Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. Juli 2020: Bes­tech­lich­keit bei GStA FFM? / See­hofer will län­gere Vor­rats­da­ten­spei­che­rung / Tilp klagt gegen BaFin

27.07.2020

Bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M. gibt es einen Verdacht auf Bestechlichkeit eines Oberstaatsanwalts. Minister Seehofer will Vorratsdatenspeicherung für 6 Monate und Anlegerkanzlei Tilp klagt gegen BaFin in Sachen Wirecard.

Thema des Tages

Bestechlichkeitsverdacht bei GenStA Frankfurt/M.: Das Hbl (Sönke Iwersen, Volker Votsmeier u.a.) berichtet ausführlich über einen Verdachtsfall der Bestechlichkeit in der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft. Ein Oberstaatsanwalt soll dafür gesorgt haben, dass Gutachten für die Analyse zahlreicher Sachverhalte aus Strafermittlungsverfahren immer an dieselbe Firma vergeben wurden. Das Unternehmen soll in den vergangenen zehn Jahren Einnahmen aus Gutachtenvergütungen von Justizbehörden in Höhe von insgesamt 12,5 Millionen Euro erzielt haben. Als Gegenleistung soll der beschuldigte Beamte einen Teil der Erlöse als sogenannte Kick-back-Zahlungen erhalten haben – allein von August 2015 bis Juli 2020 mehr als 240.000 Euro. Er wurde festgenommen und sitzt genauso wie sein mutmaßlicher Komplize derzeit in Untersuchungshaft.

Rechtspolitik

Vorratsdatenspeicherung: Bundesinnenministerium und Bundesjustizministerium sind weiterhin uneins, wenn es um die Vorratsdatenspeicherung geht. Das schreibt die BamS (Burkhard Uhlenbroich). In einem Brief an Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) soll Innenminister Horst Seehofer (CSU) um eine schnelle Gesetzesänderung gebeten haben, die eine sechsmonatige Speicherfrist vorsehen soll und die nach einer positiven Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs umgehend angewandt werden könnte. Aus dem Bundesjustizministerium wurde der Vorstoß abgelehnt. Ein gesetzlicher Anpassungsbedarf könne erst sinnvoll geprüft werden, wenn die Gerichte entschieden haben, hieß es laut BamS aus dem BMJV.

Kindesmissbrauch: Die EU-Kommission hat angekündigt, "sexualisierte Gewalt gegen Kinder" effektiver bekämpfen zu wollen. Eine neue Strategie sieht unter anderem vor, Onlineplattformen gesetzlich zu verpflichten, das Teilen illegaler Inhalte zu Missbrauch aufzudecken und zu melden. Verdachtsfälle sollen künftig zentral an ein neues europäisches Zentrum zur Vorbeugung und zum Kampf gegen Kindesmissbrauch gemeldet werden. Über die Planungen berichten zeit.de und Sa-FAZ (Thomas Gutschker).

Daniel Decker (Sa-FAZ) kritisiert die bisherige Untätigkeit in vielen Mitgliedstaaten. Dass sich das Internet für Erwachsene, die sich an Bildern gefolterter Kinder ergötzen wollen, zu einem Dorado entwickeln konnte, habe nicht zuletzt an einer fatalen Kombination aus Unwillen, Unfähigkeit und manchmal auch Unmöglichkeit gelegen, die Aktivität im Netz europaweit so zu regulieren, dass Produzenten und Konsumenten von Darstellungen sexueller Gewalt damit rechnen mussten, entdeckt zu werden.

Drogen: Die Drogenpolitik und das Betäubungsmittelstrafrecht müssen dringend neu ausgerichtet werden, fordert Heribert Prantl (Sa-SZ) angesichts eines aktuellen Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Amtsgericht Bernau hatte im April ein Verfahren ausgesetzt und in Karlsruhe vorgelegt, weil es die Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes, wonach der unerlaubte Verkehr mit Canabisprodukten den Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes unterliegt, für verfassungswidrig hält.

Suizidhilfe: Nachdem im Februar das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen zur Suizidhilfe für nicht vereinbar mit der Verfassung erklärt hatte, lässt eine Neuregelung auf sich warten, heißt es in der Sa-FAZ (Marlene Grunert). Mitte April hatte der Bundesgesundheitsminister Ärztevertreter, Verbände und Kirchen um Vorschläge zu einer Neuregelung gebeten. Bisher gebe es allerding noch nicht einmal eine Positionierung der Bundesregierung, die allerdings den ersten Schritt des Bundesgesundheitsministers erfordert.

