BVerfG begründet Entscheidung zur Zypern-Hilfe: Bürger können Bundestag nicht stoppen

02.05.2013

Der Bundestag durfte über das Rettungspaket für das zyprische Finanzsystem abstimmen. Dabei kam es nicht darauf an, wie gut die Bundesregierung die Abgeordneten zuvor informiert hatte. Denn Wahlberechtigte haben kein Recht, den demokratischen Prozess inhaltlich zu kontrollieren. Das geht aus der Begründung des BVerfG zu seiner Eilentscheidung von Mitte April hervor.

Gegner der Zypern-Rettung scheiterten am 17. April vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit dem Antrag, dem Bundestag die Abstimmung über das Hilfsprogramm für den Mittelmeerstaat zu verbieten. Sie brachten unter anderem vor, die Bundesregierung habe das Parlament zuvor unzureichend informiert.

Das BVerfG hat seine Entscheidung nun begründet, nachdem es sie zunächst getroffen hat. In Eilverfahren ist dies nach § 32 Abs. 5 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes zulässig.

Dem Gericht zufolge haben die Antragsteller kein eigenes Recht darauf, dass der Bundestag vor seinen Entscheidungen ordnungsgemäß unterrichtet wird. Das Wahlrecht vermittle ihnen zwar einen Anspruch darauf, dass die Kompetenzen des Bundestags nicht ausgehöhlt würden. Es ermögliche ihnen jedoch nicht, den demokratischen Willensbildungsprozess inhaltlich zu kontrollieren. Deswegen konnten sie den Bundestag nicht daran hindern, über das Rettungspaket für den notleidenden Staat abzustimmen (Beschl. v. 17.04.2013, Az. 2 BvQ 17/13).

Der Bundestag hatte im Anschluss an die Entscheidung die Hilfsmaßnahmen für die Insel beschlossen. Die Europäer stellen über den Euro-Rettungsfonds ESM Hilfskredite in Höhe von neun Milliarden Euro bereit, vom Internationalen Währungsfonds kommt eine Milliarde Euro. Zypern selbst muss 13 Milliarden Euro beisteuern. Hierfür sollten zunächst auch Sparer mit Guthaben unter 100.000 Euro mit einer Sonderabgabe belegt werden, was Experten für eine Umgehung der europäischen Einlagensicherung hielten. Für den zyprischen Beitrag werden nun lediglich Bankkunden mit höheren Anlagebeträgen in die Pflicht genommen.

dpa/hog/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerfG begründet Entscheidung zur Zypern-Hilfe: Bürger können Bundestag nicht stoppen . In: Legal Tribune Online, 02.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8650/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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