Die juristische Presseschau vom 23. März 2018: Höchst­strafe für Hus­sein K. / EGMR zu Zwölf Stämmen / Haft­strafen für Kölner Raser

23.03.2018

Hussein K. wurde vom LG Freiburg zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem in der Presseschau: "Zwölf Stämme" scheitern vor dem EGMR, Kölner Raser müssen ins Gefängnis und die Bundesnetzagentur unterliegt in Gebührenfrage.

Tagesthema

Höchststrafe für Hussein K.: Im Prozess wegen Vergewaltigung und Ermordung der Studentin Maria L., ist der Angeklagte Hussein K. vor dem Landgericht Freiburg zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem eine besondere Schwere der Schuld fest und ordnete den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an. Im Oktober 2016 hatte der Angeklagte die 19-jährige Medizinstudentin Maria L. nachts vom Fahrrad gestoßen, sie missbraucht und anschließend in der Dreisam ertrinken lassen. Er berief sich darauf, im Affekt gehandelt, sowie Drogen und Alkohol konsumiert zu haben. Ein Jahr zuvor war der Afghane als Asylbewerber nach Deutschland gekommen. Bereits 2013 hatte er auf Korfu versucht, eine junge Frau zu töten, woraufhin er zu zehn Jahren Haft verurteilt, zwei Jahre später jedoch vorzeitig entlassen wurde. Seine Tat hatte bundesweit Diskussionen über den Umgang mit straffällig gewordenen Flüchtlingen ausgelöst. Unklar blieb das Alter des Angeklagten, der anfangs behauptet hatte, zur Tatzeit erst 17 Jahre alt gewesen zu sein und dessen Prozess daraufhin vor der Jugendkammer geführt wurde. Nachdem mehrere Gutachten ihm ein höheres Alter attestierten, erfolgte seine Verurteilung als "Heranwachsender" nun nach dem Erwachsenenstrafrecht, da er nicht entwicklungsverzögert sei. Das Gericht folgte weitgehend den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung kündigte an, Revision einzulegen. Es berichten SZ (Josef Kelnberger), FAZ (Rüdger Soldt), spiegel.de (Jan Friedmann) und Welt (Christine Kensche).

Reinhard Müller (FAZ) findet es verständlich, dass die Tat eines Asylbewerbers besondere Aufmerksamkeit erregt hat. Gisela Friedrichsen (Welt) betont, sie habe kein milderes Urteil zugelassen. Für Heribert Prantl (SZ) gehört das Urteil zu den Fundamenten, die dieser Gesellschaft Stabilität geben. Das Gericht habe sich nicht in Diskussionen über die Flüchtlingspolitik hineinziehen lassen, nicht pauschal, sondern akkurat über einen Menschen und sein abscheuliches Verbrechen geurteilt.

Rechtspolitik

Facebook-Datenskandal: Vor dem Hintergrund des jüngsten Facebook-Datenskandals plant die Bundesregierung laut FAZ (Hendrik Wieduwilt/Roland Lindner) die zügige Erarbeitung eines neuen Datenrechts. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat einstweilen die Spitzen von Facebook Europe eingeladen und verlangt Aufklärung über die Vorgänge.

Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) fordert in einem Gastbeitrag für FAZ-Einspruch eine deutliche Erhöhung des Strafrahmens im Bundesdatenschutzgesetz. Verstöße gegen Datenschutzvorschriften sollten in ihren Rechtsfolgen der Veruntreuung von Vermögen gleichgestellt werden

Geschlechterparität im Parlament: Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, Maria Wersig, untersucht auf lto.de mögliche Maßnahmen zur Stärkung des Frauenanteils im Parlament. Sie begrüßt die durch Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) und Katarina Barley (SPD) angestoßene Diskussion über Wahlrechtsreformen und stellt einen Vergleich mit Frankreich an, wo das Parité-Gesetz der Durchsetzung des verfassungsrechtlich festgelegten Ziels eines gleichen Zugangs von Frauen und Männern zu Wahlmandaten dient.

§ 219a StGB: Die FAZ (Kim Björn Becker) zeichnet die jüngsten Entwicklungen in der Kontroverse um eine mögliche Abschaffung oder Änderung des § 219a Strafgesetzbuch nach, der die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. Becker schildert einen Besuch bei der Ärztin Christina H., die sich am Montag in einem offenen Brief an Kanzlerin Merkel für eine Versachlichung der Diskussion ausgesprochen hatte.

