Die juristische Presseschau vom 20. bis 22. März 2021: Türkei ver­lässt Ist­anbul-Kon­ven­tion / Steal­thing als Sexual­straftat / Michael Stol­leis ist tot

22.03.2021

Die Türkei hat das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verlassen. Das OLG Schleswig sieht "Stealthing" als Sexualstraftat an. Die FAZ würdigt den Rechtshistoriker Michael Stolleis.

Thema des Tages

Istanbul-Konvention: Die Türkei ist aus der Istanbul-Konvention ausgetreten. Ein entsprechendes Dekret hatte Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan unterzeichnet. Die völkerrechtliche Konvention verpflichtet die ratifizierenden Staaten, Maßnahmen zu treffen, um Frauen vor Gewalt zu schützen. Über die Entscheidung des türkischen Präsidenten und die Reaktionen darauf berichten Mo-SZ (Thomas Avenarius), Mo-taz (Jürgen Gottschlich) und Mo-FAZ (Rainer Hermann). International gab es Fassungslosigkeit und Protest. Die Bundesregierung nannte den Austritt "ein falsches Signal an Europa, aber vor allem an die Frauen in der Türkei".

Die Mo-taz (Patricia Hecht) weist daraufhin, dass hierzulande die Konvention noch nicht vollständig umgesetzt wurde: Nach Auffassung des Bündnisses "Istanbul Konvention" fehlten in Deutschland eine ressortübergreifende Gesamtstrategie, handlungsfähige Institutionen und die nötigen Resssourcen.

In einem separaten Kommentar meint Thomas Avenarius (Mo-SZ), dass die Kündigung der Istanbul-Konvention ein Schlag ins Gesicht der türkischen Frau sei: Sie solle sich als das begreifen, was sie in den Augen von Islamisten und ewig gestrigen Traditionalisten sei: Mensch und Bürgerin zweiter Wahl. Und auch Patricia Hecht (Mo-taz) sagt, dass der Austritt verheerend für die Frauen- und Menschenrechtslage vor Ort sei und es wichtig wäre, dass die Bundesrepublik ihn jetzt auf diplomatischer Ebene kritisiere.

Rechtspolitik

Commercial Courts: Mit einer Gesetzesinitiative, über die die Mo-FAZ (Marcus Jung) berichtet, wollen Nordrhein-Westfalen und Hamburg den Ausbau von speziell auf Wirtschaftsstreitigkeiten ausgerichteten Zivilkammern an den Landgerichten und den Senaten einzelner Oberlandesgerichte ("Commercial Courts") vorantreiben. Am Freitag soll im Bundesrat über einen entsprechenden Antrag abgestimmt werden.

Bürgerrechtspolitik der Grünen: Kritisch beleuchten der FDP-Politiker Gerhard Baum und der Doktorand Max Schulze auf zeit.de die bisherige Rechtspolitik der Grünen unter dem Aspekt des Bürgerrechtsschutzes. Dem selbstgestellten Anspruch, Bürgerrechtspartei zu sein, seien die Grünen nicht gerecht geworden. Obwohl sie sich in einzelnen Fällen rechtsstaatlich positionierten, werde offenbar, dass die Bürgerrechte für sie kein herausragendes Politikfeld sind, so die Autoren. So werde trotz des Scheiterns vor den Verfassungsgerichten in Brandenburg und Thüringen an Paritätsgesetzen festgehalten, in Baden-Württemberg und Hessen hätten die Grünen jeweils ausufernde Änderungen der Landespolizeigesetze mitgetragen und in Berlin habe der dortige grüne Justizsenator Richter ernannt, bevor das Verwaltungsgericht über die Rechtmäßigkeit des Auswahlverfahrens entscheiden konnte.

Datentreuhänder: In einem Gastbeitrag für die Mo-FAZ schlagen Thomas Jarzombek, Bundestagsabgeordneter der CDU, und Rechtsprofessor Rolf Schwartmann die Verankerung eines Einwilligungs-Managementsystems im Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) vor. Mit einem Treuhändermodell für Daten soll verhindert werden, dass Google mit seinem angekündigten browserbasierten Tracking neue Abhängigkeiten schafft.

