Flagge des Bundeslands Hessen vor blauem Himmel
Hessisches Prüfungsamt sucht Lösungen

Rekord­an­drang im kom­menden Exa­mens­durch­gang

von Eva Pampe23. Januar 2026, Lesedauer: 4 Minuten

Hessische Examensprüflinge blicken mit Sorge auf den Examenstermin im Februar/März 2026: Wegen auslaufender Corona-Sonderregeln gibt es so viele Teilnehmer wie noch nie. Das Ministerium gibt teilweise Entwarnung, es bleiben aber Abstriche.

Im Januar 2022 verkündeten die damalige hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) und das hessische Justizprüfungsamt (JPA) die letzte Corona-bedingte Entlastung für Kandidat:innen des ersten Staatsexamens: Auch das Wintersemester 2021/2022 werde, wie bereits die drei Semester davor, nicht auf den "Freischuss" angerechnet.

Grundsätzlich müssen sich Jurastudierende in Hessen nach § 21 Abs. 1 Gesetz über die juristische Ausbildung (JAG) spätestens im Laufe ihres achten Semesters zur Examensprüfung anmelden, um noch von dem Freiversuch Gebrauch zu machen. Mithilfe der vier Corona-Freisemester konnten die Studierenden diese Frist ausnahmsweise auf zwölf Semester erhöhen. Der letztmögliche Zeitpunkt, um die Regelung voll auszunutzen, ist der anstehende Prüfungsdurchgang im Februar/März 2026.

Es kam, wie es kommen musste: Mit 730 Kandidat:innen haben sich für den kommenden Prüfungstermin so viele Leute wie noch nie angemeldet. Zum Vergleich: In den vergangenen zehn Jahren lag selbst der teilnehmerstärkste Durchgang bei "nur" 580 Prüflingen, wie LTO auf Anfrage erfuhr. Für das JPA stellt diese enorme Teilnehmerzahl eine organisatorische Mammutaufgabe dar.

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Prüfungsamt kündigt Einschränkungen an

Auf seiner Internetseite kündigte das JPA deshalb vorab an, den Prüfungsdurchgang nur unter besonderen Bedingungen stattfinden lassen zu können. 

Da alle Klausurstandorte bis zur Kapazitätsgrenze genutzt werden müssten, seien die Prüflinge an die zugewiesenen Standorte der schriftlichen Prüfung gebunden. Umladungen werde es nicht geben. Das allein könnte noch verkraftbar sein.

Schwerer wiegt allerdings ein Problem hinsichtlich der mündlichen Prüfungen, die voraussichtlich im Juni 2026 stattfinden. Abgesehen davon, dass diese laut JPA "ggf. auch an vom Wohn- oder Studienort abweichenden Standorten" und "ggf. auch an Samstagen" stattfinden müssen, rechnet das Prüfungsamt bereits jetzt mit Verzögerungen bei der Korrektur der schriftlichen Arbeiten. Deshalb entfalle die sonst übliche Veröffentlichung der Liste der Nichtbesteher vor Versand der Ladungen zur mündlichen Prüfung.

Mündliche Prüfung ohne Vornoten?

Noch dazu könne es in einigen Fällen dazu kommen, dass Prüflinge in der Ladung für die mündliche Prüfung nicht (wie sonst üblich) sämtliche Prüfungsergebnisse aus den schriftlichen Arbeiten mitgeteilt bekommen, sondern nur die Ergebnisse, für die die Korrektur bereits abgeschlossen sei. Laut JPA werden die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung wegen der Masse an Teilnehmern in vielen Fällen erst knapp vor der mündlichen Prüfung feststehen.

Prüfungstaktisch ist das für die Teilnehmer:innen ein ziemliches Ding: Normalerweise erhalten Examenskandidat:innen in Hessen rund zwei Wochen vor dem mündlichen Termin ihre Ladung samt vollständiger Vornoten. Dieser Zeitpunkt gilt als Startschuss für die intensive Vorbereitung auf die mündliche Prüfung.

