An diesem Mittwoch wird wohl das Rechtsstaatsverfahren gegen Polen eingeleitet. Außerdem in der Presseschau: In Brüssel wurde die neue Geldwäscherichtlinie beschlossen und Alexej Uljukajew wurde zu Lagerhaft und Geldstrafe verurteilt.
Thema des Tages
Polen – EU will Rechtsstaatsverfahren einleiten: Die EU Kommission will gegenüber Polen den Artikel 7 EUV zur Anwendung bringen. Das berichtet u.a. die Samstags-FAZ (Hendrik Kafsack/Michael Stabenow u.a.), lto.de und zeit.de. Es heißt, dass sich während des Gipfeltreffens der Europäischen Union am Freitag in Brüssel die Anzeichen verdichtet hätten, dass die EU-Kommission am kommenden Mittwoch das Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Polen wegen schwerwiegender und andauernder Verstöße gegen Grundwerte einleiten werde. Anlass der wohl bevorstehenden Maßnahmen sind die Reformen des polnischen Rechtssystems, die nach Auffassung der EU-Kommission die Unabhängigkeit der Justiz aufheben. In einem separaten Artikel in der Samstags-FAZ (Konrad Schuller) wird der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki zitiert, der meint, dass jedes Land das Recht habe, seine Justiz zu reformieren.
Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de) meint, dass dieser Schritt nicht unterschätzt werden dürfte. Zum einen gebe der Beschluss die Möglichkeit, den finanziellen Druck auf Polen zu erhöhen und andererseits müssten sich an dieser Stelle auch die anderen Mitgliedstaaten eindeutig positionieren.
Rechtspolitik
Abschaffung § 219a StGB: Die Samstags-taz (Hanna Voss) informiert über die Gesetzesinitiative mehrerer Bundesländer für eine Streichung des § 219a StGB, der die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. Der brandenburgische Justizminister Stefan Ludwig (Die Linke), einer der Unterstützer des Antrags, meinte, dass, wenn Abtreibungen unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland strafffrei seien, dies auch bedeute, dass Informationsbeschaffung und -bereitsstellung möglich sein müssten. Parallel zur Bundesratsinitiative arbeiten SPD, Linke und Grüne auch im Bundestag derzeit an Gesetzentwürfen zur Streichung des § 219a oder haben diese bereits vorgelegt. Die Unionspartien dagegen wollen § 219a StGB erhalten, die FDP will keine komplette Abschaffung, aber eine Änderung der Regelung.
5. EU-Geldwäscherichtlinie: Wie die Montags-SZ (Alexander Mühlhauer) mitteilt, haben sich die EU-Mitgliedstaaten mit dem Parlament und der Kommission auf die überarbeitete EU-Geldwäscherichtlinie geeinigt. Wer ein berechtigtes Interesse vorweisen kann, soll künftig Zugang zu den nationalen Registern der wirtschaftlichen Eigentümer aller in der EU tätigen Unternehmen erhalten. Damit könnten, heißt es im Beitrag, auch Journalisten und Nichtregierungsorganisationen Einblick in die Eigentumsverhältnisse sogenannter Trusts bekommen, wie sie etwa durch die "Panama Papers" aufgeflogen seien. Die Richtlinie muss nach der formellen Annahme innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.
E-Privacy-Richtlinie: Das Hbl (Dana Heide) stellt die Kritikpunkte der Medien- und Werbebranche an der derzeit auf EU-Ebene diskutierten E-Privacy-Richtlinie dar. Im Wesentlichen geht es dabei um die vorgesehenen Einschränkungen bei der Nutzung von Cookies und anderen Tracking-Instrumentarien. Nutzer sollen künftig schon in den Browsereinstellungen ihre Zustimmung zum Einsatz von Cookies verweigern können. Mit dem Vorschlag werde das Geschäftsmodell der ganzen Online-Branche in Frage gestellt, fürchtet Hans Demmel, der Vorsitzende des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien. Die Hauptgeschäftsführer der deutschen Verlegerverbände Stephan Scherzer und Dietmar Wolff warnen vor dramatischen Auswirkungen auf die Finanzierung von professionellem Journalismus in der digitalen Welt.
