Internationaler Sportgerichtshof: Beinam­pu­tierter US-Sprinter darf nicht bei Olympia starten

14.06.2021

Bereits mehrmals versuchte Blake Leeper ein Startrecht für Wettbewerbe des Leichtathletik-Weltverbandes zu bekommen. Vor dem CAS scheiterte er nun erneut, da er wegen seiner Prothesen einen Vorteil gegenüber Sportlern ohne Prothesen habe.

Der US-Sprinter Blake Leeper ist an beiden Beinen amputiert. Trotzdem möchte er an Wettbewerben nach Regeln des Leichtathletik-Weltverbandes World Athletics (WA) teilnehmen, wozu unter anderem auch die Olympiade gehört.

Dieses Recht, als beinamputierter Athlet bei einer Olympiade teilzunehmen, erkämpfte sich Oscar Pistorius vor dem Court of Arbitration for Sport (CAS) für die Olympiade 2012 in London. Allerdings führte der WA daraufhin eine Regelung ein, die Sportlern auferlegt, zu beweisen, dass ihnen durch Hilfsmittel wie Prothesen keine Wettbewerbsvorteile entstehen. Gegen diese Beweislastregel zog Bleeker bereits vor den CAS – und hatte auch Erfolg bezüglich der Regelung, die der CAS kippte.

Ein Startrecht für die Olympischen Spiele oder andere Wettkämpfe von WA konnte Leeper damals vor dem CAS allerdings nicht durchsetzen. Nun versuchte er es erneut, wurde aber vom WA zurückgewiesen, da seine Prothesen ihm eine Gesamtkörpergröße von 185,42 Zentimetern gaben. Bei Athleten mit Beinprothesen wird nach Regeln der WA die sogenannte MASH (Maximum Allowable Standing Height) berechnet, die auch das Internationale Paralympische Komitee 2018 in seine Regularien aufnahm. Danach wird die natürliche Größe eines beinamputierten Sportlers errechnet. Prothesen dürfen den Sportler dann nicht größer machen als die MASH ergibt. Sonst würde dem Sportler ein unzulässiger Vorteil entstehen.

Leeper sieht Diskriminierung schwarzer Athleten

Blake Leeper hat nach dieser Berechnung eine MASH von 174,44 Zentimetern. Daher wurde er aufgrund seiner Prothesen nicht zugelassen, da ihm diese wie dargestellt aufgrund seiner "unnatürlichen" Größe, wie es in der Pressemitteilung des CAS heißt, einen Vorteil gegenüber Athleten ohne solche Prothesen schaffen würden. Der 400-Meter-Sprinter zog dagegen jedoch vor den CAS und brachte vor, dass die MASH-Formel auf Basis kaukasischer Athleten geschaffen wurde. Sie wurde durch Studien in Japan und Australien bestätigt, Leeper ist aber überzeugt, dass sie nicht anwendbar sein dürfe, bis sie auch für schwarze Athleten validiert sei.

Dagegen wandte die WA ein, dass die MASH-Methode nicht rassenorientiert sei, sondern an geographische Distanzen anknüpfe, die der Hauptgrund für körperliche Unterschiede seien. Dazu brachte die WA verschiedene wissenschaftliche Nachweise vor dem CAS vor, die das Tribunal schließlich überzeugten. Der CAS empfahl der WA aber, die MASH-Methode alsbald auch für schwarze Athleten zu überprüfen, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden.

Im Fall Leeper wurde nun erneut entschieden, dass er aufgrund der Vorteile, die seine Prothesen ihm gegenüber Athleten ohne Prothesen eröffneten, weiterhin nicht auf Wettkämpfen nach Regeln der WA antreten dürfe. Eine andere Lösung konnte der CAS, auch wenn er das zunächst angestrebt hatte, mit den Parteien nicht finden.

ast/LTO-Redaktion

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Internationaler Sportgerichtshof: Beinamputierter US-Sprinter darf nicht bei Olympia starten . In: Legal Tribune Online, 14.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45197/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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