Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. September 2017: Maas für Unter­neh­mens­straf­recht / Pro­zess­auf­takt Abu Walaa / UN-Beauf­tragter zu Deniz Yücel

18.09.2017

Justiz

Anstieg gerichtlicher Asylverfahren: Wie die Montags-SZ (Jan Bielicki) berichtet, ist die Zahl der Asylklagen in der ersten Hälfte dieses Jahres dramatisch angestiegen. Mitte Juli seien bei den Verwaltungsgerichten mehr als 283.000 Asylverfahren anhängig gewesen.

OLG Celle – Verfahren gegen Abu Walaa: Vor dem Oberlandesgericht Celle beginnt in wenigen Tagen das Verfahren gegen Abu Walaa und vier mutmaßliche Komplizen. Der Generalbundesanwalt ist sich sicher, dass es sich bei Walaa um den Kopf eines Rekrutierungsnetzwerks handelt, das junge Männer radikalisierte und dem "Islamischen Staat" (IS) als Kämpfer zuführte. Die Ermittler halten ihn sogar für den "Deutschland-Repräsentanten" des "Islamischen Staates", für einen Prediger des Dschihad und Paten des Terrors. Der Spiegel (Jörg Diehl/Martin Knobbe u.a.) gibt einen ausführlichen Überblick über die Ermittlungsergebnisse.

LG Freiburg – Verfahren gegen Hussein K.: Die FAS (Rüdiger Soldt) berichtet über den Prozess gegen Hussein K., dem vorgeworfen wird, vor einem knappen Jahr eine junge Frau erwürgt, vergewaltigt und getötet zu haben.

EuGH – Scheidung nach Scharia-Recht: Auf lto.de befasst sich Karin Susanne Delerue mit den Schlussanträgen von Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe im Verfahren Sahyouni/Mamisch. Der Generalanwalt ist der Auffassung, dass die Rom-III-Verordnung auf Privatscheidungen nicht anwendbar sei, eine solche Scheidung aber jedenfalls die Frau diskriminiere.

Jost Müller-Neuhof (Tsp) meint, dass der Gerichtshof dem Generalanwalt nicht folgen sollte. Denn sonst müssten europäische Gerichte, statt auf den Einzelfall zu achten, wie es bisher möglich war, Talaq-Scheidungen künftig unterschiedslos ignorieren. Die Stärke des europäischen Rechts sei es doch, dass es integriere, statt zu spalten; dass es Respekt vor anderen Kulturen zeige, Interessen ausgleiche und den Einzelfall achte. Europa vertrete seine Werte, nach innen, nach außen – aber setze sie nicht absolut, so Müller-Neuhof.

StA Dessau-Roßlau – Anzeige wegen Wählerbestechung: Wie lto.de berichtet, hat der Kreiswahlleiter des Wahlkreises Dessau-Wittenberg einen FDP-Kandidaten wegen Wählerbestechung angezeigt. Jörg Schnurre hatte Flyer an Erstwähler verteilt, auf denen er jedem zwei Euro versprach, wenn er in den Bundestag gewählt wird. Nach heftiger Kritik hatte der 37-Jährige die Aktion abgebrochen und nach eigenen Angaben eine Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt.

BVerfG – Parteienfinanzierung: Die NPD hat beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Fortsetzung der finanziellen Förderung gestellt. Das meldet der Spiegel (Dietmar Hipp, Sven Röbel). Der Antrag richtet sich gegen die im Juni vom Bundestag beschlossene Änderung des Grundgesetzes, nach der verfassungsfeindlichen Parteien die Unterstützung entzogen werden kann.

ArbG Köln zu Befristungen bei Foodora: Wie der Spiegel (Ann-Kathrin Nezik) meldet, hat eine Mitarbeiterin der Lieferkette Foodora erfolgreich vor dem Arbeitsgericht Köln auf Entfristung ihres Arbeitsvertrags geklagt. In einem weiteren Verfahren einigten sich die Arbeitnehmerin und das Unternehmen außergerichtlich auf eine Entfristung. Foodora stehe, so heißt es im Artikel, seit längerem wegen der Arbeitsbedingungen der Auslieferer in der Kritik.

LG Köln – Prozess gegen Milli-Görüs-Funktionäre: Heute beginnt vor dem Landgericht Köln der Prozess gegen drei ehemalige Verantwortliche und zwei Mitarbeiter der Islamischen Gemeinschaft Milli Görus wegen Steuerhinterziehung und Betruges. Die Montags-FAZ (Alexander Haneke) erläutert die Anklagevorwürfe.

OLG Celle zur Werbung durch Influenzer: Anhand der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Celle zur Kennzeichnungspflicht eines werblichen Beitrages auf Instagram erläutert Rechtsanwalt Martin Gerecke auf lto.de den rechtlichen Rahmen für Werbung durch sogenannte Influenzer in sozialen Medien. Die Kennzeichnung im Influencer-Marketing müsse danach stets deutlich und so erfolgen, dass der kommerzielle Zweck des Posts auf den ersten Blick erkennbar sei. Mit Hashtags wie "#ad", "#spon" oder "#sponsoredby", die am Ende des Beitrags unter mehreren Hashtags versteckt würden, sei diese Anforderung nicht mehr erfüllt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. September 2017: Maas für Unternehmensstrafrecht / Prozessauftakt Abu Walaa / UN-Beauftragter zu Deniz Yücel . In: Legal Tribune Online, 18.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24565/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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