Letzte Bundesratssitzung 2017 – PKW-Maut, Kaffeefahrten u.a.: Die Samstags-SZ (Markus Balser) gibt einen Überblick über die letzte Bundesratssitzung in diesem Jahr am vergangenen Freitag. Die Länderkammer hat unter anderem die Pläne Bayerns zur Rettung der PKW-Maut abgelehnt und einen Entwurf für ein Verbot von Glyphosat in Grünanlagen öffentliche Verkehrsflächen und Einrichtungen wie Kitas in die Ausschüsse verwiesen. Beschlossen wurden Gesetzentwürfe zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Kaffeefahrten und zum Wohneigentumsrecht.
Arbeitsrecht: In einem Gastbeitrag für die Montags-SZ befasst sich Rechtsanwalt Jobst-Hubertus Bauer mit den aus seiner Sicht wichtigsten arbeitsrechtlichen Kernforderungen der SPD – dem generellen gesetzlichen Anspruch auf verringerte befristete Arbeitszeit und der Streichung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverhältnissen. Er lehnt beide Forderungen ab – der generelle Teilzeitanspruch würde insbesondere kleine und mittlere Unternehmen belasten und die sachgrundlose Befristung habe eine wichtige Brückenfunktion in unbefristete Arbeitsverhältnisse.
Pilotprojekt zur automatischen Gesichtserkennung in Berlin: Das im Sommer am Berliner Bahnhof Südkreuz gestartete Politprojekt zur automatischen Gesichtserkennung wird um weitere sechs Monate verlängert. Das hat, wie lto.de (Annelie Kaufmann) berichtet, Bundesinnenminister Thomas de Maizière am Freitag vor Ort angekündigt. Der Minister stellte auch in Aussicht, zeitnah eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz entsprechender Systeme zur Gesichtserkennung auf Bahnhöfen und an Flughäfen zu prüfen. Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) hat sich erneut gegen eine solche automatische Gesichtserkennung ausgesprochen. Eine umfassende Überwachung verstoße gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. "Wenn massenhaft Gesichter von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern an Bahnhöfen gescannt werden, greift der Staat schwerwiegend in Grundrechte ein," wird DAV-Präsident Ulrich Schellenberg zitiert.
Einzelhandel für Strafverschärfung bei Ladendiebstahl: Laut Montags-FAZ fordert der Handelsverband Deutschland härtere Strafen für Ladendiebe. "Während die Übergriffe mit immer größerer krimineller Energie ausgeführt werden, hat sich in der Branche der Eindruck verfestigt, dass dem Staat der Wille zur Rechtsdurchsetzung fehlt und er die Fälle ignoriert oder bagatellisiert", wird Verbandsvertreter Peter Schröder zitiert. Die Mindeststrafe soll nach Vorstellungen des Verbandes von derzeit drei Monaten auf ein Jahr Gefängnis heraufgesetzt werden.
Justiz
BVerfG – Numerus clausus: In dieser Woche wird das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der Numerus-clausus-Regelung beim Medizinstudium entscheiden. Ralf Pauli (Samstags-taz) meint, dass das Bundesverfassungsgericht den Numerus clausus endlich als verfassungswidrig einstufen und der Politik auftragen sollte, eine neue Regelung zu finden. Dafür gebe es nur zwei sinnvolle Lösungen: die Studienplätze massiv ausbauen – oder an allen Unis einheitliche Aufnahmeprüfungen einführen, so der Autor.
LG Duisburg – Loveparade-Verfahren: Auf community.beck.de befasst sich Rechtsprofessor Henning Ernst Müller mit der am Donnerstag im Loveparade-Verfahren vor dem Landgericht Duisburg durch die Verteidigung erhobenen Besetzungsrüge. Es geht dabei um die Frage, ob das Oberlandesgerichtes Düsseldorf in seinem Eröffnungsbeschluss das Hauptverfahren grundsätzlich vor einer anderen Landgerichtskammer als der ursprünglich ablehnenden eröffnen durfte und wenn ja, ob es diese andere Kammer auch selbst konkret bestimmen durfte oder ob dies nicht der Geschäftsverteilung des Landgerichtes vorbehalten sei. Möglicherweise werde sich der BGH in der Revision mit der Frage beschäftigen müssen, so der Autor.
