
Das Erste Staatsexamen nicht bestanden, aber trotzdem mit gefälschten internationalen Zeugnissen als Syndikusanwältin arbeiten? Dafür wurde eine Frau nun vom AG Frankfurt am Main verurteilt.
Artikel lesenDas Erste Staatsexamen nicht bestanden, aber trotzdem mit gefälschten internationalen Zeugnissen als Syndikusanwältin arbeiten? Dafür wurde eine Frau nun vom AG Frankfurt am Main verurteilt.
Artikel lesenEine Juristin in Ausbildung hatte sich beim Kauf eines Bahntickets verklickt. Verärgert von schlechtem DB-Kundenservice brachte sie die Bahn letztlich vor Gericht - und zwar erfolgreich. Lest hier, wie ein Lehrbuchfall praxisrelevant wird.
Artikel lesenEr soll federführend ein Cum-Ex-Leerverkaufsmodell initiiert haben, nun wurde ein ehemaliger deutscher Bankgeschäftsführer festgenommen - auf Mallorca. Die GStA Frankfurt betreibt nun die Auslieferung.
Artikel lesenWegen besonderer Gefährlichkeit von SUV's sollen nach Ansicht des AG Frankfurt Rotlichtverstöße ein erhöhtes Bußgeld zur Folge haben. Thomas Fischer hält es hingegen für willkürlich, die Gefährlichkeit des Verstoßes nach dem Autotyp zu bemessen.
Artikel lesenErhöhte Frontpartie und Kastenform: Fährt ein SUV-Fahrer über eine rote Ampel, dann ist das gefährlicher als bei anderen Autos. Deshalb muss er auch ein höheres Bußgeld zahlen, meint das AG Frankfurt a.M.
Artikel lesenDas AG Frankfurt hat Jürgen Richter zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts führte der ehemalige Chef der Arbeiterwohlfahrt Frankfurt einen falschen Doktortitel.
Artikel lesenNach Ansicht des AG Frankfurt sind E-Scooter keine Autos. Deshalb trifft die Halter der kleinen Flitzer auch keine verschuldensunabhängige Haftung.
Artikel lesenWer seine EC-Karte verliert, sollte die Karte sofort sperren lassen. Wer sich dafür eine halbe Stunde Zeit lässt, bekommt für Abhebungen Dritter unter Umständen nämlich keinen Ersatz von der Bank, entschied das AG Frankfurt.
Artikel lesenBeruflich bietet er Flirtseminare an, das AG Frankfurt konnte er jedoch nicht bezirzen: Weil er Einnahmen aus Online-Flirtseminaren verschwiegen hat, muss ein Flirt-Coach nun Strafe und die Soforthilfe zurückzahlen.
Artikel lesenHat ein Anwalt seinen Mandanten umfassend über Rechtsmittel und deren Risiken aufgeklärt, haftet er nicht für die Mehrkosten, wenn sein Mandant ein eingelegtes Rechtsmittel nicht zurücknimmt, so das AG Frankfurt am Main.
Artikel lesenEin Mann, der von der Maskenfplicht befreit ist, hat bei einer Polizeikontrolle sein Attest nicht vorzgezeigt, es kam deshalb zu einem Bußgeldverfahren. Ein solches muss er zwar nicht zahlen, aber die Anwaltskosten tragen, so das AG Frankfurt.
Artikel lesenDie Bezeichnung als "Schwuchtel" ist grundsätzlich eine strafbare Beleidigung, "Pussy" dagegen nicht unbedingt, so das AG Frankfurt am Main. Vermeintliche Frankfurter Umgangsformen konnte das Gericht aber nicht erkennen.
Artikel lesenEine Frau hatte bei einer Polizeikontrolle einen der prüfenden Beamten absichtlich angehustet. Deswegen erließ das Amtsgericht Frankfurt am Main jetzt einen Strafbefehl.
