Auftakt am OLG im Syrien-Folterprozess: Ein Welt­straf­ver­fahren in Kob­lenz

von Dr. Markus Sehl

23.04.2020

Zum ersten Mal weltweit beginnt ein Strafverfahren gegen Mitglieder des Assad-Regimes. Die spezielle Vorgeschichte des Falls könnte seine Bedeutung aber eingrenzen. Laut Ermittlerkreisen führt der GBA rund 80 offene Völkerstrafrechtsverfahren.

Die Erwartungen an den Prozess am Oberlandesgericht (OLG) Koblenz sind hoch. Das lässt sich schon den Superlativen zum Prozessauftakt entnehmen. Die Bundesanwaltschaft, die Justizministerin und NGOs betonen, dass es sich um das weltweit erste Strafverfahren gegen Mitglieder des Assad-Regimes wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit handelt.

NGOs würden gerne stellvertretend das syrische Regime auf der Anklagebank sehen, doch wird es vor dem 1. Strafsenat in den kommenden Monaten um die persönliche Schuld von zwei syrischen Männern gehen, deren Geschichte vor allem auch eine verworrene ist.

Der 57-jährige Anwar R. und der 43-jährige Eyad A. sollen Räder in der Folter-Maschinerie des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad gewesen sein. Der Geheimdienstmitarbeiter R. soll die grausame Misshandlung Tausender Menschen in einer Haftanstalt in Damaskus mit organisiert haben. Der zweite Angeklagte A. soll Dutzende von Demonstranten in das Foltergefängnis gebracht haben.

Schläge, Tritte und Elektroschocks im Foltergefängnis

Die beiden Syrer waren nach ihrer Flucht in Deutschland von mutmaßlichen Opfern erkannt und im Februar 2019 in Berlin und Rheinland-Pfalz festgenommen worden. Die Anklage wirft R. Verbrechen gegen die Menschlichkeit 2011 und 2012 vor. Sie legt ihm 58-fachen Mord, Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung in Syrien zur Last. A. ist wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit aus dem Jahr 2011 angeklagt.

R. soll in einem Gefängnis des Allgemeinen Geheimdienstes in der syrischen Hauptstadt Damaskus in leitender Funktion für die brutale Folter von mindestens 4.000 Menschen verantwortlich gewesen sein. Mindestens 58 Gefangene seien an den Folgen gestorben. Dem in Rheinland-Pfalz festgenommenen A. wird vorgeworfen, mindestens 30 Demonstranten in das Foltergefängnis mit unmenschlichen Haftbedingungen gebracht zu haben. Die Anklage spricht von brutalen physischen und psychischen Misshandlungen. Die Opfer seien mit Schlägen, Tritten und Elektroschocks traktiert worden.

Justizministerin: GBA setzt weltweit Maßstäbe

An dem Prozess nehmen auch mehrere der mutmaßlichen Folteropfer, die Zeugenaussagen gemacht haben, als Nebenkläger teil. Der Anwalt Patrick Kroker, der einige von ihnen vertritt, sagte nach dem Prozessauftakt am Donnerstag gegenüber der dpa, die in der Anklage aufgegriffenen Aussagen von 24 Opferzeugen stünden auch für die heutigen Häftlinge in syrischen Foltergefängnissen. "Die Verantwortung geht bis in die höchsten Regierungskreise", ergänzt Kroker mit Blick auf al-Assad.

Oberstaatsanwalt Jasper Klinge von der Bundesanwaltschaft betont am Rande des Prozesses: "Wir sind es den Opfern, die ja teilweise hier bei uns im Lande leben, aber auch unserer historischen Verantwortung schuldig, dass die Verantwortlichen für solche Taten zur Rechenschaft gezogen werden, wenn dies denn dann in unseren Möglichkeiten steht."

Auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) verweist auf die historische Dimension des Strafprozesses gegen mutmaßliche syrische Kriegsverbrecher: "Erstmals werden tausendfache schreckliche Folterungen und Misshandlungen vor einem unabhängigen Gericht in Deutschland verfolgt." Mit seinen beharrlichen und systematischen Ermittlungen setze der Generalbundesanwalt weltweit Maßstäbe.

"Dieser Prozess ist weltweit von erheblicher Bedeutung", so Anwalt Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Seine Organisation unterstützt Folterüberlebende in dem Verfahren. "Die Machtverhältnisse im UN-Sicherheitsrat verhindern derzeit, dass der Internationale Strafgerichtshof oder ein Sondertribunal tätig werden." Kaleck sagte weiter: "Es ist ein Beginn – nicht mehr, aber auch nicht weniger."

