Umstrittene Wahlrechtsreform 2020: BVerfG urteilt Ende November

09.11.2023

Ist das Wahlrecht für die Wähler zu kompliziert? Eine grundsätzliche Frage, die das BVerfG zu klären hat. Ende November will es verkünden, wie nun bekannt wurde. Derweil geht der Streit um die Nachfolge-Reform aus 2023 weiter. 

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird das Urteil zur umstrittenen Wahlrechtsreform aus dem Jahr 2020 am 29. November verkünden (Az.: 2 BvF 1/21). Dies teilte ein Sprecher des Gerichts auf dpa-Anfrage am Donnerstag mit. In Wege eines abstrakten Normenkontrollverfahrens prüft das BVerfG, ob die Wahlrechtsreform von 2020 als verfassungskonform zu bewerten ist. Das BVerfG kann eine Norm gemäß § 78 S.1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) für nichtig erklären.  

Konkret geht es um Art. 1 Nr. 3 bis 5 des 25. Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (25. BWahlGÄndG). Diese Vorschriften regeln im Wesentlichen das Sitzzuteilungsverfahren für die Wahlen zum Deutschen Bundestag nach § 6 Abs. 5 und 6 Bundeswahlgesetz (BWahlG) neu.  

Rückblick: Warum die Wahlrechtsreform von 2020 so umstritten ist 

Ziel der Wahlrechtsreform war es, den durch Überhang- und Ausgleichsmandate über die Jahre immer größer gewordenen Bundestag zu verkleinern. Aktuell besetzen 736 Abgeordnete den Bundestag,  es sollte aber eigentlich nur 598 Abgeordnete sein.  

Nach dem Inkrafttreten der Wahlrechtsreform klagten 216 Abgeordnete aus den Bundestagsfraktionen der Grünen, der Linken und der FDP vor dem BVerfG. Sie kritisieren, dass das Wahlrecht mit der Reform insgesamt zu kompliziert geworden sei. Wähler könnten nicht mehr nachvollziehen, wie sich ihre Stimme auswirke. 

Außerdem war ein Punkt der Reform von 2020, dass Überhangmandate erst ab dem vierten Mandat durch Ausgleichsmandate für andere Parteien kompensiert werden. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustehen. Der Grünen-Politiker Till Steffen kritisierte, damit habe sich die CSU einen "ganz starken Sondervorteil" gesichert. Die CSU-Kandidaten gewinnen in Bayern in der Regel nämlich fast alle Wahlkreise. 

Die umstrittene Reform von 2020 ist von ihrer Nachfolgeversion aus dem Jahr 2023 abzugrenzen, um die es ebenfalls viel Streit gibt. Bei der aktuellen Reform sorgt vor allem die geplante Streichung der Grundmandatsklausel für Diskussionen. Bisher ziehen Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter fünf Prozent liegen, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen - was vor allem der CSU und den Linken zugutekommt. Diese Klausel soll nun wegfallen. 

so/dpa/LTO-Redaktion 

Zitiervorschlag

Umstrittene Wahlrechtsreform 2020: BVerfG urteilt Ende November . In: Legal Tribune Online, 09.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53123/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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