Artikel lesenEin Busfahrer geriet in eine Polizeikontrolle und wurde dabei fotografiert, wie er sich einen Gegenstand ans Ohr hielt. Dass es sich dabei um eine Haarbürste handele, mit der er seinen Bart kämme, glaubte ihm das AG nicht.
Artikel lesenGenervt von den spielenden Nachbarskindern, rutschte einer Frau die Hand aus – oder genauer gesagt: die Kartoffel. Sie bewarf die spielenden Kinder damit. Dass das noch keine Körperverletzung ist, stellte das Familiengericht klar.
Artikel lesenLG-Bezirk: Landgericht Frankfurt am Main
Amtsgerichtsbezirk:
Stadt Frankfurt am Main; Bad Vilbel und Karben; im Main-Taunus-Kreises: Eschborn (einschließlich des Stadtteils Niederhöchstadt), Hattersheim am Main (einschließlich der Stadtteile Okrift und Eddersheim), Hofheim (einschließlich der Stadtteile Diedenbergen, Langenhain, Lorsbach, Marxheim, Wallau und Wildsachsen), Kriftel, Liederbach und Sulzbach
Besondere Zuständigkeiten:
Das Amtsgericht Frankfurt am Main ist für den Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zuständig:
für alle Verfahren gemäß § 12 Abs. 1 IntFamRVG,
für Verfahren nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes vom 17. März 2007 zur Umsetzung des Haager Übereinkommens vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen (Erwachsenenschutzübereinkommens-Ausführungsgesetz - ErwSÜAG, BGBl. I S. 314),
für Verfahren nach dem Gesetz über Wirkungen der Annahme als Kind nach ausländischem Recht (Adoptionswirkungsgesetz - AdWirkG - vom 5. November 2001 (BGBl. I S. 2953),
für Verfahren nach § 187 Abs. 4 FamFG sowie
für die Führung des Partnerschaftsregisters (§32 Abs. 2 JuZuVO vom 03.06.2013 - GVBl. I, S. 386),
für Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr.861/2007 für geringfügige Forderungen (§ 51 JuZuVO vom 03.06.2013 - GVBl. I, S. 386.
Für die Bezirke der Landgerichte Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Hanau, Limburg und Wiesbaden ist das Amtsgericht Frankfurt am Main zuständig:
für Verfahren nach dem Transsexuellengesetz (Verordnung vom 9. Dezember 1980 (GVBl. I S. 429) sowie
in Urheberrechtsstreitigkeiten (§ 35 JuZuVO vom 03.06.2013 - GVBl. I, S. 386),
für Entscheidungen über Ersuche und Anträge nach den §§ 10, 11 15, 17, 18 und 24 des Ausführungsgesetzes zum deutsch-österreichischen Konkursvertrag (§ 36 JuZuVO vom 03.06.2013 - GVBl. I, S. 386).
Für die Bezirke der Landgerichte Frankfurt am Main, Darmstadt und Wiesbaden werden die Mitteilungen an das Bundeszentral-, Verkehrszentral- und Gewerbezentralregister vom Amtsgericht Frankfurt am Main wahrgenommen (Erlass des HMdJ vom 20. September 2004).
Für den Bezirk des Landesgerichts Frankfurt am Main ist das Amtsgericht Frankfurt am Main zuständig:
als Schöffengericht und gemeinsames Jugendschöffengericht (§§ 8, 53 Abs. 1 JuZuVO vom 03.06.2013 - GVBl. I, S. 386),
für Haftentscheidungen und Entscheidungen im beschleunigten Verfahren (§ 53 Abs. 2 JuZuVO vom 03.06.2013 - GVBl. I, S. 386) sowie
für Entscheidungen nach §§ 45, 47 Personenstandsgesetz (PStG) gemäß § 50 PStG.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main ist Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist das drittgrößte Amtsgericht in Deutschland und zuständig für die Städte Frankfurt am Main, Bad Vilbel und Karben. Der Zuständigkeitsbereich umfasst außerdem die Stadtgemeinden Eschborn, Hattersheim und Hofheim sowie die Landgemeinden Sulzbach, Liederbach und Kriftel. Rund zwanzig Prozent der in Hessen anfallenden Rechtsstreitigkeiten werden hier verhandelt.
