Nach erfundener Vergewaltigung von Lehrerin: Kein Schmerzensgeld für Tochter des Opfers

06.02.2014

Eine Lehrerin, die einen Kollegen mit erfundenen Vergewaltigungsvorwürfen ins Gefängnis brachte, muss nun doch kein Schmerzensgeld zahlen. Die Tochter des Opfers zog ihre Zivilklage gegen die Frau zurück, teilte ihr Anwalt am Donnerstag mit.

Seine Mandantin wäre auch bei Klageerfolg Gefahr gelaufen, auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben, begründete ihr Anwalt den Rückzug der Klage.

Die Lehrerin war 2012 vom Landgericht (LG) Darmstadt wegen ihrer Falschaussage zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Tochter des von ihr ins Gefängnis gebrachten Horst Arnold hatte sie auf Schmerzensgeld verklagt. Das LG Osnabrück hatte die Lehrerin im vergangenen Herbst zur Zahlung von 80.000 Euro verurteilt. Dagegen hatte sie Einspruch eingelegt.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach erfundener Vergewaltigung von Lehrerin: Kein Schmerzensgeld für Tochter des Opfers . In: Legal Tribune Online, 06.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10910/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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