VG München zur Gefährdung von Kindern durch Lasertagspiele: Das Verwaltungsgericht München hat in einem Eilantrag das Zutrittsverbot zu einer Lasertaganlage für unter 14-Jährige bestätigt. Das meldet lto.de. Das Gericht hat noch nicht darüber entschieden, ob Lasertag tatsächlich als ein die psychologische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigendes Kriegsspiel anzusehen ist. Im Rahmen der Folgenabwägung wurde jedoch festgestellt, dass der Schutz der seelischen und geistigen Gesundheit von Kindern unter 14 Jahren die finanziellen Interessen des Betreibers überwiegen würden, so dass dieser die entstehenden Umsatzeinbußen bis zur gerichtlichen Klärung in der Hauptsache hinnehmen müsse.
LG Berlin – Prozess um ermordeten Rentner in Kühltruhe: spiegel.de (Uta Eisenhardt) berichtet über einen spektakulären Fall, der derzeit vor dem Landgericht Berlin verhandelt wird. Vor etwa elf Jahren soll Josef S. den 80-jährigen Heinz N. erschossen, die Leiche anschließend zerteilt und sie in einer Tiefkühltruhe in der Wohnung des Opfers gelagert haben. Anschließend soll er jahrelang die Rente des Opfers kassiert haben.
LAG Köln zur positiven Frauendiskriminierung: Rechtsanwalt Marcel Grobys erläutert im Teil "Beruf und Chance" der Samstags-FAZ eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Köln vom Mai dieses Jahres, wonach es unter Umständen zulässig sein kann, eine Stellenausschreibung ausschließlich auf Frauen zu beziehen, wenn damit ein "Männerüberschuss" ausgeglichen werden soll. Es ging um ein Autohaus, dass eine weibliche Vertriebsmitarbeiterin suchte, damit potentiellen Kunden eine Beratung durch Mitarbeiter beiderlei Geschlechtes angeboten werden kann.
VW-Affäre – Vorwürfe gegen externe Ermittler: Laut Montags-SZ (Klaus Ott) hat die staatsanwaltliche Vernehmung des früheren Audi-Managers Giovanni P. Zweifel daran entstehen lassen, ob die mit den internen Ermittlungen beauftragte Kanzlei Jones Day die Untersuchungen mit der notwendigen Intensität führt. So soll sich die Kanzlei beispielsweise für einige der wichtigsten Unterlagen des Unternehmens und bestimmte Abstimmungsstrukturen gar nicht interessiert haben. Die Schilderungen des Vorwurfs sollen sich bei den Akten der Staatsanwaltschaft München II, die gegen frühere Mitarbeiter und Manager von Audi in Ingolstadt ermittelt, befinden.
Simone Kämpfer wechselt die Kanzlei: Die Montags-FAZ (Marcus Jung) beleuchtet ausführlich den Wechsel der Strafrechtsanwältin Simone Kämpfer von der Kanzlei TDWE zu Freshfields Bruckhaus Deringer, einer der Kanzleien, die intensiv in die VW-Abgas-Verfahren eingebunden sind.
Recht in der Welt
IStGH – Zuständigkeitserweiterung: Wie die Samstags-FAZ (Marlene Grunert) meldet, haben sich die Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag darauf geeinigt, die Zuständigkeiten des Gerichtes um das Verbrechen der Aggression zu erweitern. Dazu gehören die Invasion und Besetzung eines anderen Staates sowie die Bombardierung und Blockade von Häfen und Küsten, außerdem die Entsendung bewaffneter Banden, heißt es im Artikel. Die Änderungen sollen zum 17. Juli 2018 in Kraft treten, 20 Jahre nach der Gründung des IStGH.
