Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. Dezember 2017: Rechts­staats­ver­fahren gegen Polen/Eini­gung auf Geld­wä­sche­richt­linie/rus­si­scher Ex-Minister ver­ur­teilt

18.12.2017

Justiz

BVerfG – Numerus clausus: In dieser Woche wird das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der Numerus-clausus-Regelung beim Medizinstudium entscheiden. Ralf Pauli (Samstags-taz) meint, dass das Bundesverfassungsgericht den Numerus clausus endlich als verfassungswidrig einstufen und der Politik auftragen sollte, eine neue Regelung zu finden. Dafür gebe es nur zwei sinnvolle Lösungen: die Studienplätze massiv ausbauen – oder an allen Unis einheitliche Aufnahmeprüfungen einführen, so der Autor.

LG Duisburg – Loveparade-Verfahren: Auf community.beck.de befasst sich Rechtsprofessor Henning Ernst Müller mit der am Donnerstag im Loveparade-Verfahren vor dem Landgericht Duisburg durch die Verteidigung erhobenen Besetzungsrüge. Es geht dabei um die Frage, ob das Oberlandesgerichtes Düsseldorf in seinem Eröffnungsbeschluss das Hauptverfahren grundsätzlich vor einer anderen Landgerichtskammer als der ursprünglich ablehnenden eröffnen durfte und wenn ja, ob es diese andere Kammer auch selbst konkret bestimmen durfte oder ob dies nicht der Geschäftsverteilung des Landgerichtes vorbehalten sei. Möglicherweise werde sich der BGH in der Revision mit der Frage beschäftigen müssen, so der Autor.

VG München zur Gefährdung von Kindern durch Lasertagspiele: Das Verwaltungsgericht München hat in einem Eilantrag das Zutrittsverbot zu einer Lasertaganlage für unter 14-Jährige bestätigt. Das meldet lto.de. Das Gericht hat noch nicht darüber entschieden, ob Lasertag tatsächlich als ein die psychologische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigendes Kriegsspiel anzusehen ist. Im Rahmen der Folgenabwägung wurde jedoch festgestellt, dass der Schutz der seelischen und geistigen Gesundheit von Kindern unter 14 Jahren die finanziellen Interessen des Betreibers überwiegen würden, so dass dieser die entstehenden Umsatzeinbußen bis zur gerichtlichen Klärung in der Hauptsache hinnehmen müsse.

LG Berlin – Prozess um ermordeten Rentner in Kühltruhe: spiegel.de (Uta Eisenhardt) berichtet über einen spektakulären Fall, der derzeit vor dem Landgericht Berlin verhandelt wird. Vor etwa elf Jahren soll Josef S. den 80-jährigen Heinz N. erschossen, die Leiche anschließend zerteilt und sie in einer Tiefkühltruhe in der Wohnung des Opfers gelagert haben. Anschließend soll er jahrelang die Rente des Opfers kassiert haben.

LAG Köln zur positiven Frauendiskriminierung: Rechtsanwalt Marcel Grobys erläutert im Teil "Beruf und Chance" der Samstags-FAZ eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Köln vom Mai dieses Jahres, wonach es unter Umständen zulässig sein kann, eine Stellenausschreibung ausschließlich auf Frauen zu beziehen, wenn damit ein "Männerüberschuss" ausgeglichen werden soll. Es ging um ein Autohaus, dass eine weibliche Vertriebsmitarbeiterin suchte, damit potentiellen Kunden eine Beratung durch Mitarbeiter beiderlei Geschlechtes angeboten werden kann.

VW-Affäre – Vorwürfe gegen externe Ermittler: Laut Montags-SZ (Klaus Ott) hat die staatsanwaltliche Vernehmung des früheren Audi-Managers Giovanni P. Zweifel daran entstehen lassen, ob die mit den internen Ermittlungen beauftragte Kanzlei Jones Day die Untersuchungen mit der notwendigen Intensität führt. So soll sich die Kanzlei beispielsweise für einige der wichtigsten Unterlagen des Unternehmens und bestimmte Abstimmungsstrukturen gar nicht interessiert haben. Die Schilderungen des Vorwurfs sollen sich bei den Akten der Staatsanwaltschaft München II, die gegen frühere Mitarbeiter und Manager von Audi in Ingolstadt ermittelt, befinden.

Simone Kämpfer wechselt die Kanzlei: Die Montags-FAZ (Marcus Jung) beleuchtet ausführlich den Wechsel der Strafrechtsanwältin Simone Kämpfer von der Kanzlei TDWE zu Freshfields Bruckhaus Deringer, einer der Kanzleien, die intensiv in die VW-Abgas-Verfahren eingebunden sind.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. Dezember 2017: Rechtsstaatsverfahren gegen Polen/Einigung auf Geldscherichtlinie/russischer Ex-Minister verurteilt . In: Legal Tribune Online, 18.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26071/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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