Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Das Oberlandesgericht Frankfurt ist nach dem OLG Hamm und dem OLG München das drittgrößte Oberlandesgericht in Deutschland. Es beschäftigt ca. 150 Richter in rund 50 Senaten.
Das Oberlandesgericht spricht seine Urteile auf der Zeil, der bekannten Frankfurter Einkaufsstraße. Das Gerichtsgebäude diente bis Ende der 60er Jahre der Warenhaus-Kette Hertie als Zentrale.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main auf der Zeil, Bild: Dontworry / Pincerno, CC BY-SA 3.0
Seit dem Zweiten Weltkrieg sind die früheren selbstständigen Oberlandesgerichte Darmstadt und Kassel nur noch unselbstständige Außenstelle des OLG Frankfurt am Main.
Die Darmstädter Außenstelle besteht aus fünf Zivilsenaten und einem Familiensenat. Sie hat ihre Adresse am Mathildenplatz 14 und ist zuständig für Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der Gerichte im Landgerichtsbezirk Darmstadt. In Kassel in der Frankfurter Straße 7 sitzen drei Zivilsenate und zwei Familiensenate. Sie sind zuständig für die Landgerichtsbezirke Kassel, Marburg und Fulda.
Dem OLG Frankfurt nachgelagert sind die hessischen Landgerichte in Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Limburg, Marburg und Wiesbaden.
Geschichte des OLG Frankfurt am Main
Mit der Vereinheitlichung der Gerichtsorganisation nach Gründung des Deutschen Reiches wurden die Appellationsgerichte zu Oberlandesgerichten. In Preußen entstanden die Oberlandesgerichte Frankfurt am Main und Kassel. Das OLG Darmstadt lag zu dieser Zeit im Großherzogtum Hessen.
Erster Sitz des OLG Frankfurt war ab 1879 das Haus "König von England" mit Adresse in der Fahrgasse, der Gerichtspräsident hieß in dieser Zeit Georg Albrecht. Dort blieb es nur zehn Jahre, bis es mit zwei anderen Gerichten in den Justizpalast umzog und von dort seine Urteile sprach. Bereits 1917 war der Bau zu klein geworden und das OLG wechselte erneut den Standort in das "Gerichtsgebäude B".
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde die Gerichtstätigkeit in Hessen zunächst eingestellt. 1946 wurde das Oberlandesgericht Frankfurt als einziges hessisches Oberlandesgericht (wieder-) errichtet. Sein Zuständigkeitsbereich umfasste nun ganz Hessen.