Ein Mann schließt einen Arbeitsvertrag, meldet sich aber sofort krank und erscheint nie zur Arbeit. Nach einem Monat wird ihm gekündigt. Für diese Zeit hat er weder Anspruch auf Lohn noch auf Krankengeld, so das LSG Niedersachsen-Bremen.
Der Krankenstand bei Arbeitnehmern ist hoch – und zwar unabhängig davon, ob das an mehr Krankheit oder neuer Erfassung liegt. Das europäische Ausland geht mit Krankheit anders um als Deutschland. Liegt dort eine Lösung?
Der Chef der Allianz fordert einen Karenztag. Danach sollen Beschäftigte den Lohnausfall für den ersten Tag einer Krankheit selbst tragen. Michael Fuhlrott erklärt im Interview die Rechtslage.
Ein unerfüllter Kinderwunsch betrifft viele Paare. Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die Hälfte der Kosten für drei erfolglose Kinderwunschbehandlungen - drei pro Behandlungsmethode, meint nun das LSG.
“Männerbrüste” können Betroffene sowohl ästhetisch als auch physisch durchaus stören. Behandlungskosten müssen allerdings regelmäßig nicht von der Krankenkasse übernommen werden, entschied das LSG Hessen.
Möchten Versicherer für bestimmte krankheitsbedingte Behandlungen nicht zahlen, können sie Ausschlussgründe festlegen. Wird der Versicherte aus zu vagen Formulierungen aber nicht schlau, ist die Klausel unwirksam, so der BGH.
Überschüssige Hautfalten infolge starker Gewichtsabnahme sind keine behandlungsbedürftige Krankheit. Die Krankenkasse muss die Kosten daher nicht übernehmen, entschied das Hessische LSG.
Private Krankenversicherer müssen ausführlich darlegen, auf welcher Grundlage sie Beiträge erhöhen. Eine vollständige Offenlegung der Kalkulation können Versicherte aber nicht verlangen, entschied der BGH – und erschwert damit Klagen.