OVG Mecklenburg-Vorpommern kippt striktes Reiseverbot: Aus­flüge an Ostern erlaubt, aber nur für Ein­hei­mi­sche

09.04.2020

Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns dürfen zu Ostern nun doch Tagesausflüge zu den Ostseeinseln, zur Küste und in die Seenplatte machen. Das OVG Greifswald kippte am Donnerstag überraschend in zwei Eilverfahren das von der Landesregierung verfügte Reiseverbot für die heimische Bevölkerung.

Wie das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern am Donnerstagabend mitteilte, wurde der umstrittene § 4a der Verordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus Sars-CoV-2 bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt (Beschl. v. 09.04.2020, Az. 2 KM 268/20 OVG und 2 KM 281/20 OVG). Dieser Paragraf war erst am Mittwoch in die Verordnung eingefügt worden, um die verbotenen Reiseziele zu präzisieren.

Demnach waren von Karfreitag bis Ostermontag für Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns Ausflüge zu den Ostseeinseln, zur Halbinsel Fischland-Darß-Zingst, in Gemeinden direkt an der Ostsee und Boddengewässern sowie zu Tourismuszentren in der Mecklenburgischen Seenplatte verboten worden. Damit wollte die Regierung die Umsetzung der Kontaktbeschränkungen insbesondere über die Feiertage erzwingen.

Für Touristen aus anderen Bundesländer gilt bereits seit Mitte März ein Einreiseverbot nach Mecklenburg-Vorpommern, das zumindest bis zum 19. April bestehen bleibt. Eingeschlossen ist ein Nutzungsverbot von Ferienwohnungen, die Auswärtigen als Zweitwohnsitz dienen.

dpa/aka/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OVG Mecklenburg-Vorpommern kippt striktes Reiseverbot: Ausflüge an Ostern erlaubt, aber nur für Einheimische . In: Legal Tribune Online, 09.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41283/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen