Digitalisierung der Juristenausbildung

Zwei wei­tere Bun­des­länder führen E-Klau­suren im ersten Examen ein

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Im zweiten Examen ging es schneller, nach und nach gibt es E-Klausuren aber auch im ersten Examen in immer mehr Bundesländern. So können nun Studierende in NRW und Thüringen den staatlichen Teil des Ersten Examens am PC ablegen.

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"Bitte leserlicher schreiben." Diese oder ähnliche Aufforderungen müssen Examenskandidat:innen in Nordrhein-Westfalen (NRW) und Thüringen in Zukunft nicht mehr unter ihren Klausuren lesen. In beiden Bundesländern können Studierende die Prüfungen nun nämlich auch im ersten Examen am Computer schreiben. Im zweiten Examen ist das in Thüringen bereits seit 2022, in NRW seit Beginn dieses Jahres möglich.

"Die elektronische Klausur hat in Thüringen alle Beteiligten von Anfang an durch große Verfahrenssicherheit und einfache Anwendung überzeugen können", so Thüringens Justizministerin Doreen Denstädt (Grüne) anlässlich der Einführung der E-Klausuren im ersten Examen in ihrem Bundesland. "Mit der Einführung nun auch im ersten Examen schreiben wir die Erfolgsgeschichte Thüringens bei der Digitalisierung der juristischen Ausbildung fort."

Minister der Justiz in NRW, Dr. Benjamin Limbach (Grüne), zeigte sich über die Einführung der E-Klausuren im ersten Examen ebenfalls erfreut: "Ein wichtiger Schritt bei der Digitalisierung in Ausbildung und Prüfung innerhalb der Justiz ist gemacht worden. Ein großer Teil der Prüflinge hat sich für die elektronische Anfertigung der Klausur entschieden. Das ist ein wichtiger Erfolg."

In Nordrhein-Westfalen soll zusätzlich die elektronische Durchführung im Laufe des Jahres auch für Amtsanwalts-, Rechtspfleger- sowie die Prüfungen für den gehobenen Dienst in den Justizvollzugsanstalten eingeführt werden.

Vorreiter des E-Examens in der ersten juristischen Prüfung war 2023 Rheinland-Pfalz. Im zweiten Examen können die Prüfungen immerhin schon in der Hälfte aller Bundesländer am Laptop geschrieben werden. Dass die Einführung der E-Klausuren im zweiten Examen schneller umgesetzt wird als im ersten Examen, begründen die Bundesländer unter anderem damit, dass im zweiten Examen weniger Prüflinge in weniger Durchgängen anträten.

hes/LTO-Redaktion

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