Es werde sich auch künftig kein russischer oder amerikanischer Präsident vor dem IStGH verantworten müssen, meint Reinhard Müller (FAZ). Das Signal sei aber bemerkenswert: Die Mehrheit aller Länder dieser Erde, und nicht zuletzt die Staaten der Europäischen Union, hätten einen weiteren Meilenstein gesetzt auf dem Weg in eine Welt, in der sich kein verbrecherischer Amtsträger mehr hinter der staatlichen Souveränität verstecken könne.
Russland – Ex-Wirtschaftsminister verurteilt: Ein Gericht hat den früheren russischen Wirtschaftsminister Alexej Uljukajew zu acht Jahren Lagerhaft und einer Geldstrafe von umgerechnet fast zwei Millionen Euro verurteilt. Ihm wurde die Erpressung des Rosneft-Konzerns vorgeworfen. Wie die Samstags-SZ (Julian Hans), Samstags-FAZ (Reinhard Veser) und Samstags-taz (Klaus-Helge Donath) berichten, soll er vom Chef des staatlichen Ölkonzerns die Zahlung von zwei Millionen Euro verlangt haben. Der Prozess wird in der Öffentlichkeit teilweise als Machtdemonstration der politischen Hardliner in der russischen Führung angesehen, heißt es im Artikel der SZ.
Israel – Nachdenken über Todesstrafe für Terroristen: spiegel.de meldet, dass in der israelischen Regierung darüber nachgedacht wird, die Todesstrafe für Terroristen einzuführen. Die Chefs der sechs Regierungsparteien hätten sich bei Beratungen auf eine entsprechende Gesetzesinitiative geeinigt, heißt es in dem Artikel. Bislang kann die Todesstrafe bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit und bei Verrat verhängt werden. Der letzte Straftäter, der danach hingerichtet wurde, war Adolf Eichmann.
Sonstiges
VW-Affäre – Verjährung: Die Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) weist darauf hin, dass in Kürze die Verjährung der Ansprüche der VW-Kunden wegen der Abgasmanipulationen droht. VW hatte eine Schonfrist bis Ende 2017 eingeräumt. Das kostenfreie Umrüsten der Fahrzeuge werde seit dem Jahreswechsel angeboten, sodass keine Notwendigkeit bestehe, die Regelung auszuweiten, heißt es dazu vom Unternehmen.
Interview mit VorsRiBVerwG Uwe Berlit zum Asylrecht: In einem Gespräch mit juwiss.de (Constantin Hruschka/Tobias Brings-Wiesen) befürchtet der Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht Uwe Berlit, dass sich die derzeitig hohen Verfahrenserledigungen beim Bundesverwaltungsgericht wegen Änderungen des Verfahrensmixes hin zu den komplexeren, in der Bearbeitung aufwändigeren Herkunftsstaaten nicht halten lassen werden. Außerdem spricht er sich erneut für die Einführung einer Tatsachenbewertungskompetenz des Bundesverwaltungsgerichtes aus. Die zwischen den Verwaltungsgerichten und teilweise sogar zwischen verschiedenen Kammern ein und desselben Gerichte unterschiedliche Beurteilung, ob und in welchen Mitgliedstaaten das Asylverfahren oder die Aufnahmebedingungen "systemische Mängel" aufweisen, sei ein unter Rechtsschutz- und Qualitätsgesichtspunkten schwer erträglicher Zustand.
Interview mit RA Wolfgang Kaleck zu VW und brasilianischer Militärdiktatur: Die Samstags-taz (Bernd Pickert) hat den Menschenrechtsanwalt Wolfgang Kaleck zu einer kürzlich vorgelegten Studie über die Verwicklungen des VW-Konzerns in die Aktivitäten der Militärdiktatur in Brasilien von Mitte der 60iger bis Mitte der 80iger Jahre befragt. In der Untersuchung wird festgestellt, dass sich das VW-Management gegenüber der Militärregierung uneingeschränkt loyal verhalten und deren wirtschafts- und innenpolitischen Ziele geteilt habe. Angesicht der Vorwürfe meint Kaleck, dass das Unternehmen, das die Studie selbst in Auftrag gegeben hatte, jetzt proaktiv Entschädigungen anbieten sollte, und zwar sowohl individuelle als auch eine Form von kollektiver Entschädigung.