Betroffene kritisieren: "Wie kann man das nicht vorhersehen"?

Als das JPA diese Maßnahmen bekanntmachte, erreichten LTO viele Zuschriften und Anrufe von betroffenen Studierenden. Sie zeigen sich beunruhigt, verärgert und befürchten Chaos in ihren Prüfungen und Nachteile gegenüber anderen Examensdurchgängen. 

Ihre Kritik im Kern: Die Vornoten zu kennen, spiele eine sehr wichtige Rolle für die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung (nicht nur in Hessen, bundesweit). Auch die Prüfungskommission orientiere sich bekanntermaßen maßgeblich an den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung.

Frust rührt auch daher, dass seit Januar 2022 ausrechenbar war, dass die Freisemester-Regelung im Februar 2026 auslaufen würde. "Wie kann man das nicht vorhersehen?", kritisierte etwa ein Betroffener gegenüber LTO.

Justizministerium beschwichtigt

LTO hat das Hessische Justizministerium (JM) mit der Kritik der Betroffenen konfrontiert. Das gibt in vielen Bereichen Entwarnung: Ein Sprecher versicherte, dass die Vornoten vor der mündlichen Prüfung sowohl den Prüflingen als auch den Prüfungskommissionen vorliegen würden. Spätestens drei Tage vor der mündlichen Prüfung sollen die Ergebnisse, falls sie noch nicht schriftlich mitgeteilt wurden, telefonisch abgefragt werden können.

Zudem wolle das JPA die Termine so staffeln, dass Kandidat:innen, bei denen sich die Klausurkorrektur verzögert, möglichst spät geprüft werden. 

Darüber hinaus habe das JPA das Problem mit den extrem vielen Teilnehmern frühzeitig antizipiert, deswegen zusätzliche Prüfer bestellt und die vorhandenen Raumkapazitäten erweitert, so der JM-Sprecher. Die Klausuren könnten Prüflinge jedenfalls in der Nähe des Studienorts ablegen. Man setze zudem alles daran, die mündlichen Prüfungen so zu organisieren, dass diese ausschließlich am Studien- bzw. Wohnort stattfinden.

Gewisse Abstriche wird es geben

Mit seiner Antwort an LTO kann das JM der Kritik der Betroffenen nicht vollständig den Wind aus den Segeln nehmen. Sehr wahrscheinlich bleibt weiterhin, dass sich wenigstens einige Prüflinge ohne vollständige Vornoten auf die mündliche Prüfung vorbereiten müssen.

Auch die Nichtbesteherliste entfällt. Dadurch erhalten auch Kandidat:innen eine Ladung zur mündlichen Prüfung, die den schriftlichen Teil womöglich gar nicht bestanden haben. Das JM räumt auf LTO-Nachfrage ein, dass Betroffene sich in solchen Fällen womöglich intensiv vorbereiten, um kurz vor dem Termin doch noch eine Absage zu erhalten. Dies könne “in einigen Fällen möglicherweise nicht verhindert werden", heißt es dazu aus dem JM. 

Nicht zum ersten Mal müssen hessische Studierende befürchten, dass sie ohne Vornoten in die mündliche Prüfung gehen müssen. Im November 2022 hatte es schon einmal Verzögerungen bei der Korrektur der Klausuren gegeben. Damals bestand der Prüfungsdurchgang aus 235 Kandidat:innen.

Die Examensnoten werden in Hessen noch per Post mitgeteilt (anders als in anderen Bundesländern, wo inzwischen auch der elektronische Weg genutzt wird). "Die Verwaltungsvorgänge (Programme)" sähen "derzeit noch keine Zusendung der Ladung auf elektronischem Wege vor", so der JM-Sprecher auf LTO-Anfrage, ob nicht auch andere Übermittlungswege zur Verfügung stehen.

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