Verweigert der Vermieter bei berechtigtem Interesse des Mieters die teilweise Untervermietung der Wohnung, muss er den Mietausfall ersetzen. Das entschied am gestrigen Mittwoch der BGH. Außerdem in der Presseschau: Verbandsklagen bei Datenschutzverstößen erleichtert, EU-Kommission untersucht Steuervermeidungsstrategien und ein Dreijähriger am Steuer.
Thema des Tages
BGH zu Untervermietung: Am gestrigen Mittwoch hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Vermieter schadensersatzpflichtig ist, wenn er seine Zustimmung zur teilweisen Untervermietung einer Wohnung gemäß § 553 BGB pflichtwidrig verweigert. Rechtsanwalt Christoph Stroyer stellt auf lto.de die Entscheidungen der Vorinstanzen und das Urteil des BGH ausführlich dar. Geklagt hatte ein Ehepaar, das sich eine befristete Zeit im Ausland aufhielt und die Wohnung teilweise untervermieten wollte. Die Karlsruher Richter sahen in diesem Fall ein "berechtigtes Interesse" darin, dass der Mieter sich durch die Untervermietung von belastenden Wohnungskosten entlasten möchte. Mit der Versagung habe der Vermieter eine schuldhafte Pflichtverletzung begangen und müsse Schadensersatz leisten. Auch die SZ (Georg Hohmann) schildert das Urteil.
Heribert Prantl (SZ) kommentiert die Entscheidung: "Mit solchen Gesetzen und solchen Urteilen wird die im Grundgesetz vorgeschriebene Sozialbindung des Eigentums präzisiert. Das Recht wird lebensnah und alltagstauglich."
Rechtspolitik
Verbandsklagen bei Datenschutzverstößen: zeit.de (Johannes Wendt) und faz.de (Holger Paul) berichten von einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, der eine Ausweitung der Verbandsklage nach dem Unterlassungsklagegesetz vorsieht. Künftig sollen Verbraucherverbände gegen Unternehmen vorgehen können, die "beim Erheben, Verarbeiten und Nutzen personenbezogener Daten von Verbrauchern gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen". Damit werde insbesondere die Eindämmung von missbräuchlichem Handel mit Verbraucherdaten angestrebt.
De Gucht zum TTIP: In der Zeit verteidigt der EU-Handelskomissar Karel De Gucht das geplante und von ihm mit ausgehandelte Handelsabkommen zwischen der EU und den USA. Die vorgebrachten Einwände gegen das Abkommen weist er zurück, sie hätten "nichts mit der Realität und dem Abkommen zu tun".
Reform des Maßregelvollzugs: focus.de (Thomas Röll) und die FAZ (Albert Schäffer) stellen den Gesetzentwurf des bayerischen Justizministers Winfried Bausback (CSU) zur Reform des Maßregelvollzugs vor. Der Entwurf sei vom Fall Mollath inspiriert und solle die Rechte von Straftätern stärken, die eine längere Zeit in psychiatrischen Krankenhäusern untergebracht werden. Vorgesehen seien unter anderem eine frühere Hinzuziehung unabhängiger Gutachter und eine mündliche Anhörung des Verurteilten bei Entscheidungen über die Fortdauer der Unterbringung.
Kofi Annan über Drogenpolitik: Am heutigen Donnerstag wird die Studie der Westafrikanischen Drogenkommission veröffentlicht. Die Welt (Daniel-Dylan Böhmer/Martin Scholz) führt ein Interview mit einem der Initiatoren und ehemaligem UNO-Generalsekretär Kofi Annan, der die liberale Drogenpolitik von den Niederlanden und und Portugal begrüßt.
Justiz
BGH zu Bildaufnahmen: Rechtsanwalt David Ziegelmayer befasst sich auf lto.de mit den Urteilsgründen einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die Bildaufnahmen auf einem Mieterfest ohne Einwilligung für zulässig erklärte. Die beklagte Mietergenossenschaft hatte eine Broschüre mit den Aufnahmen von den Klägerinnen rausgebracht, die auf einem Mieterfest ohne Einwilligung entstanden waren. Der Schadensersatzanspruch sei zu verneinen, weil das Fest dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen und die Beeinträchtigung der Klägerinnen nur von geringem Gewicht sei.
OLG Hamm zu Audio-Dateien: Das Oberlandesgericht Hamm hatte Ende Mai entschieden, dass Online-Händler den Weiterverkauf und das Kopieren von Audio-Downloads in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen dürfen. lawblog.de (Udo Vetter) weist auf das am gestrigen Mittwoch bekannt gegebene Urteil hin. Der digitale Download unterscheide sich vom Erwerb körperlicher Kopien wie CDs und unterfalle nicht dem Erschöpfungsgrundsatz des § 17 des Urheberrechtsgesetzes. Folglich bestehe kein gesetzliches Veräußerungsrecht, gegen das die AGB-Klausel hätte verstoßen können.
