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Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. September 2017: Maas für Unter­neh­mens­straf­recht / Pro­zess­auf­takt Abu Walaa / UN-Beauf­tragter zu Deniz Yücel

18.09.2017

Legal Voices - die juristische Presseschau

Heiko Maas fordert ein Unternehmensstrafrecht. Außerdem in der Presseschau: Es beginnt der Prozess gegen ein islamistisches Rekrutierungsnetzwerk und der UN-Beauftragte für Meinungsfreiheit will sich prozessual zum Fall Deniz Yücel äußern.

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Maas fordert Unternehmensstrafrecht: In einem Gastbeitrag in der Samstags-Welt spricht sich Bundesjustizminister Heiko Maas dafür aus, Unternehmen bei Fehlverhalten stärker in die Verantwortung zu nehmen. Wenn Betrug am Kunden, Korruption oder Umweltdelikte nicht das Werk einzelner seien, sondern das Unrecht System habe, sollte auch das Unternehmen insgesamt belangt werden, statt nur einzelne Personen, die bloß Rädchen in einem großen Getriebe seien, meint der Minister unter Bezugnahme auf den VW-Skandal.

Rechtspolitik

Änderung des Landesverratsparagrafen: Die Montags-taz (Christian Rath) erinnert an die Pläne von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der den Landesverratstatbestand überprüfen wollte. Hintergrund waren die Verfahren gegen zwei Blogger von "netzpolitik.org", die über vorgesehene Massendatenauswertungen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz berichtet hatten. Zwar kann seit einer Gesetzesänderung die Veröffentlichung geheimer Papiere durch Journalisten nicht mehr als "Verletzung von Dienstgeheimnissen" geahndet werden, eine Strafverfolgung wegen Landesverrates droht Journalisten aber weiterhin. Ein Ansatz der Reformüberlegungen war, eine Strafverfolgung von der Ermächtigung der Bundesregierung abhängig zu machen.

Christian Rath warnt in seinem Artikel vor einer solchen Lösung. Beim Schutz der Presse vor übermäßiger Strafverfolgung gerade auf die politische Gnade der Exekutive zu setzen, klinge nicht sehr vertrauenerweckend. Nötig sei vielmehr eine gesetzliche Klarstellung, dass Vorgänge von öffentlichem Interesse in der Demokratie generell keine Staatsgeheimnisse sein könnten.

Wahlrecht bei Betreuung: lto.de (Annelie Kaufmann) widmet sich dem Ausschluss vom Wahlrecht, das für Menschen gilt, für die eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet wurde. Laut einer Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales betrifft das 84.000 Personen. Beim Bundesverfassungsgericht sind Wahlprüfungsbeschwerden anhängig, die nach der Bundestagswahl von 2013 von acht Betroffenen mit Unterstützung der Bundesvereinigung Lebenshilfe sowie des Bundesverbands Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie eingereicht wurden. Die Verbände hoffen auf eine Entscheidung noch in diesem Jahr, so dass genügend Zeit für eine Rechtsänderung zur Bundestagswahl 2021 bleibt.

EU – Parteienfinanzierung: Die EU-Kommission will laut einer Meldung von lto.de die Parteienfinanzierung auf europäischer Ebene ändern, um Missbrauchsmöglichkeiten besser als bisher auszuschließen. Dabei soll u.a. der Anteil der nach Stimmenanteil vergebenen Finanzmittel deutlich steigen – von derzeit 85 auf künftig 95 Prozent.

EU – Handelsabkommen: Gemischte Freihandelsverträge, solche also, die sowohl in den Kompetenzbereich der EU als auch den der Mitgliedstaaten fallen, sollen künftig nicht mehr gemeinsam von der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten als jeweils eigenständige Vertragsparteien geschlossen werden. Vielmehr sollen laut der Rede des Kommissionspräsidenten Juncker zur Lage der Union solche Verträge je nach Zuständigkeit getrennt werden – in einen Teil, der ausschließlich von der EU geschlossen werden kann und in einen Rumpfvertrag, bei dem neben der Union auch die Mitgliedstaaten zustimmen müssen. Der Wissenschaftliche Mitarbeiter Michael Zornow befasst sich auf verfassungsblog.de mit dem Paradigmenwechsel, der mit einer solchen Änderung seiner Ansicht nach verbunden wäre. Der Autor befürchtet eine Schieflage der bestehenden Kompetenzordnung und fordert Bundesverfassungsgericht, Bundesregierung und die Länder auf, eine Kurskorrektur anzustoßen.

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  • Seite 1:

    Tagesthema & Rechtspolitik: Maas zum Unternehmensstrafrecht, Wahlrecht für Betreute, Kompetenzteilung bei gemischten Freihandelsverträgen

  • Seite 2:

    Justiz: EuGH – Scheidung nach Scharia-Recht, BVerfG – Antrag der NPD auf Parteiförderung, OLG Celle zur Werbung durch Influenzer

  • Seite 3:

    Welt und Weiteres: EuGH zur Umverteilung von Flüchtlingen, Abstimmung in Katalonien, UN-Beauftragter für Meinungsfreiheit zu Deniz Yücel

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Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. September 2017: . In: Legal Tribune Online, 18.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24565 (abgerufen am: 18.04.2026 )

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