US Supreme Court zur Strafgewalt: Halb Okla­homa den Mus­kogee?

von Martin Rath

26.07.2020

Vor 200 Jahren begann die Vertreibung indigener Völker aus ihrer Heimat im Osten der USA. Mit einem bemerkenswerten Urteil vom 9. Juli 2020 bestätigte der US Supreme Court ihre Rechte, die man ihnen damals zugesichert hatte.

In US-Kriminalfilmen sieht man oft Polizisten gleich mehrerer Behörden des Bundes, des Staates und der Ortschaft, die über der noch frischen Leiche streiten, wem die Ehre gebührt, die Ermittlungen zu führen und das Böse aus der Welt zu schaffen.

Meist soll die Szene wohl nur dramaturgisch etwas Komik in die blutrünstige Handlung bringen. Nur manchmal wird sie realistischer dargestellt. Dann geht es zu wie bei deutschen Behörden auch, also mit allseitiger Neigung, sich belastungsbedingt für unzuständig zu erklären.

Auf den ersten Blick mag der Fall McGirt v. Oklahoma, zu dem der US Supreme Court mit Urteil vom 9. Juli 2020 entschied, wie eine Fußnote zu solchem Zuständigkeitsgerangel wirken.

Doch geht die Sache nicht nur juristisch, sondern auch historisch und moralisch tiefer, handelt es sich bei Jimcy McGirt (1948–) doch um einen Angehörigen der Stammesgemeinschaft der Muscogee, der seit 1996 im Gefängnissystem von Oklahoma eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen eines Sexualdelikts zum Schaden eines Kindes zu verbüßen hatte.

Wer darf strafen?

Das Urteil in dieser Sache erklärte nun der US Supreme Court für nichtig, weil die Justiz des Staates Oklahoma in dem Fall nicht zuständig gewesen sei. Grund dafür gab der Umstand, dass die Tat zwar auf den ersten Blick in keinem Reservat, aber doch im historischen Gebiet der Muscogee-Nation begangen worden war.

In Deutschland ist die Machtverteilung von Bund und Ländern in der Ausübung der Strafgewalt für die breite Öffentlichkeit kaum noch zu erkennen. Warum es z. B. am Bundes- und nicht an den Ministerpräsidenten lag, ehemalige RAF-Terroristen zu begnadigen, taugt höchstens zur Extrapunktefrage im Staatsexamen – hier aber waren grundsätzlich drei Staatsgewalten in Betracht zu ziehen: jene der indigenen Muscogee-Nation, jene des Staates Oklahoma und schließlich die des Bundes.

Für einige schwere Straftaten wie Mord oder Vergewaltigung auf indianischem Land hatte der US-Kongress im Jahr 1885 den Major Crimes Act erlassen, nachdem der US Supreme Court mit Entscheidung vom 17. Dezember 1883 die Freilassung des Jerome Crow Dog (alias Kȟaŋǧí Šúŋka, 1833–1912) verfügt hatte, dem von einem Bundesgericht der Prozess wegen der Tötung eines Stammesgenossen gemacht worden war. Hierzu hätten sich nach einstimmigem Urteil der Richter die USA unter Aufhebung der älteren indigenen Strafgewalt zunächst ausdrücklich selbst ermächtigen müssen. Mit dem Major Crimes Act schuf sich der Bund keine zwei Jahre später diese Rechtsgrundlage.

Betrug nach der Vertreibung der fünf Völker

McGirt war von einem Gericht des Staates Oklahoma verurteilt worden, das sich hierzu 1996 noch sehr selbstverständlich für zuständig und das Strafrecht von Oklahoma als das anzuwendende ansehen durfte. Dies beruhte auf Vorgängen in der Entstehungsgeschichte dieses Bundestaates, der 1907 in die Union aufgenommen worten war.

Seit circa 1831 war das Gebiet des späteren Oklahoma Ziel der Deportation von Menschen indianischer Nationen, die sich zuvor in ihren Siedlungsgebieten, insbesondere in Georgia, teils bereits an das europäische, neue Gesellschaftssystem angepasst hatten. Wohlhabende Stammesmitglieder hatten Landwirtschaft mit Hilfe von aus Afrika verschleppten Sklaven betrieben, das Christentum fand Aufnahme und man bediente sich der Schrift – die angloamerikanische Nachbarschaft sprach von den "Fünf zivilisierten Nationen".

Eine Skurilität am Rande: Nicht wenige Sklaven wurden bei der 1831 einsetzenden Verbringung ihrer Herren vom fruchtbaren Georgia ins eher karge Oklahomagebiet, dem "Trail of Tears", mitgenommen, was in jüngerer Zeit zu Rechtsstreitigkeiten führen sollte, ob sich ihre afroamerikanischen Nachkommen als Angehörige dieser indigenen Nationen registrieren lassen konnten – das indianische Kasino-Monopol machte diese Frage eine Zeit lang interessant.

Jedenfalls: Der Raub ihres fruchtbaren Landes war den betroffenen indigenen Ethnien mit dem Versprechen schmackhaft gemacht worden, dass ihre Autonomierechte auf dem Gebiet des heutigen Oklahomas weitgehend sein würden. Rund die Hälfte des damals noch als US-Territoriums verwalteten Gebiets solle ihnen zustehen.

Bevor es zur Aufnahme Oklahomas als US-Bundesstaat kam, betrieben die indianischen Völker zunächst nicht ganz erfolglos in Washington Lobbyarbeit für die Gründung eines eigenen Staates Sequoyah, in dem ihre Ethnien zunächst zwar kulturell und von der Bevölkerungszahl dominiert hätten, dessen rechtliche Fundamente jedoch nach dem Vorbild anderer US-Bundesstaaten gelegt werden sollten.