Infektionsschutzgesetz und Kunstfreiheit: Die Orchestergewerkschaft DOV ist der Auffassung, dass die Infektionsschutzverordnungen der Länder gegen das Infektionsschutzgesetz des Bundes verstoßen. Wie die Sa-FAZ (Jan Brachmann) im Feuilleton schreibt, hätten die Länder nach Ansicht der DOV in den Begründungen zu den Verordnungen eine Grundrechtsabwägung schriftlich fixieren müssen. Denn das Bundesinfektionsschutzgesetz betone die Grundrechtsrelevanz und verlange, dass bei Untersagungen oder Beschränkungen im Bereich der Kultur der Bedeutung der Kunstfreiheit ausreichend Rechnung getragen wird.

Schutz von Gerichtsvollziehern: Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt vorgelegt, meldet beck-aktuell. Gerichtsvollziehern soll danach künftig ermöglicht werden, bei der Polizei Auskunft über bestehende Gefahrenlagen einzuholen und bei Vollstreckungshandlungen Unterstützung durch die polizeilichen Vollzugsorgane zu erhalten.

Feindeslisten: Jost Müller-Neuhof (Tsp) kommentiert den Gesetzentwurf für einen neuen § 126a Strafgesetzbuch (StGB), mit dem das "Gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten" unter Strafe gestellt werden soll. Die geplante Neuregelung gebe Ermittlern ein auf den ersten Blick vielversprechendes Instrument an die Hand, das vor Gericht dann allerdings stumpf werden könne. Denn wo die Schwelle sein soll, ab wann es "gefährdend" ist, Daten zu verbreiten und wie die "Art und Weise" sein soll, die eine Gefahr begründet – das wisse niemand.

Kindesmissbrauch: An einem konkreten Beispiel beschreibt die Sa-taz (Nina Apin) die möglichen Auswirkungen der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen im Sexualstrafrecht. Im Artikel werden die Argumente für und gegen die geplante Neuregelung ausführlich dargestellt. Der entsprechende Gesetzentwurf, mit dem der sexuelle Missbrauch und der Besitz von Kinderpornografie jeweils zum Verbrechen hochgestuft werden sollen, liege nach intensiver Sachverständigenkritik allerdings auf Eis. Die Autorin legt nahe, dass die Finanzierung von Tätertherapien wirkungsvoller sein könne als die populäre Strafverschärfung.

Transparenzregeln für Abgeordnete: In einem Gastbeitrag für die Sa-SZ fordert Rechtsprofessor Hans Herbert von Arnim eine Verschärfung der Transparenzregelungen für Abgeordnete. Spenden an Mandatsträger müssten verboten, Spenden an Kandidaten sollten zumindest publiziert werden. Außerdem gehörten auch Einkünfte aus wesentlichen Unternehmensbeteiligungen veröffentlicht, ebenso wie Aktienoptionen von Unternehmen oder Verbänden, wie sie Philipp Amthor (CDU) erhalten hatte, meint von Arnim.

Arbeitszeiterfassung: Bisher hat der Gesetzgeber aus der Entscheidung des EuGH zur Arbeitszeiterfassung noch keine Konsequenzen gezogen, stellt Christian Deker (zdf.de) fest, weshalb für Arbeitgeber rechtliche Unklarheiten bestehen. Der Gerichtshof hatte vor gut zwei Jahren entschieden, dass die Arbeitszeit in den EU-Mitgliedsstaaten mit einem objektiven, verlässlichen und zugänglichen System erfasst werden muss. Juristen meinen, dass nun der Gesetzgeber neue Regeln erlassen müsse, wie diese Vorgaben konkret umzusetzen seien.