R. meldet sich bei der Polizei – wenig später wird gegen ihn ermittelt

Dass die deutschen Ermittler R. und A. überhaupt verhafteten und die beiden schließlich vor Gericht landeten, hat eine sehr spezielle Vorgeschichte – und könnte den Koblenzer Prozess vor allem zu einem Einzelfall machen.

Denn die beiden Angeklagten kamen aus freien Stücken nach Deutschland, erst das machte ihre spätere Festnahme möglich. Recherchen von Spiegel, Zeit, Süddeutsche Zeitung und weiteren Medien zeigen auch, dass die Geschichte des Falles kompliziert ist und es alles anderes als eindeutig, wer wann auf welcher Seite stand.

R. kam 2014 nach Deutschland. Ein Jahr später meldete er sich bei der Polizei, er fühle sich verfolgt von Assads Schergen in Deutschland. Denn 2012 hatte R. die Seiten gewechselt: Er floh aus Syrien nach Jordanien. Fortan gab er Erkenntnisse über seine Zeit und den Apparat des syrischen Geheimdienstes weiter. Als er 2015 in Deutschland zur Polizei ging, leitete die seine Angaben zu der befürchteten Verfolgung an die Bundesanwaltschaft weiter - und die nahm Ermittlungen auf, aber nicht gegen mutmaßliche Verfolger von R., sondern gegen ihn selbst.

So speziell die Ausgangslage für das Koblenzer Verfahren ist, so gering könnte ihre generelle Aussagekraft zu den Erfolgsaussichten bei der Strafverfolgung von staatlichen Verbrechen in Syrien sein.

Ermittlerkreise: Rund 80 offene Verfahren nach Völkerstrafgesetzbuch

Zwar erlaubt das sogenannte Weltrechtsprinzip es der Bundesanwaltschaft auch Taten zu verfolgen, die im Ausland begangen wurden und gar keinen Bezug zu Deutschland aufweisen. Dadurch löst sich aber nicht das Problem auf, wie deutsche Ermittler an Beweismaterial aus dem Bürgerkriegsland kommen können.

Als ein Kernbestand liegen der Bundesanwaltschaft seit Februar 2016 die sogenannten Caesar-Dateien vor. Die rund 28.000 Fotos zeigen Leichen mit massiven Folterspuren. Die Aufnahmen wurden von einem unter dem Decknamen "Caesar" bekannten Fotografen der syrischen Militärpolizei und seinen Kollegen in einem Krankenhaus in Damaskus aufgenommen. Die Auswertung der Dateien dient der Beweissicherung und der Identifikation von Tätern, teilt die Bundesanwaltschaft mit.

Aus Ermittlerkreisen erfuhr LTO, dass derzeit rund 80 offene Ermittlungsverfahren zu Taten nach dem Völkerstrafgesetzbuch bei der Bundesanwaltschaft geführt werden.

Wie schwierig bei völkerstrafrechtlichen Prozessen die Aufklärung geraten kann, hat die Justiz im Verfahren gegen zwei mutmaßliche ruandische Rebellenführer erlebt. Der Prozess wegen Kriegsverbrechen im Ostkongo zog sich am OLG Stuttgart über viereinhalb Jahre und kostete rund fünf Millionen Euro - und er ist immer noch nicht zu Ende. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied 2018, dass der Fall teilweise neu verhandelt werden muss.

Im Juni 2018 war bekannt geworden, dass die Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof (BGH) einen internationalen Haftbefehl gegen einen ehemaligen Leiter des syrischen Luftwaffengeheimdienstes erwirkt hat. Weltweit gesucht wird Jamil Hassan wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit. Hassan soll von staatlicher Folter in den Jahren 2011 bis 2013 unter Assad gewusst haben. Er hält sich immer mal wieder im Libanon auf, verhaftet wird er dort nicht.

Erste Äußerung des Angeklagten frühestens am dritten Verhandlungstag

Laut dem OLG Koblenz sind vorerst 24 Verhandlungstermine bis zum 13. August terminiert. Wegen des erwarteten Andrangs sei schon vor der Coronakrise ein Ausweichen in den größten Saal des Landgerichts Koblenz vorgesehen gewesen. Angesichts des hochansteckenden Coronavirus verringere sich nun im dortigen Saal 128 die Zahl der Sitzplätze für Zuschauer und Journalisten von mindestens 92 auf 29.

Am Donnerstag trugen laut der dpa in Koblenz viele Prozessbeteiligte Gesichtsmasken. Der Hauptangeklagte R. erklärte über seinen Anwalt, er werde sich frühestens am dritten Verhandlungstag, dem 27. April, schriftlich zu den Vorwürfen äußern. Der zweite Angeklagte A. will dagegen schweigen.

Zitiervorschlag

Auftakt am OLG im Syrien-Folterprozess: Ein Weltstrafverfahren in Koblenz . In: Legal Tribune Online, 23.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41399/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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