Strafanzeige gegen FDP-Kandidat: Zwei Euro für jede Wäh­l­er­stimme

15.09.2017

"Wenn ich in den Bundestag gewählt werde, dann bekommst Du mit dieser Karte 2 Euro von mir geschenkt. Einfach so." Dieses Versprechen hat einem FDP-Direktkandidaten nun eine Strafanzeige wegen Wählerbestechung eingebracht.

Der Kreiswahlleiter in Dessau-Roßlau hat Strafanzeige wegen Wählerbestechung gegen den FDP-Direktkandidaten Jörg Schnurre gestellt. Das teilte die Stadt am Freitag mit. Schnurre hatte Flyer an Erstwähler verteilt, auf denen er jedem zwei Euro versprach, wenn er in den Bundestag gewählt wird. Nach heftiger Kritik hatte der 37-Jährige die Aktion abgebrochen und nach eigenen Angaben eine Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Für Wählerbestechung sieht § 108b Strafgesetzbuch (StGB) eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe vor.

Schnurre erklärte, das sogenannte Zukunftsticket sei am Mittwoch an rund 150 Haushalte verteilt worden. Auf der Karte heißt es: "Wenn ich in den Bundestag gewählt werde, dann bekommst Du mit dieser Karte 2 Euro von mir geschenkt. Einfach so." Einen weiteren Euro versprach Schnurre für jeden, der ein Foto von sich und dem Zukunftsticket auf Facebook oder Instagram postet. Versehen war die Karte auch mit der Aufforderung: "Am 24. September Jörg Schnurre und die FDP wählen."

Auf seiner Facebook-Seite erntete Schnurre einen Sturm der Entrüstung - viele Nutzer hielten die Aktion für einen Versuch der Wählerbestechung. Schnurre brach die Aktion daraufhin ab. Er habe die rechtliche Situation vor dem Verschicken der Flyer nicht genau genug geprüft. "Das habe ich nicht bedacht." Die Aktion überschreite rechtliche Grenzen und greife in die Unabhängigkeit des Wählers ein. Schnurre kündigte an, ein Entschuldigungs-Schreiben zu verschicken.

Keine Auswirkung auf die Kandidatur

Die Idee zu dem Flyer sei an einem Abend mit Freunden entstanden, sagte Schnurre. "Ich wollte auf innovative Weise Erstwähler ansprechen." Es sei nicht seine Absicht gewesen, Wählerstimmen zu kaufen oder mit Geld Einfluss auf die individuelle Wahlentscheidung zu nehmen.     

FDP-Landeschef Frank Sitta, der selbst für den Bundestag kandidiert, verurteilte Schnurres Verhalten heftig. "Solche Aktionen haben im Wahlkampf nichts zu suchen", erklärte Sitta. Die Aktivitäten seien weder mit dem Landesverband noch mit der Bundespartei abgestimmt gewesen. "Das Wahlrecht ist der Eckpfeiler unserer Demokratie, den wir als Freie Demokraten vehement verteidigen." Schnurre sei mit seiner Aktion deutlich über das Ziel hinausgeschossen und müsse für seinen Fehler die Verantwortung übernehmen.

Auswirkungen auf Schnurres Kandidatur hat die Anzeige nach Angaben der Landeswahlleitung nicht. Schnurre verliere dadurch nicht das Recht, gewählt zu werden. Die Wahl sei zudem bereits in vollem Gange - seit Anfang September kann bereits per Briefwahl abgestimmt werden. Nachdem der Kreiswahlvorschlag zugelassen wurde, sei laut Bundeswahlgesetz jede Änderung ausgeschlossen, erklärte eine Sprecherin der Landeswahlleiterin.

Schnurre kandidiert für die FDP als Direktkandidat im Wahlkreis Dessau-Wittenberg. Auf der Landesliste der Partei steht er auf Platz vier. Seine Chancen, in den Bundestag einzuziehen, sind gering.

dpa/aka/LTO-Redaktion

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Strafanzeige gegen FDP-Kandidat: Zwei Euro für jede Wählerstimme . In: Legal Tribune Online, 15.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24549/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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