Ein unerfüllter Kinderwunsch betrifft viele Paare. Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die Hälfte der Kosten für drei erfolglose Kinderwunschbehandlungen - drei pro Behandlungsmethode, meint nun das LSG.
“Männerbrüste” können Betroffene sowohl ästhetisch als auch physisch durchaus stören. Behandlungskosten müssen allerdings regelmäßig nicht von der Krankenkasse übernommen werden, entschied das LSG Hessen.
Möchten Versicherer für bestimmte krankheitsbedingte Behandlungen nicht zahlen, können sie Ausschlussgründe festlegen. Wird der Versicherte aus zu vagen Formulierungen aber nicht schlau, ist die Klausel unwirksam, so der BGH.
Überschüssige Hautfalten infolge starker Gewichtsabnahme sind keine behandlungsbedürftige Krankheit. Die Krankenkasse muss die Kosten daher nicht übernehmen, entschied das Hessische LSG.
Private Krankenversicherer müssen ausführlich darlegen, auf welcher Grundlage sie Beiträge erhöhen. Eine vollständige Offenlegung der Kalkulation können Versicherte aber nicht verlangen, entschied der BGH – und erschwert damit Klagen.
Sich während eines Türkeiurlaubs die Augen in einer Privatklinik wegen Grauen Stars operieren zu lassen, ist wohl kaum ein Notfall, so das LSG. Doch selbst wenn, zahle für so eine Behandlung nicht die Krankenkasse.
Belastungsstörung eines Rettungssanitäters, großflächige Verbrennungen, verlorene Finger: Es waren alles andere als erheiternde Fälle, über die das BSG im Jahr 2023 zu entscheiden hatte. Hier sind die wichtigsten in der Kurzfassung.
Lange hat sich der Streit hingezogen, nun hat der BGH entschieden: Weicht die tatsächliche von der kalkulierten Prämie ab, dürfen private Krankenversicherer sie anpassen – auch dann, wenn die Abweichung unter zehn Prozent liegt.