EuGH stärkt Fahrgastrechte: Bahnkunden müssen Infos über Verspätungen bekommen

23.11.2012

Bahnunternehmen in Europa müssen ihre Kunden zeitnah über Anschlusszüge informieren - auch wenn diese von anderen Anbietern betrieben werden. Sie haben die Pflicht, Reisende über Verspätungen und Ausfälle der wichtigsten Verbindungen zu unterrichten. Dies geht aus einem Urteil des EuGH vom Donnerstag hervor.

Im konkreten Fall ging es um das österreichische Unternehmen Westbahn. Es betreibt eine Verbindung von Wien nach Salzburg und wollte seine Kunden auch über die Verspätungen von Anschlusszügen anderer Unternehmen informieren. Die entsprechenden Daten wollte die Westbahn vom Betreiber des Schienennetzes erhalten, der ÖBB-Infrastruktur AG. Diese lehnte die Herausgabe jedoch ab und empfahl der Westbahn, sich mit den anderen Bahnunternehmen auf einen Austausch der Daten zu einigen.

Die Luxemburger Richter beschlossen nun, dass die Netzbetreiber allen Anbietern Echtzeitdaten zu den Verspätungen der wichtigsten Anschlussverbindungen zur Verfügung stellen müssen (Urt. v. 22.11.2012, Az. C-136/11). Die österreichische Schienen-Control Kommission, die über die Beschwerde der Westbahn entscheiden muss, hatte das oberste EU-Gericht um die Auslegung der Verordnung zu Fahrgastrechten gebeten.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EuGH stärkt Fahrgastrechte: Bahnkunden müssen Infos über Verspätungen bekommen . In: Legal Tribune Online, 23.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7617/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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