Statistik zum Jugendstrafrecht: Ostdeutsche Richter urteilen am strengsten

07.03.2011

Die Richter in den neuen Bundesländern urteilen strenger und härter gegenüber heranwachsenden Straftätern als die Richter im Rest der Republik. Dies geht aus Daten hervor, die das Statistische Bundesamt jetzt veröffentlichte.

In keinem anderen Bundesland ahnden Richter die Straftaten von Heranwachsenden härter als in Mecklenburg-Vorpommern. 2009 wurden nur rund 53 Prozent der Straftäter im Alter zwischen 18 und 21 Jahren nach dem milderen Jugendstrafrecht verurteilt.  Bundesweit waren es 70 Prozent, im benachbarten Schleswig-Holstein gar 89 Prozent. Insgesamt zeigten sich Richter in den neuen Ländern strenger. Dort wurde das Jugendstrafrecht deutlich weniger angewendet.

Für die Urteilsfindung in Jugendstrafverfahren lassen sich die Richter in Mecklenburg-Vorpommern mehr Zeit, als die meisten ihrer Kollegen. Sechseinhalb Monate dauert im Nordosten ein Strafverfahren gegen jugendliche Tatverdächtige von der Anklageerhebung bis zum Urteil. Im Bundesdurchschnitt sind es 5,8 Monate. Besonders lange dauert es im Saarland mit 8,2 Monaten, vergleichsweise schnell waren die Bayern, die im Schnitt nur 4,6 Monate brauchten. Eine schnelle Ahndung von Delikten wird von Experten vor allem bei jungen Straftätern als wirkungsvoll angesehen, weil so auch erzieherisch auf die jungen Täter eingewirkt werden kann.

Der Statistik zufolge lag Mecklenburg-Vorpommern 2009 beim Anteil jugendlicher Straftäter im Ländervergleich im oberen Drittel. Auf je 100.000 Einwohner kamen 1798 Verurteilte im Alter zwischen 14 und 18 Jahren. Das waren gut 250 mehr als im Bundesdurchschnitt. Am häufigsten verhängten die Gerichte in Sachsen-Anhalt Strafen gegen Jugendliche. Mit 2128 je 100.000 Einwohner lag der Anteil fast dreimal so hoch wie in Bremen mit 770.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Statistik zum Jugendstrafrecht: Ostdeutsche Richter urteilen am strengsten . In: Legal Tribune Online, 07.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2705/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen