Freischuss

Diese Länder rechnen das Corona-Win­ter­se­mester nicht an

von Pauline DietrichLesedauer: 4 Minuten

Auch im Wintersemester bleiben die Studienbedingungen eine Herausforderung. Viele Länder rechnen das laufende Semester daher - wie schon das Sommersemester - nicht für den Freiversuch an. Doch nicht alle ziehen mit.

Studieren ist nicht leichter geworden: Online-Vorlesungen und –Repetitorien, kaum Präsenzveranstaltungen und nur eingeschränkte Bibliotheksnutzung machen nach dem vergangenen Sommersemester auch das noch laufende Wintersemester 2020/2021 zur Ausnahmesituationen. 

Die Landesjustizprüfungsämter stellt das erneut vor die Frage, ob man den Jurastudierenden das laufende Semester auf den Freischuss anrechnen sollte oder nicht. Je nach Bundesland muss man sein Examen zügig schon nach acht oder neun Semestern antreten, um von den Vorteilen der Freiversuchsregelung profitieren zu können. 

Das ist auch ohne eine globale Pandemie schon sportlich genug. Für das Sommersemester hatten deshalb nach und nach alle Bundesländer von einer Anrechnung auf den Freischuss abgesehen. Ob das auch für das laufende Wintersemester gelten soll, hat LTO bei den Landesjustizministerien und -prüfungsämtern angefragt.

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NRW: "Studierende schon genug gefordert"

Die Jurastudierenden in Nordrhein-Westfalen durften sich bezüglich des Wintersemesters als bundesweit Erste freuen: Bereits kurz vor Weihnachten hat das dortige Justizministerium entschieden, das laufende Wintersemester 20/21 nicht auf den Freischuss anzurechnen. Die bereits im Sommersemester festgestellte "Hinderung am Studium" dauere an, schließlich könnten digitale Lehrformate die Präsenzveranstaltungen nicht ersetzen, hieß es. "Die Studierenden sind unter den Corona-Bedingungen schon genug gefordert. Sie sollen sich nun nicht auch noch Sorgen um ihren Freiversuch machen", antwortete das Justizministerium auf LTO-Anfrage.

Auch Rheinland-Pfalz hat sich für diesen Weg entschieden - obwohl man sich dort noch während des Sommersemesters auf den Standpunkt stellte, dass das Jurastudium planmäßig durchgeführt werden könne. Einige weitere Monate mit Corona später ist man nun aber anderer Ansicht, sodass die Jurastudierenden in Mainz und Trier sowohl das Sommer- als auch das Wintersemester für ihre Freischusspläne unberücksichtigt lassen können. 

Genauso haben sich die Länder Hamburg, Thüringen, das Saarland, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen entschieden, wie LTO erfuhr. Auch in Niedersachsen und Bayern gebe es Pläne, eine solche Regelung umzusetzen, heißt es auf Anfrage. So lässt der bayerische Justizminister Georg Eisenreich gegenüber LTO verlauten: "Die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus haben weiterhin Auswirkungen auf den Hochschulbetrieb. Mir ist wichtig, dass den Studierenden der Rechtswissenschaft in Bayern hierdurch keine Nachteile für ihren Freiversuch entstehen."

Auch Baden-Württemberg zieht mit, der dortige Justizminister Guido Wolf findet: "Die Freischussfrist ist für Studierende absolut zentral, das ist mir natürlich bewusst. Mir ist es deshalb wichtig, dass den Studierenden durch die aktuellen Einschränkungen im Studium kein Nachteil entsteht. Deshalb wird auch das aktuelle Wintersemester nicht auf die prüfungsrelevanten Fristen angerechnet."*

Bremen: "Persönliche Anwesenheit der Studierenden entbehrlich"

Anders hingegen sieht es in Bremen aus. Dort sei zwar noch nichts endgültig beschlossen worden, es gebe aber eine "deutliche Tendenz" dazu, aus dem Wintersemester kein "Corona-Freisemester" zu machen, wie es auf LTO-Anfrage heißt Die angebotenen Online-Formate machten die persönliche Anwesenheit der Studierenden entbehrlich, heißt es aus dem Bremer Senat für Justiz und Verfassung. Das sei anders als im Sommersemester: "Damals hat uns das Infektionsgeschehen sozusagen kalt erwischt", so der Bremer Pressesprecher. "Ein angesichts des unklaren Endes dieser Situation dauerhaftes 'Nichtanrechnen' kann unserer Ansicht nach aber nicht die Antwort darauf sein". Jedoch hätten die Studierenden die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen.

Diese Ansicht teilt Hessen ebenfalls, wie die Pressestelle des Justizministeriums der LTO mitteilte. Anders als im Frühjahr hätten sich Universitäten und Studierenden an die veränderte Situation angepasst. In Hessen hätten auch die Bibliotheken geöffnet, Prüfungen seien außerdem in neuen Formaten möglich. Hessen war allerdings das erste Bundesland, das sich dazu entschieden hatte, das Sommersemester nicht anzurechnen.

Nach derzeitigem Stand beabsichtigt auch Sachsen-Anhalt, das laufende Wintersemester bei der Berechnung für den Freischuss zu berücksichtigen: Nach Auffassung des dortigen Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes Ralf Burgdorf wurde an der Universität Halle dafür gesorgt, die präsenten Unterrichtsformen und Übungsmöglichkeiten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Dies sei erst mit Beginn des Jahres 2021 und des harten Lockdowns anders geworden, doch auch jetzt sei die Bibliothek eingeschränkt nutzbar. Insgesamt könne man deshalb keine Entscheidung treffen, die das laufende Semester so behandelt, als hätte man nicht vernünftig und gewinnbringend studieren können, so Burgdorf.

Die Bundesländer Schleswig-Holstein, Brandenburg und Berlin haben bis zum Tag der Veröffentlichung dieses Beitrags nicht auf die LTO-Anfragen geantwortet. Der Artikel wird entsprechend am Ende des Textes bei Bedarf aktualisiert.

*Klarstellung am 22.01.2021, 10.59 Uhr

Update am 22.01.2021, 11.02 Uhr: Auch in Berlin und Brandenburg wird das Wintersemester nicht auf den Freischuss angerechnet, wie ein Sprecher der Justizverwaltung nun bekanntgab. Ein entsprechender Vermerk sei auf dem Weg.

Update am 03.02.2021, 17.38 Uhr: Auch das Niedersächsiche Justizministerium hat seine Pläne laut Pressemitteilung nun umgesetzt und beschlossen, dass das Wintersemester 2020/21 nicht auf den Freischuss angerechnet wird. Die entsprechende Ausbildungs-Verordnung werde in Kürze geändert.

Update am 17.02.2021, 12.09 Uhr: Das Justizministerium Sachsen-Anhalt habe seinen Standpunkt überdacht, so der Präsident des Landesjustizprüfungsamts gegenüber LTO. In einer Pressemitteilung gibt das Justizministerium daher bekannt, dass das WS 20/21 auch in Sachsen-Anhalt nicht auf den Freiversuch angerechnet wird.

Update am 17.02.2021, 16:01 Uhr: Auch Bremen hat sein Vorgehen geändert und kündigt an, das Wintersemester nicht auf den Freischuss anzurechnen.

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