Die juristische Presseschau vom 12. Juni 2014: BGH zu Untermiete – Datenschutz durch Verbandsklagen – EU-Kommission gegen Steuertricks

12.06.2014

Justiz

BGH zu Bildaufnahmen: Rechtsanwalt David Ziegelmayer befasst sich auf lto.de mit den Urteilsgründen einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die Bildaufnahmen auf einem Mieterfest ohne Einwilligung für zulässig erklärte. Die beklagte Mietergenossenschaft hatte eine Broschüre mit den Aufnahmen von den Klägerinnen rausgebracht, die auf einem Mieterfest ohne Einwilligung entstanden waren. Der Schadensersatzanspruch sei zu verneinen, weil das Fest dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen und die Beeinträchtigung der Klägerinnen nur von geringem Gewicht sei.

OLG Hamm zu Audio-Dateien: Das Oberlandesgericht Hamm hatte Ende Mai entschieden, dass Online-Händler den Weiterverkauf und das Kopieren von Audio-Downloads in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen dürfen. lawblog.de (Udo Vetter) weist auf das am gestrigen Mittwoch bekannt gegebene Urteil hin. Der digitale Download unterscheide sich vom Erwerb körperlicher Kopien wie CDs und unterfalle nicht dem Erschöpfungsgrundsatz des § 17 des Urheberrechtsgesetzes. Folglich bestehe kein gesetzliches Veräußerungsrecht, gegen das die AGB-Klausel hätte verstoßen können.

LG Essen – Thomas Middelhoff: Die FAZ (Werner Sturbeck) und das Handelsblatt (Massimo Bognanni) berichten vom Untreueprozess gegen den ehemaligen Arcandor-Chef Thomas Middelhoff. Ihm wird vorgeworfen, das Unternehmen durch Abrechnung von Privatflügen geschädigt zu haben. Die behauptete Erlaubnis habe die Erbin Madeleine Schickedanz bei der Vernehmung verneint.

VG Koblenz zum Teilzeitmodell: Wie lto.de meldet, hat das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz dem klagenden Rektor die Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung nach dem sogenannten Sabbatjahrmodell untersagt. Der Anspruch auf Teilzeit bestehe bei Führungskräften wegen der Führungs- und Leitungsaufgaben nur in Ausnahmefällen. Einen solchen Ausnahmefall sah das VG im vorliegenden Fall nicht gegeben.

Äußerungen des Bundespräsidenten: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Juliane Stinner analysiert auf juwiss.de das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Äußerungsrecht des Bundespräsidenten vom vergangenen Dienstag. Sie zeichnet die Argumentation des BVerfG nach und kommt zu dem Schluss, dass die "Freiheit und Bedeutung des Amtes des Bundespräsidenten in den Grenzen parteipolitischer Neutralität gestärkt" worden sei.

Rundfunkfreiheit: Professor Bernd Hartmann kritisiert in der FAZ den Begriff der dienenden Rundfunkfreiheit des Bundesverfassungsgerichts. Seiner Meinung nach müsse man den Begriff aufgeben und sich gegen den "Konzentrationsdruck im Privatfunk" mit dem Konzept der Schutzpflicht behelfen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. Juni 2014: BGH zu Untermiete – Datenschutz durch Verbandsklagen – EU-Kommission gegen Steuertricks . In: Legal Tribune Online, 12.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12238/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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