Die juristische Presseschau vom 9. Juli 2015: BGH und Kut­ten­ver­bot – Mängel der EU-Ver­fas­sung – "Stol­per­fal­len" im Erbrecht

09.07.2015

EU-Verfassung: Wie müsste eine Verfassungsreform der EU aussehen? Diese Frage beschäftigt den ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und "Freund der europäischen Integration" Roman Herzog in der FAZ. Ausführlich beleuchtet er die "Mängel der Gemeinschaftsverfassung", zeigt aber auch Lösungsvorschläge auf. So bräuchten die Zuständigkeitsregelungen der EU beispielsweise eine "gründliche Revision". Auch findet Herzog "warnende und nicht allzu höfliche Worte" für den Finanzausgleich.

Italien – Haftstrafe für Berlusconi: Ein Gericht in Neapel hat den ehemaligen italienischen Ministerpräsident Silvio Berlusconi zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen Bestechung verurteilt. Wenn er gegen das Urteil in Berufung geht, würde ihm die Strafe allerdings erspart bleiben, da seine Straftat wohl vor Beginn des Berufungsverfahrens verjähren würde. zeit.de fasst die Vorwürfe gegen Berlusconi zusammen.

Griechenland: Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de) erklärt, weshalb der griechische Ministerpräsident Alexis Tsipras und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) das "offensichtlich Richtige" nicht etwa deswegen unterließen, weil sie "Schurken bzw. Idioten" seien. Vielmehr sei es ihnen deswegen unmöglich, weil das "offensichtlich Richtige" ihre Macht gefährde.

Sonstiges

Kurt Graulich als NSA-Sonderermittler: Das Bundeskabinett hat den ehemaligen Richter des Bundesverwaltungsgerichts Kurt Graulich zum NSA-Sonderermittler ernannt. Er soll über die Sommerpause hinweg die Selektorenliste auswerten, so eine Meldung der taz.

Berliner Neutralitätsgesetz: Das Berliner Neutralitätsgesetz ist laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Abgeordnetenhauses teilweise verfassungswidrig. Ein Passus des Gesetzes sei nicht mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Neutralitätspflicht von Lehrern in öffentlichen Schulen vereinbar. Dies schreiben rbb-online.de und FAZ (Mechthild Küpper).

UEFA und finanzielles Fairplay: Die "Break-even-Vorschrift" der UEFA sieht im Kern vor, dass die Fußballverbände grundsätzlich nicht mehr verdienen, als sie ausgeben. Anfang Juli hat die UEFA diese Regelung dahingehend ergänzt, dass Verbände nun beantragen können, eine freiwillige Vereinbarung über die Einhaltung der Vorschrift abzuschließen. Der Kartellrechtler Sebastian Schnitzler bespricht auf lto.de ausführlich kartellrechtliche Bedenken an der "Break-even-Vorschrift".

"Stolperfallen" im Erbrecht: "Was tun, wenn kein Testament vorhanden ist?" "Kann ein Dritter mein Testament verfassen?" bild.de schildert "Stolperfallen" im Erbrecht.

Das Letzte zum Schluss

Wenn Polizist-Sein was für sich hat: So cool die zusätzlichen "Gimmicks" wie Blaulicht, Sirene und Lasermessgerät auch sein mögen – Polizeiautos sind für Polizisten. Dies musste leider auch ein 22-Jähriger lernen, der in Südthüringen seinen blau-weißen Ford mit der Aufschrift "Police" durch die Gegend kutschierte. Das Gefährt des wohl betrübten Fahrzeughalters wurde nicht nur stillgelegt – ihn erwartet auch ein Bußgeld. Dies meldet die FAZ.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. Juli 2015: BGH und Kuttenverbot – Mängel der EU-Verfassung – "Stolperfallen" im Erbrecht . In: Legal Tribune Online, 09.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16143/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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