Freiversuch im Staatsexamen

Über 85 Pro­zent der Ange­t­re­tenen bestehen

Lesedauer: 2 Minuten

Mit dem Freiversuch hat man einen Versuch mehr, um das Erste Staatsexamen zu bestehen. Die Erfolgschancen dabei sind gut, zeigt die neue Ausbildungsstatistik des Bundesamts für Justiz.

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So richtig gut vorbereitet auf das Erste Staatsexamen fühlt man sich wohl nie. Viele Studierende nutzen deshalb den sogenannten Freischuss und treten – entsprechend ihrer Prüfungsordnung – nach spätestens acht bzw. neun Semestern zum ersten Mal im Staatsexamen an, weil sie den Freiversuch nicht verfallen lassen wollen und einfach mal schauen möchten, wie es so läuft.

Nun gibt es gute Nachrichten: Bei den meisten läuft der Freischuss ganz gut: Im Jahr 2021 (das sind die aktuellsten Zahlen) haben über 85 Prozent der Studierenden den Freischuss bestanden, 70 Prozent davon besser als ausreichend.

Eine Übersicht über die Anzahl der Teilnehmenden und die Erfolgschancen des Freiversuchs haben wir hier für Euch zusammengestellt. Die Tabelle wird laufend aktualisiert. Die Zahlen gehen jeweils aus der Ausbildungsstatistik des Bundesamts für Justiz hervor.

Seit dem Jahr 2018 steigt die Zahl der im Bundesgebiet erfolgreichen "Freiversuchler" demnach kontinuierlich an: Während im Jahr 2018 noch 67 Prozent bestanden haben, waren es 2020 schon gut 80 Prozent und im Jahr 2021 satte 87,3 Prozent.

Die Corona-Pandemie hatte dabei auch für Jurastudierende einige Einschränkungen mit sich gebracht. Aus diesem Grund beziehen alle Länder die Semester zwischen dem Sommersemester 2020 und dem Sommersemester 2021 nicht in die Berechnung für die Frist für den Freischuss ein. Die Jurastudierenden haben also mindestens drei Semester mehr Zeit für den Freiversuch. Zum Wintersemester 2021/2022 haben die Länder dann unterschiedliche Regelungen getroffen, welche Semester für den Freiversuch unberücksichtigt bleiben.

Letztlich ist es aber eine Typfrage, ob man den Freischuss absolvieren möchte: Wer ihn besteht, aber mit der Note nicht zufrieden ist, muss – je nach Prüfungsordnung –recht zeitnah in die Verbesserung gehen. Die aktuellen Zahlen jedenfalls dürften ein Argument für eine Entscheidung pro Freischuss sein.

fkr/LTO-Redaktion

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