LG Essen – Thomas Middelhoff: Die FAZ (Werner Sturbeck) und das Handelsblatt (Massimo Bognanni) berichten vom Untreueprozess gegen den ehemaligen Arcandor-Chef Thomas Middelhoff. Ihm wird vorgeworfen, das Unternehmen durch Abrechnung von Privatflügen geschädigt zu haben. Die behauptete Erlaubnis habe die Erbin Madeleine Schickedanz bei der Vernehmung verneint.
VG Koblenz zum Teilzeitmodell: Wie lto.de meldet, hat das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz dem klagenden Rektor die Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung nach dem sogenannten Sabbatjahrmodell untersagt. Der Anspruch auf Teilzeit bestehe bei Führungskräften wegen der Führungs- und Leitungsaufgaben nur in Ausnahmefällen. Einen solchen Ausnahmefall sah das VG im vorliegenden Fall nicht gegeben.
Äußerungen des Bundespräsidenten: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Juliane Stinner analysiert auf juwiss.de das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Äußerungsrecht des Bundespräsidenten vom vergangenen Dienstag. Sie zeichnet die Argumentation des BVerfG nach und kommt zu dem Schluss, dass die "Freiheit und Bedeutung des Amtes des Bundespräsidenten in den Grenzen parteipolitischer Neutralität gestärkt" worden sei.
Rundfunkfreiheit: Professor Bernd Hartmann kritisiert in der FAZ den Begriff der dienenden Rundfunkfreiheit des Bundesverfassungsgerichts. Seiner Meinung nach müsse man den Begriff aufgeben und sich gegen den "Konzentrationsdruck im Privatfunk" mit dem Konzept der Schutzpflicht behelfen.
Recht in der Welt
USA – Finanzsanktionen: In ihrem Wirtschafteil widmet sich die Zeit (Bettina Schulz) ausführlich den aktuellen Finanzsanktionen der USA, die auch gegen deutsche Firmen in Milliardenhöhe ausgesprochen werden. In einem gesonderten Beitrag hebt die Zeit (Georg Blume und andere) die positiven Wirkungen des US-Rechts hervor, wie die Entwicklung des Kartellrechts und den Aufbau von Compliance-Abteilungen. Dietmar H. Lamparter (die Zeit) führt ein Interview mit Vorstandsmitglied der Daimler AG, Christine Hohmann-Dennhardt, zu diesem Thema.
Recht im Fußball: Vor dem Hintergrund der Weltmeisterschaft in Brasilien stellt Professor Christian Duve im Recht-Teil der FAZ die rechtlichen Aspekte der WM dar. Thema ist unter anderem das WM-Gesetz in Brasilien, das den gewerberechtlichen Schutz der Fifa sichert. Hinsichtlich der Korruptionsvorwürfe werden Rechtsschutzmöglichkeiten durch die Ethikkommission und den Court of Arbitration for Sport in Lausanne (Schweiz) aufgezeigt.
EU-Kommission gegen Steuervermeidung: Wie spiegel.de (Gregor Peter Schmitz), SZ (Cerstin Gammelin), FAZ (Werner Mussler) und Handelsblatt (Jan Hildebrand/Thomas Ludwig) berichten, wird die EU-Kommission eine Untersuchung darüber einleiten, ob die Niederlande, Irland und Luxemburg durch ihre Steuerpraxis EU-rechtswidrige Steuervorteile für internationale Großkonzerne gewährt haben. Im Fokus steht die Steuerplanung von Konzernen wie Apple und Starbucks, die die Konzerngewinne runterrechnet und von den Steuerbehörden der genannten Länder akzeptiert wird. Wenn es sich dabei um unzulässige Beihilfen handeln sollte, bestünde eine Auszahlungspflicht des Differenzbetrags. Außerdem sei gegen Luxemburg ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Auskunftsverweigerung eingeleitet worden.
Sonstiges
Social Media am Arbeitsplatz: Die Nutzung von sozialen Netzwerken ist in Unternehmen mittlerweile weit verbreitet. Ob und wann die Aufstellung von Social Media-Richtlinien durch ein Unternehmen mitbestimmungspflichtig ist, beantwortet die Rechtsanwältin Franziska Hügel auf blog.handelsblatt.com.
Das Letzte zum Schluss
Kann ein Dreijähriger "Führer" eines Autos sein? Diese Frage stellt sich lawblog.de (Udo Vetter) anlässlich eines Falles, bei dem ein Vater sein dreijähriges Kind auf seinem Schoß sitzend das Auto lenken ließ und bei einer Polizeikontrolle auffiel. Bei Bejahung der Frage könnte es sich dabei um das Fahren ohne Fahrerlaubnis handeln.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/ms
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 12. Juni 2014: BGH zu Untermiete – Datenschutz durch Verbandsklagen – EU-Kommission gegen Steuertricks . In: Legal Tribune Online, 12.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12238/ (abgerufen am: 18.05.2024 )
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