Justiz

EGMR zu "Zwölf Stämmen": Mit der Beschwerde gegen die Entziehung des Sorgerechts für ihre Kinder sind Mitglieder der christlichen Sekte "Zwölf Stämme" vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die vier Elternpaare beriefen sich auf ihr Recht auf Privat- und Familienleben. Der Gerichtshof sah jedoch kein milderes Mittel, um die Kinder vor unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung zu schützen, da die Eltern aus Überzeugung gehandelt hätten. Das Gericht empfahl den Staaten des Europarats ein gesetzliches Verbot von körperlichen Züchtigungen. In Deutschland haben Kinder nach § 1631 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Unter anderem die taz (Christian Rath), die FAZ (Constantin van Lijnden) und die Welt (Claudia Becker) berichten über den Fall und die Hintergründe.

Ulrike Heidenreich (SZ) sieht das Urteil zwar als eine Wohltat für die Rechte von Kindern an, befürchtet aber künftig weitere Misshandlungen. Die Sekte halte sich inzwischen in Tschechien auf, wo die Prügelstrafe noch nicht umfassend verboten sei.

BAG zu Beschäftigungstitel: Der Rechtsanwalt Hagen Köckeritz kommentiert auf lto.de eine am Mittwoch ergangene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Vollstreckbarkeit eines Beschäftigungstitels. Ist der ursprüngliche Arbeitsplatz nachträglich weggefallen, kann sich ein Arbeitgeber laut BAG aufgrund von Treu und Glauben im Rahmen der Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 Zivilprozessordnung) nicht auf Unmöglichkeit berufen, sofern er über eine andere vertragsgemäße Beschäftigungsmöglichkeit verfügt. Bislang bleibe allerdings offen, wie die Entscheidung praktisch, insbesondere im Hinblick auf eine konkrete Abänderung des bisherigen Beschäftigungstitels, umgesetzt werden soll.

OLG Düsseldorf zu Durchleitungsgebühren: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat der Beschwerde von rund 1.100 Stadtwerken und anderen Netzbetreibern gegen die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) geplante Senkung der Durchleitungsgebühren für Elektrizität und Gas stattgegeben. Bei der Senkung der durch die Agentur festgelegten Rendite auf das Eigenkapital der Netzbetreiber habe diese die Marktrisiken nicht hinreichend berücksichtigt. Aufgrund der Bedeutung der Netzentgelte für Verbraucher erwägt die Behörde nach Berichten u.a. der SZ (Michael Bauchmüller) und der FAZ (Michael Ashelm) eine Beschwerde zum Bundesgerichtshof.

LSG Celle zu Dolmetscher: Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, müssen Krankenkassen die Kosten für einen Dolmetscher im Rahmen von Arztbesuchen nicht übernehmen. Auch wenn die Hinzuziehung eines Dolmetschers teilweise notwendig sei, liege sie nicht in ärztlicher Verantwortung, wodurch es an einer Anspruchsgrundlage fehle. Das Gericht sieht auch keine planwidrige Regelungslücke, so lto.de.

LG Köln zu Rasern: Nach dem Tod einer 19-jährigen Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen müssen zwei Männer laut Meldung u.a. der FAZ (Reiner Burger) nun doch ins Gefängnis. Eine Kammer des Landgerichts Köln hatte die beiden im April 2016 wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren bzw. einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof sah die Aussetzung zur Bewährung mit Blick auf das Vertrauen der Bevölkerung in den Schutz der Rechtsordnung und die erheblichen vorsätzlichen Verkehrsordnungswidrigkeiten der beiden Raser als rechtsfehlerhaft an, woraufhin eine andere Kammer des Landgerichts die Entscheidung nun korrigierte. Tagesschau.de (Frank Bräutigam) erläutert die rechtlichen Hintergründe des Falls.

LG Köln – Sal. Oppenheim-Prozess: Der Strafprozess gegen den früheren Aufsichtsratsvorsitzenden des Kölner Bankhauses Sal. Oppenheim, Georg Baron von Ullmann, wird nach Meldung der FAZ (Christine Scharrenbroch) gegen Zahlung einer Auflage in Höhe von sieben Millionen Euro eingestellt. Ullmann musste sich vor dem Kölner Landgericht wegen Untreue in einem besonders schweren Fall verantworten, nachdem er nicht gegen ein überteuertes Immobiliengeschäft von Sal Oppenheim eingeschritten war und dem Unternehmen ein Schaden von knapp 23,5 Millionen Euro entstand.

LG Tübingen zu Negativzinsen: Im Streit um die Negativzinsen für Privatkunden im Preisaushang der Volksbank Reutlingen haben nach Meldung der FAZ (Christian Siedenbiedel) weder die Beklagte noch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg als Klägerin Rechtsmittel eingelegt. Das Landgericht Tübingen hatte im Januar die Einführung von Negativzinsen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für bestehende, nicht aber für künftige Verträge als unzulässig angesehen.

