Ende Juli hat das Innenministerium das Islamische Zentrum Hamburg verboten, die bekannte blaue Moschee wurde beschlagnahmt. Nun folgen weitere Konsequenzen: Der ehemalige Leiter des Vereins muss das Land verlassen.
Fünf Wochen nach dem Verbot des als extremistisch eingestuften Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) soll dessen ehemaliger Leiter Deutschland verlassen. Die Hamburger Innenbehörde hat dem 57-jährigen Mohammad Hadi Mofatteh in dieser Woche eine Ausweisungsverfügung zugestellt, wie eine Sprecherin in Hamburg mitteilte. Sie äußerte sich zunächst nicht dazu, ob sich der Mann noch im Land befindet.
Mit dem Schreiben wird Mofatteh aufgefordert, Deutschland innerhalb von 14 Tagen zu verlassen. Andernfalls droht ihm die Abschiebung in sein Herkunftsland auf eigene Kosten. Laut der Behörde muss dies bis spätestens zum 11. September 2024 erfolgen. Zudem darf er weder nach Deutschland zurückkehren noch sich hier aufhalten. Sollte er gegen diese Auflagen verstoßen, drohen ihm bis zu drei Jahre Haft. Zuvor hatte der Radiosender NDR 90,3 darüber berichtet.
Ex-Leiter gilt als offizieller Stellvertreter von Revolutionsführer Khamemei
Mofatteh war seit Sommer 2018 IZH-Leiter. Nach Erkenntnissen des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz galt er damit bis zuletzt als offizieller Stellvertreter des iranischen Revolutionsführers Ali Khamemei in Deutschland.
Für Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) ist die Ausweisung nach dem Verbot des IZH der nächste konsequente Schritt, den die Behörde nun gehe, wie er auf Anfrage mitteilte. "Als oberster religiöser Vertreter des menschenverachtenden Regimes in Teheran ist seine Zeit in Deutschland abgelaufen. Wir werden den Kampf gegen den islamischen Extremismus weiter mit aller Härte führen und dabei auch alle aufenthaltsrechtlichen Mittel voll ausschöpfen."
Ende 2022 war bereits der stellvertretende Leiter des IZH, Sejed Soliman Mussawifar, wegen Verbindungen zur libanesischen Hisbollah-Miliz aus Deutschland ausgewiesen worden. Zuvor war er mit einer Beschwerde gegen die Ausweisung vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht in zweiter Instanz gescheitert. Die proiranische Terrororganisation ist seit 2020 in Deutschland verboten.
Propagandazentrum des Irans in Europa
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das IZH am 24. Juli als "bedeutendes Propagandazentrum Irans in Europa" verboten. Die in der Verbotsverfügung genannte Begründung, der Verein und Betreiber der Moschee sei von der iranischen Regierung gesteuert, verfolge verfassungsfeindliche Ziele und verbreite die Ideologie der Islamischen Revolution in Deutschland, bezeichneten die Vertreter des IZH als "Unterstellung", der man mit einer Klage entgegentreten wolle.
Bundesweit hatte die Polizei Ende Juli Vermögen und Einrichtungen des Zentrums und fünf ihm zugeordneter Teilorganisationen beschlagnahmt. Seitdem steht auch die Blaue Moschee unter Verwaltung des Bundes. Vor dieser versammeln sich seit Wochen immer wieder Hunderte Gläubige zum Freitagsgebet und demonstrieren für eine Wiederöffnung des Gotteshauses. Beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) wollen IZH-Vertreter derzeit die Öffnung der Moschee erreichen.
dpa/xp/LTO-Redaktion
Islamisches Zentrum Hamburg verboten: . In: Legal Tribune Online, 29.08.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55297 (abgerufen am: 06.10.2024 )
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