StVO-Novelle und Fahrverbote: spiegel.de (Dietmar Hipp/Gerald Trauvetter) referiert die Vorschläge des Unfallforschers Gerald Brockmann zur Reparatur des Bußgeldkatalogs nach dem Formfehler der StVO-Novelle. Die Grenze für verschärfte Sanktionen solle bei 21 km/h (innerorts) bzw. 26 km/h (außerorts) bleiben. Statt Fahrverboten solle es dann aber zwei Punkte in Flensburg geben.

"Rasse" und Grundgesetz: Im Verfassungsblog beendet Rechtsprofessor Mathias Hong seine fünfteilige Reihe zum Vorschlag einer Streichung des Begriffs "Rasse" im Grundgesetz mit einem Rückblick auf die Beratungen im Parlamentarischen Rat.

Cum-Ex-Erträge: Warum unter anderem durch das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Coronakrise die Möglichkeit abgeschnitten wurde, Erträge aus Cum-Ex-Steuergestaltungen, die wegen der Verjährung strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden können, einzuziehen, erklärt Forschungsassistent Kilian Wegner auf Verfassungsblog.

EU-Rechtsstaatlichkeit: Im Interview mit der Mo-FAZ (Johannes Leithäuser) spricht der Staatsminister für Europa beim Bundesminister des Auswärtigen Michael Roth über die in den Vereinbarungen der Mitgliedstaaten über finanzielle Corona-Hilfen enthaltene Rechtsstaatsklausel. Zwar könne er jene verstehen, die sich hier mehr erhofft hätten. Der Beschluss der Staats- und Regierungschefs sei aber, auch wenn er kompliziert formuliert sei, die Grundlage für eine verbindliche Regelung. Soweit sei man noch nie gewesen, sagt der Staatsminister.

EU-Finanzmarktregeln: Die EU-Kommission hat Änderungen der Finanzmarktregeln vorgeschlagen, um Unternehmen in der Coronakrise zu unterstützen. Wie Kommissionsvize Valdis Dombrovskis laut LTO am Freitag ankündigte, sollen Regeln für Kapitalmarktprospekte befristet vereinfacht werden. Darüber hinaus sollen einige Vorgaben aus der Finanzmarktrichtlinie Mifid II für professionelle Investoren gelockert werden. Die Änderungen sollen es für Unternehmen einfacher machen, die nötige Finanzierung für Investitionen zu bekommen.

Justiz

EuGH zum Privacy Shield: Der italienische Rechtsprofessor Oreste Pollicino vergleicht im Verfassungsblog (in englischer Sprache) die Entscheidungen Schrems I und Schrems II (Privacy Shield) miteinander und versucht zu ergründen, warum die EU-Kommission in Bezug auf die Datentransferabkommen mit den USA immer wieder die gleichen Fehler macht. Die indische Juristin Shreya Tewari analysiert im Verfassungsblog (in englischer Sprache) ebenfalls die jüngste Entscheidung des EuGH zum Privacy Shield und betrachtet dabei auch vormalige EU-USA-Datenabkommen.

BVerfG – Neutralitätspflicht von Merkel: Die AfD klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen eine Äußerung der Bundeskanzlerin, die diese im Anschluss an die Wahl Thomas Kemmerichs zum Thüringer Ministerpräsidenten getätigt hatte. Die Partei beruft sich dabei insbesondere auf die beiden früheren Karlsruher Entscheidungen in Sachen Wanka und Seehofer. Die Sa-FAZ (Alexander Haneke) erklärt die beiden Urteile und den Zusammenhang mit der aktuellen Klage der AfD.

BVerfG zu PKH-Verfahren: Auch wenn bei der Entscheidung über einen PKH-Antrag schwierige Rechtsfragen nicht vorab geklärt werden dürfen, kann in einzelfallaffinen Rechtsbereichen das Gericht jedoch vorab eine Abwägung grundrechtlich geschützter Interessen vornehmen, sagt das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss, mit dem eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Es ging laut LTO um ein presserechtliches Verfahren, in dem der Beschwerdeführer gegen einen Bericht vorgehen wollte, in dem ihm unter anderem ein "Hang zur Gewalt" und zu anlasslosen "Ausrastern" attestiert wird.

