VG Düsseldorf bestätigt Rauswurf von Polizeianwärtern: Rechts­ra­di­kale Chats sind Cha­rak­ter­schwäche

25.07.2023

Zwei junge Polizeianwärter hatten Nachrichten mit antisemitischem und rassistischem Inhalt verschickt. Das VG Düsseldorf bestätigte nun ihre Entlassung. Erst letzte Woche hatte das VG Berlin einen ähnlichen Fall zu entscheiden. 

Das Verrwaltungsgericht (VG) Düsseldorf entschied, dass die Polizei zwei Beamte auf Widerruf wegen rechtsextremer Chatnachrichten entlassen durfte (Urt. v. 25.07.2023, Az.: 2 K 8330/22 und Urt. v. 25.07.2023, 2 K 2957/23). 

Durch das Verschicken von Hitler-Bildern mit entsprechenden Text-Zusätzen habe ein 26-jähriger Kommissaranwärter den Nationalsozialismus verharmlost, befand das Gericht. Damit sei er für den Polizeidienst charakterlich nicht geeignet. Vergeblich argumentierte der Mann am Dienstag, er habe sich doch während seiner dreijährigen Ausbildung ansonsten unauffällig verhalten. "Das ist eine Selbstverständlichkeit", sagte der Richter.

Nachdem das Polizeipräsidium Düsseldorf ihm mitgeteilt hatte, dass er nach Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf nicht in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werde, beantragte der Kläger im August 2022, ihn in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen. Gegen den ablehnenden Bescheid des Polizeipräsidiums richtete sich die vorliegende Klage.

"Juden werden hier nicht bedient"

Auch ein 21-jähriger Polizeianwärter aus Duisburg darf sich vom Polizeiberuf verabschieden, wenn das Urteil Bestand hat: Seine antisemitischen und rassistischen Chat-Beiträge seien stark menschenverachtend gewesen, attestierte ihm das Gericht.  So hatte der Kläger vor seiner Ernennung zum Polizeibeamten in Chats mit anderen Polizeischülern unter anderem ein Ortsschild mit dem Zusatz: "Juden werden hier nicht bedient" gepostet. 

Das Verhalten wecke Zweifel an seiner persönlichen Eignung und so dürfe er aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen werden, so das VG. Nach § 23 Abs. 4 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) kann ein Beamter auf Widerruf jederzeit entlassen werden.

Der Polizeianwärter hatte sich damit verteidigt, dass er zur Tatzeit erst 17 Jahre alt gewesen sei und damit minderjährig. Als Jugendsünde wollte das Gericht seine Posts aber nicht durchgehen lassen: Derart menschenverachtende Beiträge seien ein Zeichen von Charakterschwäche. An Staatsdiener dürften höhere Ansprüche gestellt werden. 

Unter Polizisten gibt es immer wieder Fälle von rechtsextremen Chatgruppen. In der vergangen Woche ist eine Entscheidung des VG Berlin bekannt geworden, welche die Ablehnung eines Polizei-Bewerbers wegen Hitler-Chatnachrichten bestätigte. 

 

lfo/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Düsseldorf bestätigt Rauswurf von Polizeianwärtern: . In: Legal Tribune Online, 25.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52334 (abgerufen am: 10.10.2024 )

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