit.de und spiegel.de (Wiebke Ramm) mit.

EuGH zu OMT-Programm: Der Europarechtler Claus Pegatzky befasst sich in der FAZ mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum OMT-Programm der EZB. Er begrüßt, dass der EuGH währungspolitische Zusammenhänge zurückhaltend beurteilt hat und kritisiert die Haltung des Bundesverfassungsgerichts. Um das OMT-Programm als währungspolitisch einzustufen, nehme das BVerfG eine Abgrenzung zwischen Währungs- und Wirtschaftspolitik vor, die nicht in seine Zuständigkeit falle und zudem nicht zweifelsfrei gezogen werden könne.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. Juli 2015: BGH und Kuttenverbot – Mängel der EU-Verfassung – "Stolperfallen" im Erbrecht . In: Legal Tribune Online, 09.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16143/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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