Ihr Gesetzentwurf scheiterte jedoch 1905 im US-Kongress, sodass im Jahr darauf die Eingliederung Oklahomas als ein einheitlicher Staat in die USA betrieben wurde – freilich mit dem bundesgesetzlichen Versprechen, die Rechte der indianischen Bevölkerung an der Nutzung von Grund und Boden mehr oder minder zu gewährleisten.

Osten von Oklahoma als indianisches Land ohne Rechtstitel

Die indianischen Rechte innerhalb der Grenzen von Oklahoma fanden sich in den folgenden knapp 100 Jahren jedoch weiter bedroht, wenngleich die insbesondere in Deutschland gern kolportierte Geschichte von einem unaufhaltsamen Völkermord an den amerikanischen Ureinwohnern hier ihr Ende fand. Ein Ende, zu dem wesentlich die wissenschaftliche Rezeption und Systematisierung ihrer Rechte beitrug, zuerst etwa durch das "Handbook of Federal Indian Law" (1941) von Felix S. Cohen (1907–1953) und seiner Frau Lucy Kramer Cohen (1907-2007), einer Schülerin des großen US-Ethnologen Franz Boas (1858–1942), geboren als jüdischer Preuße im westfälischen Minden.

Oft rassistisch verbrämte ökonomische Motive, der indianischen Bevölkerung Rechte zu verweigern oder zu verkürzen, waren parallel zu dieser rechtswissenschaftlichen Konsolidierung vorläufig jedoch übermächtig. In Oklahoma blieben der indianischen Bevölkerung beispielsweise nach Erdölfunden bergrechtliche Ansprüche unzugänglich.

War ursprünglich ca. die Hälfte des Staatsgebiets für indianische Interessen reserviert, sie deckte sich mehr oder minder mit dem gescheiterten Sequoyah, wurde auch der Raum für die primär indianische Polizei- und Strafgewalt immer weiter zugunsten der Staatsgewalt Oklahomas beschnitten – bis nun unter anderem das Urteil des US Supreme Courts vom 9. Juli 2020 dem doch etwas Einhalt gebot.

In einem zunächst gut 12.000 Quadratkilometer großen Gebiet Oklahomas, das im Rahmen der Vertreibung den "Fünf zivilisierten Nationen" zugesichert worden war, gilt nach dem Urteil nun die primär indianische Strafgewalt für Fälle, in denen indigene Personen als Täter involviert sind – wie bisher eingeschränkt durch den Major Crimes Act, der 1885 nach dem Fall "Crow Dog" für schwere Delikte geregelt wurde.

Für den jetzt wieder mutmaßlich zu nennenden Sexualstraftäter McGirt wird dies möglicherweise zu einer neuen Anklage führen, nun vor einem US-Bundesgericht.

Angesichts der erheblichen Fläche und der inzwischen von mehrheitlich nicht indigenen Menschen gegründeten Städte – vom neuen Reservatrecht berührt sind  auch urbane Gebiete – vereinbarten die Regierung Oklahomas und Vertreter der indianischen Gemeinschaft recht zügig, dass die indigene Souveränität auf dem Gebiet des Strafens nur eingeschränkt zu praktizieren sei. Den nicht zuletzt von der aktuellen Covid-19-Pandemie schwer betroffenen Stämmen fehlen schlicht die ökonomischen Ressourcen, in größerem Umfang Staatsgewalt auszuüben.

Keine ganz große Wiedergutmachung historischen Unrechts

Ob demnächst, vielleicht motiviert durch die nicht mehr gänzlich unrealistische Aufwertung von Washington, D.C., zum 51. Bundesstaat namens Washington, Douglass Commonwealth, das alte Projekt des indianischen Sequoyah-Staats noch einmal aufgegriffen wird, ist angesichts der ökonomischen und siedlungsgeografischen Tatsachen nicht sehr wahrscheinlich.

Gleichwohl erklärte Richter Neil M. Gorsuch (1967–) für die Mehrheit der Richter, dass das Gericht mit der Wiederherstellung von indianischen Vorbehaltsrechten die US-Regierung dazu verpflichte, ein Versprechen zu halten, das sie gegeben habe, als sie nach 1831 die indigenen Völker auf den "Pfad der Tränen" zwang. So viel historisches und moralisches Pathos, das staatsrechtlich zudem etwas wert ist, findet sich selten.

Die McGirt-Entscheidung lässt sich aber, auch für deutsche Beobachter, als Übung in Ambiguitätswahrnehmung lesen. Dass hier die Rechte einer ethnischen Minderheit durch den Rechtsstreit eines nicht sehr sympathischen mutmaßlichen Sexualstraftäters (wieder-)hergestellt wurden, passt schlecht in die von Social Media geprägten Wahrnehmungsmuster, die den Kampf für das moralisch Gute gegen das Böse gern etwas einfältiger organisiert hätten.

Mit Gorsuch war es zudem ein konservativer, von Donald Trump ins Amt beförderter Richter, der hier den Ton angab – während Trump selbst, soweit ihm dies intellektuell zugänglich ist, mitunter ausgerechnet Andrew Jackson (1767–1845) huldigt, der als 7. Präsident nicht nur mit populistischen Mitteln die Demokratisierung der USA vorantrieb, sondern als General und Politiker wesentlich Verantwortung für den "Pfad der Tränen" trug.

Zitiervorschlag

US Supreme Court zur Strafgewalt: Halb Oklahoma den Muskogee? . In: Legal Tribune Online, 26.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42309/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

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