Die juristische Presseschau vom 2. bis 4. Juni 2018: Gau­land-Äuße­rung / De-Cix-Ent­schei­dung des BVerwG / DSGVO-Abmah­nungen

04.06.2018

Alexander Gauland hat die NS-Zeit als "Vogelschiss in über 1.000 Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte" bezeichnet. Ist das strafbar? Außerdem in der Presseschau: Überlegungen zur De-Cix-Entscheidung des BVerwG und zu DSGVO-Abmahnungen

Thema des Tages

Gauland-Äußerung: Beim Bundeskongress der AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative hat der AfD-Partei- und Fraktionschef Alexander Gauland geäußert: "Hitler und die Nazis sind nur ein Vogelschiss in über 1.000 Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte", und damit breite Empörung ausgelöst. In sozialen Netzwerken wurde die Äußerung teilweise als "Volksverhetzung" eingestuft. Die Montags-taz (Malene Gürgen/Christian Rath) prüft, ob die Aussage tatsächlich den Tatbestand des § 130 StGB erfüllt. Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, dass Gauland hier zwar die NS-Zeit verharmlose, nicht aber speziell die Judenverfolgung und -vernichtung. Außerdem wird daran erinnert, dass das Bundesverfassungsgericht eine zurückhaltende Auslegung des Volksverhetzungsparagrafen fordere und der Ansicht sei, dass auch die mögliche Konfrontation mit "beunruhigenden Meinungen" zum freiheitlichen Staat gehöre.

Ex-Bundesrichter Thomas Fischer kommentiert auf spiegel.de anlässlich der aktuellen Gauland-Aussagen kritisch die Einstellung des Verfahrens wegen Volksverhetzung wegen der früheren Äußerung des AfD-Politikers zur Integrationsbeauftragten, die nach Gaulands Worten "in Anatolien entsorgt" werden solle. Der ehemalige BGH-Richter Fischer war einer derjenigen, die in dieser Sache Strafanzeige gegen Gauland gestellt hatten. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren Ende April eingestellt.

Rechtspolitik

Musterfeststellungsklage: Die FDP-Fraktion hat den Gesetzentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage kritisiert. Das berichtet die Montags-FAZ (Hendrik Wieduwilt). Die FDP-Abgeordnete Katharina Kloke hatte auf ihre entsprechende Anfrage von der Bundesregierung die Auskunft erhalten, dass zur Zahl der zu einer Musterfeststellungsklage befugten Verbände "keine Erkenntnisse" vorliegen. Da aber der Gesetzentwurf davon ausgeht, dass etwa 450 Musterklagen pro Jahr erhoben werden, vermutet Kloke, dass die Bundesregierung "die Alltagstauglichkeit ihres Entwurfs offensichtlich nicht zu Ende gedacht hat". Kritik kommt laut FAZ auch von den Präsidenten der Oberlandesgerichte und des BGH, die davor warnen, dass die geplanten Regelungen "die damit verbundenen und in der Öffentlichkeit vielfach beschriebenen Erwartungen nicht werden erfüllen können".

Dateneigentum und Datensteuern: Kürzlich forderte Bundeskanzlerin Angelika Merkel ein "Steuersystem im Digitalzeitalter", das die Erfassung von Daten, insbesondere von Verbrauchern, mitberücksichtigen solle. Die Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) erläutert, was das bedeuten würde und dass insbesondere die Frage des Dateneigentums in diesem Zusammenhang geklärt werden müsse.

DSGVO: Im Interview mit netzpolitik.org (Ingo Dachwitz) spricht sich der Berliner Richter Ulf Buermeyer anlässlich der aktuellen Diskussion um Abmahnungen wegen DSGVO-Verstößen dafür aus, die Kostenpflicht bei ersten Abmahnungen grundsätzlich abzuschaffen. Die Große Koalition solle den deutschen Sonderweg beenden und gesetzlich klarstellen, dass der erste Hinweis auf einen vermeintlichen Rechtsverstoß stets kostenlos sein müsse. Im Gegenzug – damit der Hinweisende ebenfalls keinen Rechtsrat einholen muss – sollte die Haftung für einen solchen Hinweis auf vorsätzlich falsche Hinweise begrenzt sein, schlägt Buermeyer vor.

Ebenfalls noch einmal mit der Datenschutzgrundverordnung befasst sich auch der Publizist Enno Park in der Samstags-taz. Er meint, die DSGVO sei eine gigantische Vernichtung von Lebenszeit, die bürokratische Rituale befördere, ohne eine besondere Wirkung zu haben. Die Verunsicherung würde vielmehr dazu führen, dass sich das Internet noch stärker auf den großen Plattformen konzentrieren werde.

