Mündliche Prüfungen trotz fehlender Examensnoten?

Doch keine "Exa­men­spanne" in Hessen

von Pauline Dietrich, LL.M.Lesedauer: 3 Minuten

Unter hessischen Examenskandidaten ging die Angst herum, man werde eine Ladung zur mündlichen Prüfung ohne Notenangaben erhalten. Der Grund: Sämtliche Zweitkorrekturen seien noch nicht fertig. Das hört sich aber schlimmer an, als es ist. 

"Erneut eine Examenspanne. Dieses Mal in Hessen". Derartige Zuschriften erreichten am Dienstag die LTO-Redaktion. Der Hintergrund: In Hessen stehen im Dezember die mündlichen Prüfungen für diejenigen Examenskandidat:innen an, die im August dieses Jahres ihre schriftlichen Klausuren des ersten Staatsexamens absolviert haben. Nun warte man auf die "berüchtigte" Liste – also die Liste mit denjenigen Kandidat:innen, die die schriftlichen Prüfungen nicht bestanden haben. Diese habe das Landesjustizprüfungsamt aber noch nicht veröffentlicht – und das Ende November. 

"Gerüchten zufolge fehlen sämtliche Zweitkorrekturen für die Examensklausuren", so eine Twitter-Userin. Anstatt die mündlichen Prüfungen nach hinten zu verschieben, seien daher nun Ladungen für die mündliche Prüfung ohne Angabe von Noten verschickt worden – und die Examenskandidat:innen wüssten gar nicht, ob sie bestanden haben und, wenn ja, wie gut. Die fehlenden Noten müssten sie dann kurz vor den mündlichen Prüfungen noch abholen gehen. Das wäre für die Vorbereitung im Hinblick auf die psychische Belastung natürlich schwierig, schließlich wüsste man so lange nicht, ob man um das Bestehen oder etwa für das Erreichen einer wichtigen Notenschwelle lernen muss. 

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"Eine Ausnahmesituation liegt aktuell nicht vor" 

Tatsächlich fehlen aber nicht "sämtliche" Zweitkorrekturen – und Ladungen ohne Notenangaben würden auch nicht verschickt, beruhigte das Justizministerium Hessen gegenüber LTO. Es stimme zwar, dass die Liste der nicht bestandenen Kandidat:innen noch nicht auf der Homepage eingestellt wurde, das werde aber in den nächsten Tagen geschehen. Eine Frist zur Veröffentlichung dieser Liste gebe es ohnehin nicht. 

Es sei auch korrekt, dass das an noch fehlenden Klausurkorrekturen liegt. "Grund für die Verzögerung ist vermeintlich, dass einige Prüferinnen und Prüfer zum Beispiel in ihrem Hauptamt als Professorin und Professor besonders belastet sind", so das Justizministerium. Dies beschränke sich allerdings auf Einzelfälle, der weit überwiegende Teil aller Erst- und Zweitkorrekturen liege schon vor. "Das JPA hat dabei jeweils schon die Prüferinnen und Prüfer erinnert. Es kommt hin und wieder vor, dass Korrekturen etwas verzögert abgeschlossen werden", so das Justizministerium. Eine Ausnahmesituation liege daher aktuell nicht vor. Nur im Einzelfall fehle noch eine Note, die dann den Kandidat:innen vom JPA mitgeteilt werde. Die allermeisten Examenskandidat:innen des betroffenen Durchgangs sollte das etwas beruhigen.  

Die letzte bekannte große Examenspanne ist 2021 in Baden-Württemberg unterlaufen. So mussten alle Kandidat:innen eines Durchgangs die Strafrechtsklausur nochmal schreiben, weil Sachverhalte vertauscht wurden. Bei der Nachklausur ging dann aber auch wieder etwas schief: Das JPA lud einige Prüflinge in Heidelberg zum falschen Prüfungsort – und diese mussten schließlich orientierungslos zu ihrem "richtigen" Prüfungsort wandeln. 

Update am 09.12.2022: Das Justizministerium Hessen hat LTO auf Nachfrage hin die konkreten Zahlen genannt. Am betroffenen Examensdurchgang haben demnach 235 Kandidat:innen an den schriftlichen Prüfunge teilgenommen. Es habe dann ein Paket mit 23 Klausuren gefehlt, die an einen Prüfer aus dem Bereich der Hochschulen gingen. Die betroffenen Kandidat:innen hätten die Bewertungen jeweils vor der mündlichen Prüfung erhalten, so dass am Ende der mündlichen Prüfung immer eine abschließende Note bekannt gegeben werden konnte. Es sei keine Prüfung verschoben oder gar abgesagt worden. Auch hätten bzw. würden alle Kandidat:innen die Ladungen für ihre Prüfungen rechtzeitig erhalten.

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