Junge Leute an Tischen schreiben Klausuren.
Trotz zahlreicher Unregelmäßigkeiten während der Prüfungen

Jura­stu­dentin schei­tert mit Klage auf Exa­mens­wie­der­ho­lung

20. Mai 2026, Lesedauer: 3 Minuten

Minutenlanges Handyklingeln, ein Lichtausfall und ein Rettungseinsatz während der Schreibzeit: Sowohl das VG als auch das OVG in Berlin sehen keinen Grund, warum eine Jurastudentin ihre Examensklausuren wiederholen sollte.

Eine Examenskandidatin darf ihre Klausuren in der staatlichen Pflichtfachprüfung nicht wiederholen. Sie scheiterte mit mehreren Vorbringen wegen Unregelmäßigkeiten beim Prüfungsablauf erst vor dem Verwaltungsgericht (VG) und dann vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg. Das hob insbesondere hervor, dass Examenskandidat:innen kein Recht darauf hätten, dass das Gemeinsame Justizprüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) Aufgabenvorschläge für Klausuren von Hochschullehrenden der Prüfungsfächer einholt (Beschl. v. 05.05.2026, Az. OVG 6 N 33/26).

Die Examenskandidatin klagte auf Wiederholung ihrer Examensklausuren in der staatlichen Pflichtfachprüfung vor dem VG Berlin – ohne Erfolg. Dagegen zog sie weiter vor das OVG, das den Antrag auf Zulassung der Berufung aber ablehnte. Es bestünden keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des VG nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). 

Anzeige

Kein Recht auf Einholung von Aufgabenvorschlägen vom Prof

Die Examenskandidatin hatte vor dem VG die Auffassung vertreten, dass das Land Berlin einen Fehler bei der Auswahl der schriftlichen Prüfungsaufgaben gemacht hatte. Konkret: Berlin habe gegen § 34 Abs. 1 S. 2 Juristenausbildungsordnung (JAO) verstoßen. Nach dieser Norm holt das Prüfungsamt Aufgabenvorschläge von Hochschullehrenden ein, die in den Prüfungsfächern lehren. Das VG führte dazu aber aus, dass es "gerichtsbekannt" sei, dass das GJPA das so auch mache. Abgesehen davon vermittele die Norm kein subjektives Recht der klagenden Examenskandidatin auf dieses Vorgehen. 

Die Examenskandidatin störte sich am Begriff "gerichtsbekannt" und zog deswegen weiter vor das OVG. Das definiert "gerichtsbekannt" folgendermaßen: "Gerichtskundig oder gerichtsbekannt sind Tatsachen, die dem Richter kraft seines Amtes, z.B. aus früheren Prozessen, bekannt geworden sind." Die Frage, ob eine Tatsache gerichtsbekannt ist, hänge damit von den Erfahrungen und Kenntnissen des zur Entscheidung berufenen Richters ab. Zweifel daran, dass das VG etwas unrichtig als "gerichtsbekannt" eingestuft habe, hat das OVG nicht.

Ungeachtet dessen habe die Kandidatin kein Recht darauf, dass das GJPA professorale Aufgabenvorschläge einholt. Das sei lediglich eine organisatorische Regelung, die Prüflingen im Verwaltungsprozess kein subjektives Recht vermittele. 

Lichtausfall, Handyklingeln, Rettungseinsatz

Überdies monierte die Examenskandidatin einige Vorgänge während des Schreibens der Klausuren. Doch auch damit drang sie weder beim VG noch beim OVG durch. Störungen wie minutenlanges Klingeln eines Mobiltelefons, lautstarkes Husten und Kollabieren eines Mitprüflings samt Rettungseinsatz, ein zehnminütiger Lichtausfall sowie Angst vor Ansteckung wegen Nichtbeachtung der Corona-Vorsorgemaßnahmen und schlechtes Raumklima hätte sie vor Ort unverzüglich geltend machen müssen. 

Laut Examenskandidatin hätten das andere Prüflinge erfolglos getan. Das habe sie davon abgehalten, es selbst erneut zu probieren. Das OVG pocht aber darauf, dass es auf die individuelle Reaktion ihrerseits ankommt. Bedenken in Bezug auf die etwaige Verletzung der Vorschriften zum Gesundheitsschutz im Zusammenhang mit dem Coronavirus wiesen das VG und das OVG auch beide ab. Diese Vorschriften hätten dem Gesundheitsschutz gegolten – und dienten nicht einem ordnungsgemäßen Prüfungsablauf.

Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.

pdi/LTO-Redaktion

Auf Jobsuche? Besuche jetzt den Stellenmarkt von LTO Karriere.

Thema:

Jurastudium

Verwandte Themen:
  • Jurastudium
  • Examen
  • Staatsexamen

Teilen

Aktuelle Jobs

Ähnliche Artikel

Klage auf Wiederholung des Examens gescheitert