Verfassungsrichterwahlen: Über das Vorschlagsrecht bei der Wahl von Bundesverfassungsrichtern wird weiter diskutiert, berichtet lto.de (Christian Rath). Nach einem Kompromiss von 2016 war vorgesehen, dass die Grünen jeden fünften vom Bundesrat zu wählenden Richter vorschlagen können. Erster Anwendungsfall wäre die Nachfolge von Michael Eichberger gewesen, dessen Amtszeit Ende April endete. Einige Unions-Politiker fühlten sich nun aber nicht mehr an die Abmachung gebunden, weshalb derzeit über eine Revision der Formel beraten werde.

§ 219a StGB: Der frühere Bundesrichter Thomas Fischer kritisiert auf meedia.de zwei Beiträge der Journalistin Gaby Mayr, erschienen in der taz und auf Deutschlandfunk Kultur, die sich mit der aktuellen Diskussion um eine Reform des § 219a StGB – Werbung für Schwangerschaftsabbruch – und dabei insbesondere mit dem Ursprung der Norm befassen. Die Beiträge zitieren dazu aus dem von Fischer herausgegebenen StGB-Kommentar und würden diesen, so Fischer, in die Nähe nationalsozialistischen Gedankengutes stellen und damit denunzieren.

Justiz

VG Hamburg – Rechtmäßigkeit polizeilicher Ingewahrsamnahme bei G-20: Wie die Montags-taz (Marco Carini) meldet, beginnt vor dem Verwaltungsgericht Hamburg am Dienstag das erste Verfahren um die Rechtmäßigkeit eines Polizeieinsatzes im Zusammenhang mit dem G-20-Gipfel im vergangenen Jahr. Acht Italiener wurden am 8. Juli 2017 in Polizeigewahrsam genommen und in die Gefangenensammelstelle (Gesa) gebracht, wo sie eine Nacht verbringen mussten, obwohl ihnen kein strafbares Verhalten vorgeworfen wurde. Sie fordern nun Schadenersatz, weil sie davon ausgehen, nur wegen ihres südländischen Aussehens kontrolliert worden zu sein. Im Beitrag wird auch die Frage gestellt, warum die Presse über das anstehende Verfahren, anders als bei Verfahren gegen Demonstranten, nicht informiert wurde.

LG Hagen – Prozess um Angriff auf Bürgermeister: Die Samstags-FAZ (Reiner Burger) berichtet vom Prozess um den Messerangriff auf den Bürgermeister der Stadt Altena, Andreas Hollstein, vor dem Landgericht Hagen. Der Angeklagte, Werner S., muss sich wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung verantworten. In seinem durch den Verteidiger verlesenen Geständnis hat der Angeklagte laut FAZ ausgesagt, dass er zu keinem Zeitpunkt die Absicht gehabt habe, den Bürgermeister, der weit über Nordrhein-Westfalen hinaus für seine liberale Flüchtlingspolitik bekannt wurde, zu schädigen oder gar zu töten.

BVerwG zu Überwachung am Internetknoten De-Cix: Nach der gescheiterten Klage des Betreibers des weltgrößten Internetknotens De-Cix gegen die Überwachung durch den Bundesnachrichtendienst hat Thomas Wetzling von der Stiftung Neue Verantwortung gesetzliche Änderungen gefordert. Das berichtet die Samstags-SZ. Sowohl das Gesetz, das die Überwachungsmaßnahmen reglementiert, als auch die G-10-Kommission des Deutschen Bundestags, die diese genehmigen muss, seien "nicht mehr zeitgemäß", kritisierte Wetzling. Im Vergleich zu Großbritannien, den Niederlanden oder skandinavischen Ländern hinke Deutschland in der Frage der Transparenz und des Datenschutzes weit hinterher. So werde zwar die Entscheidung, ob jemand überwacht wird, durch die G-10-Kommission kontrolliert, kaum aber, wie die gewonnenen Informationen weitergenutzt werden.

Für den Akademischen Rat Björn Schiffbauer liegt auf verfassungsblog.de das Problem der Entscheidung in der zumindest in der bisher nur vorliegenden Presseerklärung mit nur dünnen Worten begründeten Ablehnung einer eigenen Grundrechtsbetroffenheit von De-Cix. Zu eruieren wäre seiner Ansicht nach jedenfalls gewesen, ob die De-Cix nicht als Sachwalterin der Grundrechte ihrer Nutzer hätte auftreten können. Denn unmittelbar betroffene Grundrechtsträger hätten mangels Kenntnis keine Möglichkeit, Rechtsschutz zu erlangen. Jost Müller-Neuhof (Tsp) meint, dass eine erfolgreiche Spionage zwecks deutscher Sicherheit rechtlich einwandfrei und demokratisch legitimiert nicht zu haben sei und plädiert an den BND, um Vertrauen zu werben.