Dementsprechend hoch ist auch die Zahl der am Amtsgericht Beschäftigten und Richter. Rund 140 Richter und um die 1.000 Beschäftigte machen das Amtsgericht Frankfurt zur größten Justizbehörde im Bundesland Hessen.
Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist es als erstinstanzliches Gericht dem Landgericht Frankfurt am Main untergeordnet. Als dritte Instanz folgt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main und die in diesem Instanzenzug höchste Gerichtsbarkeit, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Gerichtsgebäude A des AG Frankfurt a.M. an der Adresse Gerichtsstraße, Bild: Bubo, CC BY-SA 3.0
Vor dem Amtsgericht Frankfurt werden Urteile in strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verfahren gesprochen. Außerdem ist das Amtsgericht Frankfurt zuständig als
Das Amtsgericht Frankfurt ist außerdem zuständig für die Immobiliar- und Mobiliarvollstreckung und für die Abschiebehaft. Es verwaltet außerdem die Grundbücher in Frankfurt am Main sowie in den Gemeinden im Main-Taunus-Kreis.
Als Gerichtskasse zieht es die Gerichtskosten innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie bei einigen Fachgerichten ein.
Das Amtsgericht Frankfurt ist bundesweit durch ein Urteil aus dem Jahr 2007 bekannt geworden, die als Koranurteil einen Justizskandal auslöste und in der eine Richterin einer aus Marokko stammenden Deutschen mit Bezugnahme auf den Koran Prozesskostenhilfe verweigerte.
Die deutschen Amtsgerichte zählen zu der sog. ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das heißt, dass sie gleichermaßen für Fälle des Straf- und des Privatrechts zuständig sind. So wenden sich beispielsweise Gläubiger, die offene Forderungen an Schuldner haben, an das Amtsgericht, um das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Auch bei Mietstreitigkeiten, in Nachlassfällen, Vollstreckungsangelegenheiten sowie in Fällen des Familienrechts wird das Amtsgericht tätig. Voraussetzung ist jedoch, dass sich der Streitwert unter der Grenze von 5.000 Euro bewegt.
In Strafsachen besteht ebenfalls eine Grenze, bis zu derer das Amtsgericht zuständig ist: nur bis zu einem möglichen Freiheitsentzug von weniger als 4 Jahren ist zuständig, darüber hinaus nicht. Wird eine drohende Sicherheitsverwahrung oder aber die Einweisung in eine psychiatrische Klinik als Option erkennbar, verliert das Amtsgericht ebenfalls seine Zuständigkeit.
Ein Amtsgericht ist grundsätzlich als Gericht erster Instanz zu betrachten. Ihm übergeordnet folgen das Landesgericht, das Oberlandesgericht sowie letztlich der Bundesgerichtshof. Diese Instanzen werden durchlaufen, sobald eine Partei nach einem durch das Amtsgericht gesprochenen Urteil in Revision geht. Das bedeutet, dass das nächsthöhere Gericht zur erneuten Überprüfung des Urteils erster Instanz auffordert. Welches der übergeordneten Gerichte dann zuständig ist, hängt maßgeblich auch vom Gegenstand des Rechtsstreits ab.
Das Amtsgericht ist neben Rechtsstreitigkeiten auch das jeweils für die entsprechende Gegend zuständige Registergericht. Das heißt, dass hier sowohl das Handelsregister geführt wird, als auch, dass das Genossenschaftsregister sowie das Vereins- und Güterregister hier geführt werden. Zudem zählt auch das Grundbuchamt zu dem jeweiligen Amtsgericht vor Ort, einzige Ausnahme ist hier das Bundesland Baden-Württemberg. Auskünfte aus dem Insolvenzregister sind für alle Bürgerinnen und Bürger online einsehbar.