AG Frankfurt erlässt Strafbefehl: Absicht­li­ches Anhusten als tät­li­cher Angriff

14.05.2021

Eine Frau hatte bei einer Polizeikontrolle einen der prüfenden Beamten absichtlich angehustet. Deswegen erließ das Amtsgericht Frankfurt am Main jetzt einen Strafbefehl.

Das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main hat einen Strafbefehl gegen eine Frau erlassen, die bei einer polizeilichen Kontrolle absichtlich einen Polizisten angehustet hatte (Strafbefehl v. 14.05.2021, Az. 3220 Js 236650/20). Der Strafbefehl sieht wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 Strafgesetzbuch) eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen vor, wodurch sich die Geldstrafe hier insgesamt auf 1.440 Euro beläuft (12 Euro / Tag).

Ziel der Kontrolle war die Einhaltung von Abstandsregeln zum Infektionsschhutz am Frankfurter Mainufer. Die Kontrolle erfolgte im April 2020, nachdem sich vor allem junge Leute am Mainufer zusammengefunden hatten. Ein Polizist wurde bei dem Anhusten der Frau auch von Speichelpartikeln getroffen. Nach Auffassung des Gerichts kann in Pandemiezeiten auch ein einfaches, aber bewusstes Anhusten ein strafrechtlich relevantes Verhalten darstellen.

Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.

jb/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

AG Frankfurt erlässt Strafbefehl: Absichtliches Anhusten als tätlicher Angriff . In: Legal Tribune Online, 14.05.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44967/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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