GStA SH – Auslieferung Puidgemont: Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein setzt sich Meldungen der Samstags-SZ und lto.de zufolge erneut für eine Auslieferung des früheren katalanischen Präsidenten Carles Puidgemont nach Spanien ein und stellte beim Oberlandesgericht Schleswig einen entsprechenden Antrag auf Überstellung. Die Staatsanwaltschaft hält den Vorwurf der Rebellion und der Veruntreuung für berechtigt; das OLG Schleswig hatte den Vorwurf der Rebellion bisher als nicht zutreffend zurückgewiesen.

EuGH zu Mitteilung über Überstellungsentscheidung nach Dublin-III: Rechtsanwalt Marcel Keienborg analysiert auf lto.de die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu der französischen Praxis, Überstellungsanordnungen nach der Dublin-III-Verordnung dem Asylsuchenden bereits vor der erforderlichen Zustimmung durch den aufzunehmenden Staat mitzuteilen. Der EuGH hat festgestellt, dass dieses Vorgehen europarechtswidrig ist. Die Luxemburger Richter sehen die Wirksamkeit des dem Flüchtling zustehenden Rechtsbehelfs auf umfassende Überprüfung der Überstellungsentscheidung in Frage gestellt, würde man eine Zustellung zulassen, bevor bekannt ist, ob und wie der ersuchte Mitgliedstaat sich zu einem Aufnahmeersuchen verhält. Denn aufgrund möglicherweise laufender Fristen müsste die betroffene Person den Rechtsbehelf dann womöglich erheben, bevor der ersuchte Mitgliedstaat dem Ersuchen zugestimmt oder es abgelehnt hat.

StA Frankfurt/M. – WM-Skandal 2006: Wie die Samstags-FAZ (Michael Ashelm) in ihrem Sportteil meldet, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. im Verfahren gegen die beiden früheren DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger sowie die ehemaligen Generalsekretäre von DFB und Fifa, Horst R. Schmidt und Urs Linsi, die Nebenbeteiligung des DFB beantragt. Damit könnte dem Verband eine Geldbuße von bis zu zehn Millionen Euro drohen, heißt es in der FAZ.

VG Meiningen zum Verbot des Rechtsrockfestivals in Themar: Weil in der Nähe seltene Vogelarten brüten, hat der Landkreis Hildburghausen das in Themar geplante Rechtsrockfestival verboten. Dieses Verbot wurde jetzt vom Verwaltungsgericht Meinigen aufgehoben, wie spiegel.de berichtet. Es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz, so das Gericht.

OLG Dresden zur Bezeichnung von Seenotrettern als "Schlepper": Das Oberlandesgericht Dresden hat am Freitag entschieden, dass die Bezeichnung der Dresdener Seenotretter "Mission Lifetime" als "Schlepper" von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Das meldet lto.de. Die Hilfsorganisation rettet im Mittelmeer Menschen vor dem Ertrinken. Das Landgericht Dresden hatte in der Vorinstanz der Pegida und deren Funktionär Siegfried Däbritz noch die Äußerung untersagt.

Überlange Untersuchungshaft: spiegel.de und zeit.de widmen sich den Zahlen zu Haftentlassungen wegen zu langer Untersuchungshaftdauer. Danach seien im vergangenen Jahr aus diesem Grund bundesweit in 51 Fällen Haftbefehle aufgehoben worden, 2016 waren es 41 Fälle gewesen. Nach Ansicht des Deutschen Richterbundes sind der gewachsene Aufwand bei der Bearbeitung von Strafverfahren, aber auch der Mangel an Staatsanwälten und Richtern Ursache für diese Entwicklung.

Recht in der Welt

USA – Begnadigungsrecht: Die Samstags-FAZ (Andreas Ross) beschreibt, wie das präsidiale Begnadigungsrecht durch Donald Trump ausgeübt wird. Dabei lasse er sich von Freunden und Fernsehberichten inspirieren, folge seinem Instinkt und berücksichtige fast nur Prominente. Er übergehe die entsprechende Abteilung im Justizministerium, die die Gnadengesuche oft jahrelang prüfe und dem Präsidenten dann eine Empfehlung unterbreite. Außerdem falle auf, dass Personen begnadigt würden, denen Ähnliches wie engen Trump-Mitarbeitern jetzt in der "Russland-Untersuchung" vorgeworfen werde.