VG Gießen zu NPD: Nachdem sich die Stadt Wetzlar weigerte, der NPD für eine Wahlkampfveranstaltung am kommenden Samstag ihre Stadthalle zu überlassen, droht das Verwaltungsgericht Gießen nun mit einem Zwangsgeld. Die Stadt führte an, dass es sich bei der Veranstaltung eigentlich um ein Rechtsrock-Konzert handele. Nach Auffassung des Gerichts kann die Partei grundsätzlich selbst entscheiden, wie sie ihre Wahlkampfveranstaltungen führt, so lto.de.

OLG München – NSU-Prozess: Aufgrund von Krankheit der Angeklagten Beate Zschäpe gab es eine weitere Verzögerung im NSU-Prozess. Der gesamte Verhandlungstag vor dem Oberlandesgericht München wurde abgesagt. Eine Fortsetzung wird es laut spiegel.de erst nach der Osterpause am 10. April geben.

Recht in der Welt

Frankreich – Nicolas Sarkozy: Nach zweitägiger Befragung im Polizeigewahrsam ist gegen den früheren französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy ein gerichtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Die drei Untersuchungsrichter hielten laut FAZ (Michaela Wiegel) und  taz (Rudolf Balmer) den Verdacht hinsichtlich einer rechtswidrigen Finanzierung von Sarkozys Wahlkampagne im Jahr 2007 durch den früheren libyschen Staatschef Muammar al Gaddafi für hinreichend begründet. Sarkozy selbst streitet die Anschuldigungen weiterhin vehement ab.

USA – Waffenbesitz: In einem Gastbeitrag erläutert der Politikwissenschaftler Jan-Werner Müller in der SZ  die historische Entwicklung der Auslegung des zweiten Verfassungszusatzes der amerikanischen Verfassung, der das Recht auf Waffenbesitz enthält. Er führt an, dass ursprünglich nur ein Recht zur Aufstellung regulierter Milizen festgelegt werden sollte und erst durch vielfältige juristische Interpretation fälschlicherweise ein individuelles Recht auf Waffenbesitz angenommen wurde.

Israel – Ahed Tamimi: Ein israelisches Militärgericht hat die 17-jährige Palästinenserin Ahed Tamimi  zu acht Monaten Gefängnis verurteilt und ein Bußgeld von umgerechnet rund 1.200 Euro verhängt. Im Dezember vergangenen Jahres hatte sie einen israelischen Soldaten geohrfeigt und das Video ins Netz gestellt. Unter vielen Palästinensern gilt sie laut taz (Susanne Knaul) als Heldin.

Sonstiges

beA: Die Berliner Rechtsanwaltskammer ruft laut lto.de dazu auf, sich ihren Forderungen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) anzuschließen. Zur Herstellung von Transparenz sollen die Quelltexte des beA-Systems unter einer Open-Source- oder Freie-Software-Lizenz zur Verfügung gestellt, außerdem externe Sachverständige beauftragt, weiterhin die beA-Software zu allen Betriebssystemen kompatibel gehalten werden.

BRAK-Mitgliederzahlen: lto.de bringt einen Überblick über die nun veröffentlichten diesjährigen Mitgliederzahlen der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Insgesamt wurde ein niedriger Mitgliederzuwachs von 0,18 Prozent verzeichnet. Während die Anzahl klassischer Rechtsanwälte etwas zurückging, stieg die Anzahl von Syndikusanwälten deutlich an.

Liberaler Staat und Islam: Die Aussage Horst Seehofers, dass der Islam nicht zu Deutschland gehöre, untersucht Rechtsprofessor Ralf Michaels auf verfassungsblog.de vor dem Hintergrund des liberalen und säkularen Staatsverständnisses unter Bezugnahme auf das Böckenförde-Theorem. Die darin vorausgesetzte relative gesellschaftliche Homogenität nach innen gehe immer auch mit relativer Abgrenzung nach außen einher. Gegenwärtig diene der Islam als Gegenüber des nationalen Wir-Gefühls. Mit Blick auf die pluralistische Gesellschaft plädiert er dafür, die Idee der relativen Homogenität im Sinne einer kulturellen Mehrheit aufzugeben oder zu relativieren.

Bundesliga 50+1-Regel: Die Mitgliederversammlung der Deutschen Fußball Liga (DFL) hat laut FAZ (Christian Kamp) dafür gestimmt, die umstrittene 50+1-Regel beizubehalten, der zufolge Vereine sich bei der Ausgliederung auf Kapitalgesellschaften grundsätzlich mehr als die Hälfte der Stimmanteile vorbehalten müssen. 18 von 34 Klubs befürworteten einen entsprechenden Antrag des FC St. Pauli.

 

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lto/lmr

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. März 2018: Höchststrafe für Hussein K. / EGMR zu Zwölf Stämmen / Haftstrafen für Kölner Raser . In: Legal Tribune Online, 23.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27691/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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