Zweiter Verleumdungsprozess: Trump zu Zah­lung von 83 Mil­lionen Dollar ver­ur­teilt

29.01.2024

Zum zweiten Mal hat Autorin E. Jean Carroll gegen Donald Trump wegen Verleumdung geklagt – und zum zweiten Mal eine Entschädigungszahlung zugesprochen bekommen. Vor allem die Höhe der Summe ist eine herbe Niederlage für den Ex-Präsidenten.

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump ist in einem zweiten Verleumdungsprozess zu einer weiteren Entschädigungszahlung von 83,3 Millionen Dollar (etwa 77 Millionen Euro) an die US-Autorin E. Jean Carroll verurteilt worden. Das entschied eine mit sieben Männern und zwei Frauen besetzte Geschworenenjury am Freitag nach rund zweistündigen Beratungen an einem Gericht in New York. Trump habe mit seinen Kommentaren über Carroll "böswillig" gehandelt, hieß es in dem Urteil, das der dpa vorliegt.

Zum Abschluss des ersten Verfahrens hatte es im Mai eine New Yorker Geschworenenjury als erwiesen angesehen, dass Trump Carroll 1996 in einem New Yorker Nobelkaufhaus angegriffen, sexuell missbraucht und später verleumdet hatte. Die Geschworenen hatten der Schriftstellerin daraufhin eine Entschädigung von fünf Millionen Dollar (etwa 4,65 Millionen Euro) zugesprochen. Gegen diese Entscheidung hat Trump Rechtsmittel eingelegt. In dem zweiten Zivilprozess ging es jetzt um diffamierende Äußerungen Trumps gegenüber der 80-jährigen Autorin.

Die Summe von über 80 Millionen Dollar übersteigt die von Carroll verlangten mehr als zehn Millionen Dollar um ein Vielfaches – und überraschte in ihrer Höhe auch viele Beobachter. Für den Ex-Präsidenten ist es eine der bislang deutlichsten rechtlichen Niederlagen. Die Anwälte von Carroll hatten argumentiert, dass Trump nur mit einer hohen Summe davon abgehalten werden könne, die Autorin weiter verbal zu attackieren.

"Das ist ein großer Sieg für jede Frau, die aufsteht, wenn sie niedergestoßen wird, und eine große Niederlage für jeden Tyrann, der versucht hat, eine Frau klein zu halten", sagte Carroll nach Verkündung der Entscheidung. Trump bezeichnete das Urteil auf der von ihm mitgegründeten Online-Plattform Truth Social als "absolut lächerlich". Seine Anwältin Alina Habba kündigte Rechtsmittel an.

Konkurrentin Haley nutzt das Urteil für Wahlkampf

Bereits vor Beginn des zweiten Prozesses hatte Richter Lewis Kaplan entschieden, dass spätere Kommentare Trumps verleumderisch gewesen seien. Damit musste die Jury nun lediglich noch über die Höhe der Entschädigung entscheiden, die Trump bezahlen muss. Die 83,3 Millionen Dollar setzen sich zusammen aus 7,3 Millionen Schadenersatz, 11 Millionen Dollar Schadenersatz zur Wiederherstellung des Rufs der Autorin und 65 Millionen Dollar sogenannten Strafschadenersatz, der den Verurteilten bestrafen und ihn in Zukunft von dem Verhalten abhalten soll.

Trump war im zweiten Prozess – anders als im ersten, dem er fernblieb – mehrfach persönlich erschienen und durch zahlreiche kommentierende Meinungsäußerungen störend aufgefallen. Zwischenzeitlich hatte ihm der Richter auch mit einem Ausschluss gedroht. Während der Abschlussplädoyers am Freitag hatte Trump dann sogar überraschend vorübergehend den Saal verlassen, ohne den Richter vorher um Erlaubnis zu fragen. Auch Trumps Anwältin Habba war immer wieder mit Richter Kaplan aneinandergeraten.

Der 77-jährige Trump gilt bei den im November anstehenden Präsidentschaftswahlen als aussichtsreichster Bewerber der Republikaner. Er muss sich allerdings derzeit auch in zahlreichen verschiedenen Fällen mit Gerichten auseinandersetzen. Die Gerichtstermine nutzt Trump häufig als eine Art Wahlkampfveranstaltung.

Seine Konkurrentin bei der Bewerbung um die republikanische Präsidentschaftskandidatur, Nikki Haley, nutzte das Urteil ebenfalls für ihren Wahlkampf. "Donald Trump will der mutmaßliche republikanische Kandidat sein und wir reden über 83 Millionen Dollar Schadenersatz", schrieb Haley bei der Online-Plattform X. "Amerika kann es besser als Donald Trump und Joe Biden."

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Zweiter Verleumdungsprozess: Trump zu Zahlung von 83 Millionen Dollar verurteilt . In: Legal Tribune Online, 29.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53742/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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