BAG zum EntgTranspG: Ende Juni hatte das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass das Entgelttransparenzgesetz auch für arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeiter Anwendung findet. Rechtsanwältin Nathalie Oberthür findet auf beck-aktuell, dass trotz dieser positiven Entscheidung eine Entgeltgerechtigkeit durch das neue Gesetz nicht nennenswert gefördert werde. Es gehe nicht nur um die Gerechtigkeit in den betrieblichen Entgeltsystemen, vielmehr müsse auch die Vergütung in den sozialen Berufen, die überwiegend von Frauen ausgeübt werden, im Vergleich mit anderen Berufsgruppen gerechter ausgestaltet werden.

OLG Naumburg – Angriff auf Synagoge: Die Sa-SZ (Annette Ramelsberger) stellt die Richterin Ursula Mertens vor, die den Prozess wegen des Attentats in Halle leitet. Sie zeichne ein zupackender Pragmatismus aus, der sich selbst nicht so wichtig nehme, sagt die Autorin. Sie zeige Eigenschaften, die vielen Richtern qua Amt fremd geworden sind: eigene Fehler erkennen zu können, lernfähig zu sein und Verfahrensweisen zu ändern, wenn die sich nicht bewährt haben.

BayOLG zum vermeintlichen Diebstahl von Bundeswehrstiefeln: Ein Feldwebel, der von der Materialverwaltung der Bundeswehr keine Einsatzstiefel in seiner Größe erhielt, nahm sich welche von der Kollegin und musste sich deshalb wegen Diebstahls vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht verantworten. Jetzt wurde der Soldat, wie LTO berichtet, freigesprochen. Das Amtsgericht Kempten hatte den Stabsfeldwebel im Februar 2019 noch wegen Diebstahls in Tatmehrheit mit Betrug zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt.

OVG NRW zum Sabbatjahr in Coronazeiten: Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass verbeamtete Lehrer keinen Anspruch auf eine vorzeitige Beendigung eines Sabbatjahres wegen der Corona-Pandemie haben. LTO berichtet.

LG Hamburg zu KZ-Wachmann Stutthof: In der vergangenen Woche endete der Prozess gegen den ehemaligen Wachmann im KZ Stutthof mit der Verurteilung des Angeklagten. Das Urteil gegen diesen Gehilfen der Mordmaschine war wichtig und richtig, schreibt Robert Probst (Sa-SZ), es dürfe aber nicht das letzte Wort sein bei der Aufarbeitung der NS-Verbrechen. Viele Täter, Helfer und Mitläufer von damals schuldeten der Nachwelt noch Erklärungen.

LG Frankenthal zur Zwangsversteigerung bei gemeinsamem Grundeigentum: Das Landgericht Frankenthal hat, wie LTO meldet, festgestellt, dass es kein Recht zur Zwangsversteigerung des gemeinsamen Grundeigentums gibt, wenn sich die Familie zerstritten hat, zuvor notariell jedoch eine Aufhebung der Gemeinschaft ausgeschlossen hatte. Bevor eine Zwangsversteigerung erfolgen könne, so das Gericht, müsste zunächst trotz aller Differenzen versucht werden, das Anwesen anderweitig zu nutzen. So könnte es etwa gemeinsam vermietet und durch einen neutralen Dritten verwaltet werden.

LG Frankfurt/M. – BaFin/Wirecard: Wie die Sa-FAZ (Marcus Jung), LTO und das Hbl (René Bender) melden, hat die Anlegerschutzkanzlei Tilp nach eigenen Angaben die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wegen Amtsmissbrauchs im Fall Wirecard verklagt. Aus Sicht der Kanzlei Tilp hat die Finanzaufsicht "zumindest leichtfertig" ihre gesetzlichen Pflichten zur Aufklärung von Marktmanipulationen bei Wirecard und zur vollständigen Information der Öffentlichkeit und des Kapitalmarktes verletzt, was eine Amtshaftung nach § 839 BGB begründe.

ArbG Düsseldorf zum Schadenersatz wegen DSGVO-Verstoß: Rechtsanwalt Tim Wybitul stellt auf LTO eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom März vor, das einem Kläger immateriellen Schadenersatz in Höhe von 5.000 Euro zugesprochen hatte, weil sein früherer Arbeitgeber einen Auskunftsantrag nach DSGVO verspätet und unvollständig beantwortet hatte. Wytibul meint, dass, falls weitere Gerichte den Ansichten des Arbeitsgerichts Düsseldorf folgen sollten, sich Unternehmen künftig auf eine Vielzahl von Schadensersatzprozessen nach Art. 82 DSGVO einstellen müssten. Eine extensive Auslegung der Norm könnte es für Kläger, Verbraucheranwälte und Prozessfinanzierer lukrativ machen, immaterielle Schäden wegen tatsächlicher oder vermeintlicher DSGVO-Verstöße einzuklagen.