Trumps Anwälte gehen, wie die Montags-FAZ (Andreas Ross) berichtet, sogar davon aus, dass der Präsident sich gegebenenfalls selbst begnadigen und auch jede strafrechtliche Ermittlung beenden könnte. Sie seien der Auffassung, dass sich deshalb Trump auch nicht der Behinderung der Justiz schuldig machen könnte. Die Anwälte befürchten, heißt es im Artikel, dass der für die Russland-Ermittlungen zuständige Sonderermittler Mueller ihrem Mandanten eine Unwahrheit entlockt, um ihm dann eine strafbare Falschaussage vor FBI-Ermittlern oder vor Geschworenen nachzuweisen. Deshalb wollten sie eine Befragung unbedingt verhindern.

Österreich – "Sammelklage" gegen VW: Auf der österreichischen Internetplattform Cobin Claims haben sich bislang 1.500 Personen zusammengefunden, die gegen den VW-Konzern wegen der Abgasmanipulationen vorgehen wollen. Das meldet die Samstags-FAZ (Michaela Seiser). Es gibt zwar auch in Österreich keine Sammelklage im engeren Sinne, durch die Kombination verschiedener Maßnahmen können die Beteiligten aber sowohl die Verjährung verhindern als auch die Aufarbeitung des gesamten Komplexes erreichen, heißt es im Artikel.

USA – Prozess Harvey Weinstein: Am vergangenen Mittwoch hat eine Grand Jury die Anklage gegen Weinstein bestätigt. Die FAS (Corinna Budras) erläutert, warum die Anklageerhebung mehr als ein halbes Jahr gedauert hat und was vom Verteidiger Weinsteins, Benjamin Brafman, der Erfahrungen mit Verfahren wie diesen u.a. bei der Vertretung des ehemaligen IWF-Chefs Dominique Strauss-Kahn gesammelt hat, zu erwarten ist.

Sonstiges

Vertrauen in die Freiheit: In einem Gastbeitrag im Samstags-FAZ-Einspruch erläutert der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof, weshalb zum modernen Verfassungsstaat nicht nur die Freiheit, sondern auch das Vertrauen gehört, dass diese Freiheit durch den Staat gesichert werde. Dieses Freiheitsvertrauen versage, wenn eine Regierung nach dem Prinzip der Tauschgerechtigkeit handele, sie ihre Strategie auf Macht ausrichte und das Recht hintanstelle.

Datenschutzrecht vs. Äußerungsrecht: Mit dem Verhältnis zwischen Datenschutzrecht und Äußerungsrecht befasst sich die wissenschaftliche Mititarbeiterin Anna Schimke auf juwiss.de. Als Koordinationsmechanismus soll ihrer Ansicht nach das Medienprivileg verstanden werden.

Rechtsanwaltskammer Sachsen – Misstrauen gegen BRAK-Vizepräsident: In der Kammerversammlung hat die Rechtsanwaltskammer Sachsen, die Heimatkammer des für das besondere elektronische Anwaltspostfach zuständigen BRAK-Vizepräsidenten Martin Abend, diesem das Misstrauen ausgesprochen. Das meldet lto.de (Hasso Suliak). Der Vizepräsident der RAK Sachsen, Franz-Josef Schillo, verteidigte Abend. Er werde zum Sündenbock für alles gemacht, was beim beA schieflaufe, wird Schillo zitiert. Aber für das, was beim Thema beA in Berlin tatsächlich schieflaufe, sei Abend bei der BRAK gar nicht zuständig, denn die Öffentlichkeitsarbeit der BRAK falle nicht in seinen Bereich.

Wolfgang Nešković zum 70.: Die Samstags-FAZ (Markus Wehner) erinnert an die Entscheidung des Landgerichts Lübeck zum "Recht auf Rausch", das den Richter und späteren Politiker Wolfgang Nešković bekannt gemacht hatte. Auf seine Vorlage hin hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass es zwar kein "Recht auf Rausch" gibt, die Strafverfolgungsbehörden aber in Fällen des Besitzes geringfügiger Mengen von Betäubungsmitteln zum Eigengebrauch von der Verfolgung grundsätzlich abzusehen haben. Wolfgang Nešković ist am Sonntag 70 Jahre alt geworden.

Kammergericht feiert 550. Geburtstag: Anlässlich des 550. Geburtstages des Berliner Kammergerichtes ist ein Buch über dessen Geschichte erschienen, das lto.de (Martin Rath) vorstellt.

Frisierte E-Bikes: Anlässlich des Weltfahrradtages am gestrigen Sonntag erläutert Rechtsreferendar Tim Jülicher auf lto.de, welche rechtlichen Risiken bei der Nutzung eines motorisierten Fahrrades, eines E-Bikes, dessen Leistung mit einem sogenannten "Tuning-Kit" erhöht wurde, drohen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. bis 4. Juni 2018: Gauland-Äußerung / De-Cix-Entscheidung des BVerwG / DSGVO-Abmahnungen . In: Legal Tribune Online, 04.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28927/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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