Reichskriegsflagge: Wie spiegel.de meldet, will die Bundesregierung nun doch nicht das Zeigen der sogenannten Reichskriegsflagge als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch (StGB) aufnehmen. Ein sogenannter Mustererlass für Polizei und Ordnungsbehörden sei zielführender als eine Erweiterung strafrechtlicher Tatbestände, heißt es in einem gemeinsamen Schreiben des Bundesinnenministeriums und des Justizministeriums an die Deutsch-Israelische Juristenvereinigung, die sich für ein gesetzliches Verbot eingesetzt hatte.

Justiz

OLG Schleswig zu "Stealthing": Das Oberlandesgericht Schleswig hat den Freispruch eines Mannes, der wegen sogenannten "Stealthing" angeklagt war, wieder aufgehoben. Der Begriff beschreibt das Verhalten eines Mannes, der beim Sex entgegen der Absprache mit seinem Partner oder seiner Partnerin heimlich das Kondom entfernt. Die rechtliche Bewertung ist umstritten, in dem jetzt vom OLG entschiedenen Fall muss nun das Amtsgericht erneut entscheiden, denn, so der Vorsitzende Richter, der in Kiel angeklagte Sachverhalt "erfülle grundsätzlich den Straftatbestand des sexuellen Übergriffs". Mo-taz (Esther Geisslinger), Sa-FAZ (Constantin van Lijnden), spiegel.de und Sa-SZ berichten über die Entscheidung.

EuGH – Wettbewerbsrecht: Sa-SZ und spiegel.de berichten über eine Klage der EU-Kommission gegen Großbritannien. Die Brüsseler Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager ist der Ansicht, dass das Vereinigte Königreich mit unerlaubten Beihilfen gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen hat. Konkret geht es unter anderem um Steuererleichterungen und andere Unterstützungsmaßnahmen in Gibraltar.

BGH zu Kosten des NSU-Verfahrens: Der Bundesgerichtshof hat, wie spiegel.de meldet, bestätigt, dass Carsten S., der wegen Beihilfe zu den NSU-Morden verurteilt worden war, anteilig die Kosten des Münchner Mammutverfahrens und die Auslagen der Nebenkläger mittragen muss. Dass das Oberlandesgericht München nicht von der im Jugendstrafrecht vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht habe, von der Auferlegung der Kosten und Auslagen abzusehen, sei nicht willkürlich gewesen, entschieden die Richter in Karlsruhe. Es sei nicht unvertretbar, dass das OLG im Rahmen seines Ermessens auch das Gewicht der Tat des Beschwerdeführers und deren Folgen berücksichtigt hat.

BGH zu Autorennen: Der Bundesgerichtshof hat laut spiegel.de die lebenslange Freiheitsstrafe wegen eines für eine unbeteiligte Frau tödlichen Autorennens aufgehoben und an das Landgericht Kleve zurückverwiesen. Der BGH verwies in seiner Entscheidung auf eine Aussage des Angeklagten, dass er auf einer gut einsehbaren Vorfahrtstraße unterwegs gewesen sei und deshalb drauf vertraut habe, dass es zu keinem Unfall kommen werde. Diese Aussage habe das Gericht bei seinen Überlegungen zu einem bedingten Tatvorsatz nicht ausreichend gewürdigt, meinten die Karlsruher Richter. Die Verurteilung des zweiten Angeklagten und Kontrahenten bei dem Rennen zu drei Jahren und neun Monaten Haft wurde bestätigt.

BGH – Nachbarschaftsstreit über Kiefer: Erneut muss sich der Bundesgerichtshof mit einer Auseinandersetzung unter Nachbarn über einen Baum befassen: Es geht um eine 40 Jahre alte Schwarzkiefer in Berlin, 15 Meter hoch, deren auf das Nachbargrundstück reichende Äste samt herabrieselnder Nadeln für Unmut sorgen und den Nachbarn zur Astschere greifen ließen. Der Baumbesitzer wiederum befürchtet, dass damit die Standsicherheit der Kiefer gefährdet werde und hat deshalb – in den Vorinstanzen erfolgreich – auf Unterlassen geklagt. Das Urteil soll am 11. Juni verkündet werden, schreibt LTO.

Wolfgang Janisch (Sa-SZ) fragt, warum eigentlich im Rechtsstreit nicht auch die Kiefer selbst befragt werde, denn immerhin würden auch Bäume seit Jahrtausenden geradezu manisch vermenschlicht. Und die Frage, ob Bäume eine Persönlichkeit haben, werde tatsächlich auch in rechtlicher Hinsicht diskutiert.

OLG Dresden zu Gruppe Freital: Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes Dresden hat drei weitere Unterstützer der rechtsextremen "Gruppe Freital" verurteilt. Gegen die drei Angeklagten wurden, wie nun auch LTO berichtet, Freiheitsstrafen zwischen einem und zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, verhängt . Die terroristische Vereinigung "Gruppe Freital" wird unter anderem für mehrere Sprengstoffanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte, auf das Auto eines Linke-Politikers und auf ein alternatives Wohnprojekt verantwortlich gemacht.

OLG Koblenz – Folter in Syrien: Das Oberlandesgericht Koblenz verhandelt im zweiten Verfahren wegen Staatsfolter in Syrien jetzt den Vorwurf systematischer sexualisierter Gewalt als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Wie LTO berichtet, hat der zuständige Staatsschutzsenat einen entsprechenden rechtlichen Hinweis gegeben. Bisher wurden solche Taten nur als Einzelfälle nach dem deutschen Strafrecht beleuchtet.

LG Braunschweig – Dieselskandal/VW-Manager: Warum der Prozess gegen fünf ehemalige VW-Manager, die sich wegen des Dieselskandals ab dem 20. April vor dem Landgericht Braunschweig verantworten müssen, mit einer Enttäuschung enden könnte, erläutert der Spiegel (Simon Hage/Martin Hesse). Die Beweislage sei dünn und derzeit scheine es den Staatsanwälten nicht zu gelingen, den Angeklagten nennenswerte Schuld nachzuweisen.

AG Düsseldorf – Metzelder: Ab dem 29. April muss sich der ehemalige Profifussballer Christoph Metzelder vor dem Amtsgericht Düsseldorf wegen des Vorwurfes des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer und jugendpornografischer Bilder verantworten. Der Spiegel (Lukas Eberle/Ansgar Siemens u.a.) fasst die derzeitigen Erkenntnisse zusammen und beleuchtet dabei auch die Auseinandersetzung um die öffentliche Berichterstattung über die Vorwürfe.

VG Freiburg – Besoldungsdiskriminierung: Weil sie in eine geringere Besoldungsstufe eingruppiert worden war als ihr Vorgänger und auch ihr Nachfolger im Amt, hat eine badische Ex-Bürgermeisterin Klage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz erhoben. Sie fordert mehr als 60.000 Euro Schadensersatz von der betroffenen Stadt, weil sie der Auffassung ist, die unterschiedliche Einstufung liege in ihrem Geschlecht begründet. Die Mo-taz (Christian Rath) analysiert den Fall, der zu einem Präzedenzfall des Antidiskriminierungsrechts werden könnte.

GenStA Frankfurt/M. – Emotet-Hacker: Die Sa-FAZ (Bastian Benrath) berichtet über die erfolgreichen Ermittlungen zum Cyberkriminellennetzwerk "Emotet", das ein weltweites Botnetz betrieb. Zwei Jahre dauerte die Jagd und führte über vier Kontinente. Mehrere Stadtverwaltungen, Krankenhäuser und nicht zuletzt auch das Berliner Kammergericht sind Angriffen von "Emotet" zum Opfer gefallen.

Recht in der Welt

USA – "Dreamer": Das US-Repräsentantenhaus hat zwei Gesetzentwürfe verabschiedet, um insbesondere jungen Migranten ("Dreamer") und eingewanderten Landarbeiten einen legalen Aufenthaltsstatus zu ermöglichen. Wie die Sa-taz (Bernd Pickert) berichtet ist allerdings noch nicht sicher, dass die Neuregelungen auch erfolgreich den Senat passieren.

Juristenausbildung

Panne im Staatsexamen: Auch Mo-SZ (Lilith Volkert) und Sa-FAZ (Marcus Jung) berichten jetzt über die Panne bei den schriftlichen Prüfungen des Ersten Staatsexamens in Konstanz. 871 Studentinnen und Studenten müssen in Baden-Württemberg ihre Strafrechtsklausur noch einmal schreiben, weil der Prüfungstext bereits bei einer vorherigen Klausur ausgeteilt worden war. Trotz entsprechender Petitionen müssen die Prüflinge nun voraussichtlich Mitte April die Klausur wiederholen.

Sonstiges

Michael Stolleis: Die Sa-FAZ (Patrick Bahners) würdigt in einem Nachruf den verstorbenen Rechtshistoriker Michael Stolleis. Er war Rechtsprofessor an der Goethe-Universität Frankfurt am Main und lange Jahre Direktor des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte. "Michael Stolleis war ein sehr gut organisierter und zugleich hochempfindlicher Mensch, der für die Arbeit und die öffentlichen Dinge lebte", schreibt Bahners. "Er hatte einen Habitus ausgebildet, eine Stabilität des berechenbaren Verhaltens, die zur produktiven Mitarbeit in Institutionen befähigt bei gleichzeitiger Konservierung innerer Distanz."

Corona-Impfung und Haftung: tagesschau.de (Kolja Schwarz/Frank Bräutigam) untersuchen die Frage, wer eigentlich bei Impfschäden haftet. Bei gravierenden Schäden, wie zum Beispiel einer tödlich verlaufenden Thrombose, haftet der Staat. Ob tatsächlich ein "Impfschaden" vorliegt, muss in jedem Einzelfall geklärt werden.

"Lawyers for Future": LTO (Tanja Podolski) stellt die neue Initiative "Lawyers for Future" vor, in der sich etwa 100 Juristinnen und Juristen für die Einhaltung der Klimaziele engagieren. Bei der Bewältigung der Klimakrise seien auch Juristinnen und Juristen gefragt, die die Mittel des Rechts weiterentwickeln können hin zu einer echten Klimagerechtigkeit, sagt Rechtsanwalt Lukas Mezger, Mitglied des Vorstandes von "Lawyers für Future" im Interview.

Geschwindigkeitsmessung: Weiterhin gibt es technische Probleme bei der Geschwindigkeitserfassung von Fahrzeugen. Laut spiegel.de (Dietmar Hipp) warnt selbst der Hersteller eines Gerätes vor der Verwendung, bei einer Kontrollmessung zeigte das mobile Lasermessgerät Leivtec XV3 elf Stundenkilometer zu viel an. In Hessen werden »bis zur Klärung der Problematik vorläufig keine Messungen mit diesem Messgerät durchgeführt«, heißt es von der Zentralen Bußgeldstelle.

Missbrauch in der Kirche: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer widmet sich in seiner spiegel.de-Kolumne dem Gutachten des Bistums Köln, das in der vergangenen Woche vorgestellt wurde und fragt, wie es jetzt – nach den bereits angekündigten personellen Konsequenzen – weitergeht.

Menschenrechte: LTO (Hasso Suliak) stellt einen neuen Essay von Wolfgang Kaleck, Gründer des European Center für Constitutional and Human Rights, vor, in dem der Rechtsanwalt Erfolge und Misserfolge in der Menschenrechtsarbeit der vergangenen Jahrzehnte auflistet und dabei auch mit der eigenen Zunft ins Gericht geht. Es sei "ein Mut machendes Zeugnis eines beherzten Kämpfers für Freiheit und Gerechtigkeit", lobt der Rezensent.

Down-Syndrom und Recht: Anlässlich des Welt-Down-Syndom-Tages am 21. März schreibt Martin Rath auf LTO über Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in denen sich das Gericht mit den damaligen naturwissenschaftlichen Erkenntnissen um die Ursachen der Genanomalie zu befassen hatte.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. bis 22. März 2021: Türkei verlässt Istanbul-Konvention / Stealthing als Sexualstraftat / Michael Stolleis ist tot . In: Legal Tribune Online, 22.03.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44548/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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