Die juristische Presseschau vom 24. März 2015: BVerfG fordert Beweise – Lobbyismus und Transparenz im Bundestag – Mindestlohn für Referendare?

24.03.2015

Das BVerfG meldet sich im NPD-Verbotsverfahren mit einem Beschluss zu Wort und nährt Zweifel an der Begründetheit des Antrags. Außerdem in der Presseschau: mangelhaftes Gutachten im Love Parade-Verfahren, Transparenz bei Lobbyarbeit im Bundestag, Mindestlohn für Rechtsreferendare und schon wieder Streit um die Steuer beim FC Bayern.

Thema des Tages

BVerfG – NPD-Verbot: Im Dezember 2013 beantragte der Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD und damit deren Verbot. Vorangegangen war eine Vereinbarung der Innenminister der Länder, eingedenk des 2003 erfolgten Einstellung des Vorgängerverfahrens, sämtliche mit der Überwachung der Partei befassten V-Leute abzuziehen. Ob und wie dies tatsächlich geschehen ist, muss der Antragsteller nach einem nun veröffentlichten Hinweisbeschluss des mit der Sache befassten Zweiten Senats des Gerichts genauer darlegen. Neben Nachweisen für die in der Einstellungsentscheidung 2003 aufgestellten Maßstäbe für die notwendige Staatsferne müssten die Länder auch darlegen, wie sicherzustellen sei, dass keine Geheimdienstinformationen über die Prozessstrategie der NPD verwertet worden seien. Das Gericht setzte eine Frist bis zum Mai. Über die Entscheidung berichten SZ (Wolfgang Janisch), taz (Christian Rath), Welt (Manuel Bewarder/Martin Lutz) und FAZ (Reinhard Müller).

Über ihre möglichen Gründe sowie Konsequenzen spricht Heribert Prantl (SZ, Video). Als "politisches Desaster" bezeichnet es Wolfgang Janisch (SZ), sollte der Antrag aus den gleichen Gründen wie 2003 scheitern. Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de) erhofft sich schließlich – unabhängig von der aktuell-konkreten Bedrohung, die von der NPD ausgehe – "eine materielle Ansage aus Karlsruhe". In dieser sei zu klären, unter welchen Bedingungen das grundgesetzlich vorgesehene Parteiverbotsverfahren "sechs Jahrzehnte nach seiner letzten Anwendung, unter Bedingungen einer gefestigten Demokratie und nach einer Reihe von eher restriktiven Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte" noch berechtigt oder notwendig sei.

Rechtspolitik

Vorratsdatenspeicherung: Nach Einschätzung von Kai Biermann (zeit.de) sprächen gegen die von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) forcierte Einführung der Vorratsdatenspeicherung sowohl rechtliche als auch praktische Gründe. Wolle das Vorhaben die vom Europäischen Gerichtshof formulierten Vorgaben erfüllen, müsse es auf eine "anlasslose Massenspeicherung" verzichten. Der Nutzen sei ohnehin zweifelhaft, denn wüssten "Terroristen und organisierte Kriminelle" sehr wohl, wie sie sich Überwachungsmaßnahmen entziehen. Die Aufklärung von Autodiebstählen und Trickbetrügereien dagegen rechtfertige den mit der Speicherung verbundenen Grundrechtseingriff nicht.

Einwanderung: Torsten Krauel (Welt) bestreitet im Leitartikel des Blattes die Notwendigkeit eines neuen Einwanderungsgesetzes. Stattdessen sei "Beschlussfestigkeit und Rechtstreue" etwa bei der Durchführung von Abschiebungen vonnöten. Nur so könne dem "Anschein der Privilegierung" entgegen gewirkt werden, der dem Ziel, "Einwanderung zum Normalfall der deutschen Identität zu machen", schade.

Ausweisung: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Andrea Kießling (juwiss.de) unterzieht die gegenwärtig im Entwurfsstadium befindliche Ausweisungsgeneralklausel des § 53 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz-Entwurf einer gründlichen dogmatischen Prüfung.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. März 2015: BVerfG fordert Beweise – Lobbyismus und Transparenz im Bundestag – Mindestlohn für Referendare? . In: Legal Tribune Online, 24.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15035/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen