Streit um den Mund-Nasen-Schutz: Ver­fas­sungs­rechtler zur Mas­kenpf­licht

21.06.2021

Immer mehr Länder lockern die Regelungen zur Maskenpflicht. Einigkeit herrscht allerdings nicht. Nun melden sich in der Diskussion zwei Verfassungsrechtler zu Wort. Sie fordern ein differenzierteres Vorgehen.

Bei der Umsetzung der Maskenpflicht haben Juristen ein differenziertes Vorgehen gefordert. Vor allem in Schulen stelle die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes einen "deutlich gravierenderen Eingriff" dar und belaste die Schüler "unverhältnismäßig", sagte der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart dem Handelsblatt. In Schulen müssten "andere Mittel gesucht werden, was bei einem überschaubaren Personenkreis wie einem Klassenverband auch möglich sein dürfte."

Dennoch hält Degenhart den Mund-Nasen-Schutz weiter für ein legitimes Mittel zur Eindämmung der Pandemie. Im Gegensatz zu Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren oder Quarantänepflichten stelle die Maskenpflicht eine "nicht sehr eingriffsintensive Maßnahme dar", sagte der Jurist. Als "wirksames Mittel der Prävention" sei die Maskenpflicht für geschlossene Räume und größere Menschenansammlungen "verfassungsrechtlich weiterhin gerechtfertigt".

Zu einer ähnlichen Ansicht kommt auch der Berliner Verfassungsjurist Christian Pestalozza von der Freien Universität. Die Maske sei an heißen Tagen oder bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten zwar lästig, aber dennoch "neben Impfung, Abstand und Hygiene ein unverzichtbares Mittel der Pandemiebekämpfung". Ein Staat, der die Maskenpflicht bei einer so geringen Impfquote und angesichts der Mutationen einschränke oder aufhebe, verletze "seine verfassungsrechtliche Pflicht, unsere Gesundheit, notfalls auch gegen unseren Willen, zu schützen", sagte Pestalozza dem Handelsblatt.

ast/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Streit um den Mund-Nasen-Schutz: Verfassungsrechtler zur Maskenpflicht . In: Legal Tribune Online, 21.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45260/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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