Die juristische Presseschau vom 24. März 2015: BVerfG fordert Beweise – Lobbyismus und Transparenz im Bundestag – Mindestlohn für Referendare?

24.03.2015

Justiz

BVerfG – Ceta: Die taz (Christian Rath) berichtet über die von einer Aktivistin unternommenen Bemühungen, durch eine von mehreren zehntausend Unterstützern erhobene Verfassungsbeschwerde das geplante Freihandelsabkommen Ceta zu Fall zu bringen. Ein erster Versuch sei im letzten Jahr an mangelnder Begründung gescheitert, nunmehr habe sich Rechtsprofessor Andreas Fisahn der Beschwerde angenommen. Gerügt werde in der erst nach Veröffentlichung des deutsches Vertragstextes erhobenen Beschwerde Verletzungen des Wahlrechts sowie verschiedener Staatsziele wie etwa des Umweltschutzes.

BGH zu Schönheitsreparaturen: Der Tagesspiegel (Ursula Knapp/Carla Neuhaus) stellt Konsequenzen für Mieter und Vermieter zusammen, die sich aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus der vergangenen Woche hinsichtlich der Vornahme von Schönheitsreparaturen ergeben.

OLG Hamm zu religiös motivierter Sachbeschädigung: Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm aus dem vergangenen Monat ist die Verurteilung einer Doktorandin wegen gemeinschädlichen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe rechtskräftig. Die Frau hatte im Jahr 2013 eine in der Bibliothek der Uni Duisburg-Essen ausgestellte Collage beschädigt und dies mit der Verletzung religiöser Gefühle durch das Bild begründet, schreibt beck.blog.de (Henning Ernst Müller).

OLG Frankfurt zu Stiftungs-Entschädigung: Ein der FAZ (Jan Hauser) vorliegendes, mittlerweile rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt verpflichtet die Commerzbank zum Schadensersatz an eine Stiftung. Nach Auffassung des Gerichts habe die Bank nur ungenügend über die mit der Anlage von Stiftungsvermögen in einen geschlossenen Immobilienfonds verbundenen Risiken aufgeklärt. Die Entscheidung belege in den Worten eines zitierten Stiftungsvertreters eine besondere Pflicht von Geldinstituten zu einer "stiftungsgerechten" Beratung.

LG Duisburg – Love Parade: Das Landgericht Duisburg prüft derzeit immer noch, ob die wegen des Love Parade-Unglücks im Jahr 2010 erhobene Anklage gegen Mitarbeiter der Stadt und des Veranstalters zugelassen wird. Nach Darstellung der SZ (Bernd Dörries) ist der fehlende Verfahrensfortschritt vor allem auf ungenügende Mitteilungen des zu Rate gezogenen Gutachters zurückzuführen. Über Jahre habe dieser, ein britischer Experte für Massenveranstaltungen, konkrete Fragen nicht oder nur unvollständig beantwortet und etwa mögliche Versäumnisse der Polizei überhaupt nicht in Betracht gezogen.

LG München I – Jürgen Fitschen: In dem im kommenden Monat vor dem Landgericht München I beginnenden Verfahren gegen Jürgen Fitschen und andere ehemalige Vorstände der Deutschen Bank ist der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Guido Kotschy als Zeuge geladen. Der Richter solle am 20. Mai zu seinen "Wahrnehmungen" im Schadensersatzverfahren der Kirch-Erben vernommen werden, meldet die SZ (Klaus Ott).

FG Rheinland-Pfalz zu Haftung für Steuerhinterziehung: In einem Beschluss vom Beginn des Jahres hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem Eilverfahren entschieden, dass einen Hersteller manipulationsfähiger Kassensysteme die steuerliche Nachzahlungspflicht treffen kann, wenn der Betrag beim vorrangig heranzuziehenden Steuerpflichtigen nicht einzutreiben ist. Wie das Handelsblatt (Catrin Geselensetter) schreibt, hatte im zugrundeliegenden Fall der Betreiber einer Eisdiele durch die Manipulation seiner Kasse über mehrere Jahre hinweg fast zwei Millionen Euro Steuern hinterzogen.

VG Berlin – Transparenz: Beim Verwaltungsgericht Berlin ist gegenwärtig eine Klage anhängig, durch die der Bundestag zur Offenlegung sämtlicher an Lobbyverbände ausgestellter Zugangsberechtigungen verpflichtet werden soll. Zwar gebe es die allgemein zugängliche, sogenannte Lammert-Liste registrierter Lobbyisten, schreibt der Tagesspiegel (Jost Müller-Neuhof). Lobbyisten könnten aber daneben unregistrierte Zugangsberechtigung erlangen, wenn dies ein Parlamentarischer Geschäftsführer einer Fraktion befürworte. Diese Praxis verstoße nach Ansicht der Bundestagsverwaltung nicht gegen Vorgaben des Informationsfreiheitsgesetzes, weil diesem nur behördliche Auskünfte unterfielen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. März 2015: BVerfG fordert Beweise – Lobbyismus und Transparenz im Bundestag – Mindestlohn für Referendare? . In: Legal Tribune Online, 24.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15035/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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