Die juristische Presseschau vom 12. Juni 2014: BGH zu Untermiete – Datenschutz durch Verbandsklagen – EU-Kommission gegen Steuertricks

12.06.2014

Verweigert der Vermieter bei berechtigtem Interesse des Mieters die teilweise Untervermietung der Wohnung, muss er den Mietausfall ersetzen. Das entschied am gestrigen Mittwoch der BGH. Außerdem in der Presseschau: Verbandsklagen bei Datenschutzverstößen erleichtert, EU-Kommission untersucht Steuervermeidungsstrategien und ein Dreijähriger am Steuer.

Thema des Tages

BGH zu Untervermietung: Am gestrigen Mittwoch hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Vermieter schadensersatzpflichtig ist, wenn er seine Zustimmung zur teilweisen Untervermietung einer Wohnung gemäß § 553 BGB pflichtwidrig verweigert. Rechtsanwalt Christoph Stroyer stellt auf lto.de die Entscheidungen der Vorinstanzen und das Urteil des BGH ausführlich dar. Geklagt hatte ein Ehepaar, das sich eine befristete Zeit im Ausland aufhielt und die Wohnung teilweise untervermieten wollte. Die Karlsruher Richter sahen in diesem Fall ein "berechtigtes Interesse" darin, dass der Mieter sich durch die Untervermietung von belastenden Wohnungskosten entlasten möchte. Mit der Versagung habe der Vermieter eine schuldhafte Pflichtverletzung begangen und müsse Schadensersatz leisten. Auch die SZ (Georg Hohmann) schildert das Urteil.

Heribert Prantl (SZ) kommentiert die Entscheidung: "Mit solchen Gesetzen und solchen Urteilen wird die im Grundgesetz vorgeschriebene Sozialbindung des Eigentums präzisiert. Das Recht wird lebensnah und alltagstauglich."

Rechtspolitik

Verbandsklagen bei Datenschutzverstößen: zeit.de (Johannes Wendt) und faz.de (Holger Paul) berichten von einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, der eine Ausweitung der Verbandsklage nach dem Unterlassungsklagegesetz vorsieht. Künftig sollen Verbraucherverbände gegen Unternehmen vorgehen können, die "beim Erheben, Verarbeiten und Nutzen personenbezogener Daten von Verbrauchern gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen". Damit werde insbesondere die Eindämmung von missbräuchlichem Handel mit Verbraucherdaten angestrebt.

De Gucht zum TTIP: In der Zeit verteidigt der EU-Handelskomissar Karel De Gucht das geplante und von ihm mit ausgehandelte Handelsabkommen zwischen der EU und den USA. Die vorgebrachten Einwände gegen das Abkommen weist er zurück, sie hätten "nichts mit der Realität und dem Abkommen zu tun".

Reform des Maßregelvollzugs: focus.de (Thomas Röll) und die FAZ (Albert Schäffer) stellen den Gesetzentwurf des bayerischen Justizministers Winfried Bausback (CSU) zur Reform des Maßregelvollzugs vor. Der Entwurf sei vom Fall Mollath inspiriert und solle die Rechte von Straftätern stärken, die eine längere Zeit in psychiatrischen Krankenhäusern untergebracht werden. Vorgesehen seien unter anderem eine frühere Hinzuziehung unabhängiger Gutachter und eine mündliche Anhörung des Verurteilten bei Entscheidungen über die Fortdauer der Unterbringung.

Kofi Annan über Drogenpolitik: Am heutigen Donnerstag wird die Studie der Westafrikanischen Drogenkommission veröffentlicht. Die Welt (Daniel-Dylan Böhmer/Martin Scholz) führt ein Interview mit einem der Initiatoren und ehemaligem UNO-Generalsekretär Kofi Annan, der die liberale Drogenpolitik von den Niederlanden und und Portugal begrüßt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. Juni 2014: BGH zu Untermiete – Datenschutz durch Verbandsklagen – EU-Kommission gegen Steuertricks . In: Legal Tribune Online, 12.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12238/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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