AfD-Bundesschiedsgericht zu Kalbitz: Nachdem am Samstag das AfD-Bundesschiedsgericht den Entzug der Parteimitgliedschaft des bisherigen brandenburgischen Landesvorsitzenden Andreas Kalbitz bestätigt hat, hat dieser angekündigt, erneut ein Zivilgericht anrufen zu wollen. Das berichtet die Mo-taz (Sabine am Orde). Das Landgericht Berlin, das bereits einem Eilantrag von Kalbitz gegen seinen Parteiausschluss durch den Bundesvorstand stattgegeben hatte, werde sich daher noch einmal mit dem Fall beschäftigen müssen.

Recht in der Welt

Frankreich – Klage wegen Diskriminierung: Der Spiegel hat sich mit Mohamed Amghar, dessen Familie aus Algerien stammt, über seine Klage auf 440.000 Euro vor einem Pariser Arbeitsgericht unterhalten. Amghar will eine Entschädigung dafür, dass sein Arbeitgeber vor über zwanzig Jahren von ihm verlangt habe, seinen Namen zu ändern. Innerhalb der Firma und für Kunden war Mohamed seitdem Antoine.

USA – indianische Autonomierechte: Martin Rath (LTO) berichtet über eine aktuelle Entscheidung des US-Supreme Courts, in der es um die Unwirksamkeit einer Verurteilung eines Angehörigen der Stammesgemeinschaft der Muscogee ging. Die Justiz des Staates Oklahoma sei in dem Fall nicht zuständig gewesen, so das Gericht, weil die Tat auf historischem Gebiet der Muscogee-Nation begangen worden war, für das den Muscogee im 19. Jahrhundert weitreichende Autonomierechte zugestanden wurde.

USA – Supreme Court und Rassentrennung: In einem Gastbeitrag auf LTO erinnert der Journalist und Jurist Arne Koltermann daran, dass der Civil Rights Act von 1964 zwar auf dem Papier die sogenannte Rassentrennung im Süden und die Diskriminierung von Schwarzen im täglichen Leben beendet hatte, das aber nicht darüber hinwegtäuschen dürfe, dass dadurch die vorangegangene systematische Entrechtung der Afroamerikaner, die auch durch Entscheidungen des Supreme Courts zementiert wurde, nicht aufgehoben wurde.

Sonstiges

EU-Justizbarometer: Der FDP-Bundestagsabgeordnete Wieland Schinnenburg schreibt im FAZ-Einspruch über das für Deutschland enttäuschende Ergebnis des EU-Justizbarometers. Vor allem die langen Verfahrensdauern werden darin kritisiert. Der Politiker fordert deshalb, dass noch vor dem nächsten Justizbarometer nachgebessert wird: Verfahrensabläufe in der Justiz – wie auch die Betriebskosten – seien zu analysieren und zu optimieren, es müsse sich um qualifizierten Nachwuchs gekümmert und die Digitalisierung der Justiz erheblich beschleunigt werden.

Anwaltliche Unabhängigkeit in der Großkanzlei: Im Interview mit beck-aktuell erklärt Rechtsanwalt Andreas Ziegenhagen, seit vielen Jahren Managing Partner in der nach der Zahl der Anwälten weltgrößten Kanzlei, wie auch bei dieser Größe die anwaltliche Unabhängigkeit gewahrt bleibt und wie die tägliche Mandatsbearbeitung abgestimmt und gemanaged wird.

Der "Waldrambo" und das StGB: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer erläutert in seiner Kolumne auf spiegel.de die rechtliche Abgrenzung von Diebstahl, Raub und Erpressung, deren Begriffe in der medialen Berichterstattung allzu oft durcheinandergebracht werden, zuletzt als es um den "Waldrambo von Oppenau" ging.

Thomas Galli "Weggesperrt". Thomas Galli war JVA-Leiter und schlägt in seinem neuen Buch "Weggesperrt – Warum Gefängnisse niemandem nützen" Alternativen zum Strafvollzug in seiner jetzigen Form vor. Ulfrid Kleinert (Mo-SZ) und deutschlandfunkkultur.de (Peggy Fiebig) haben das Buch rezensiert. Galli habe "ein gut lesbares, spannendes und teilweise revolutionäres Buch vorgelegt", heißt es in der SZ.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. Juli 2020: Bestechlichkeit bei GStA FFM? / Seehofer will längere Vorratsdatenspeicherung / Tilp klagt gegen BaFin . In: Legal Tribune Online, 27.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42310/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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