Juristische Aufarbeitung der G20-Unruhen in Hamburg: Vor wenigen Tage hat die Polizei bundesweit Wohnungen von mutmaßlichen Beteiligten an den G-20-Unruhen durchsucht. Konkret ging es um einen Vorfall am 7. Juli 2017: In der Straße Rondenbarg trafen 150 bis 200 überwiegend schwarz gekleidete Personen auf die Polizei. Nach Polizeiangaben wurden Steine und Böller auf die Beamten geworfen. Wie spiegel.de (Ansgar Siemens) berichtet, leitete die Staatsanwaltschaft in der Folgezeit insgesamt 75 Ermittlungsverfahren wegen schweren Landfriedensbruches gegen Teilnehmer des Zugs ein, unabhängig davon, ob die Beschuldigten selbst Gegenstände warfen oder Gewalt ausübten. Die Staatsanwaltschaft stützt sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes, nach der allein die psychische Unterstützung der Teilnehmer strafbar sein kann. Anders sieht das laut dem Bericht der Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate: Solange den Teilnehmern des Zuges persönlich keine Gewalttat nachgewiesen werden könne, "steht der Vorwurf schwerer Landfriedensbruch auf tönernen Füßen", so Strate.
Interview mit DAV-Präsident zum Image des Berufsvereins: lto.de (Pia Lorenz) hat mit dem Präsidenten des Deutschen Anwaltsvereins (DAV), Ulrich Schellenberg, ein Interview geführt, in dem es anlässlich einer aktuellen Umfrage um die Akzeptanz der Berufsorganisation bei den Rechtsanwälten ging. Insgesamt schneidet der DAV danach zwar ganz gut ab, weniger positiv sehen die Rechtsanwälte aber die zahlreichen allgemeinpolitischen Stellungnahmen und eine mangelnde Unterstützung bei der Digitalisierung.
Mehr Ungewissheit wagen: Für mehr Mut zur Ungewissheit auch in der Rechtspolitik plädiert die Montags-FAZ (Helene Bubrowski). Sie stellt das kürzlich erschienene Buch "Gute Strategie – Der Ungewissheit offensiv begegnen", herausgegeben von dem Unternehmensberater Burkhard Schwenker und der Rechtsprofessorin Barbara Dauner-Lieb, vor. Man könne nicht für alle Eventualitäten eine Regelung vorhalten, Ungewissheit verlange nach "Luft zum Atmen". Nur wo Dynamik möglich ist, kann man auf künftige Entwicklungen flexibel reagieren, heißt es im Buch.
Das Letzte zum Schluss
Das Pistolenduell im Recht: Martin Rath widmet sich auf lto.de einer Entscheidung des Reichsgerichtes, die eine Pistolenauseinandersetzung zum Gegenstand hatte. Zwar haben die Kontrahenten den Streit überlebt, einer von Ihnen musste sich jedoch vor Gericht verantworten und wurde wegen "Zweikampfs mit tödlichen Waffen", eine Straftat, die seinerzeit mit Festungshaft zwischen drei Monaten und fünf Jahren geahndet wurde, verurteilt.
"Frohe Weihnachten" – von Ihrer Kanzlei: lto.de (Anja Hall/Tanja Podolski) stellt die nach Ansicht der Redaktion gelungensten anwaltlichen Weihnachtsgrußkarten vor: Darunter die churchillsche Aufforderung, immer einmal mehr aufzustehen als umzufallen, von einer Insolvenzkanzlei über Gedichte mit beiliegendem Glühweingutschein bis hin zum Schneemann zum Selberbasteln.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/pf
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. Dezember 2017: Rechtsstaatsverfahren gegen Polen/Einigung auf Geldwäscherichtlinie/russischer Ex-Minister verurteilt . In: Legal Tribune Online, 18.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26071/ (abgerufen am: 29.04.2024 )
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