Kabinett in Thüringen beschließt JAG-Änderung

E-Examen und Ref in Teil­zeit kommen

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Die Thüringer Landesregierung hat eine Änderung des Juristenausbildungsgesetzes auf den Weg gebracht. Demnach können Examensklausuren künftig am Computer geschrieben und auch online korrigiert werden.

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Angehende Jurist:innen in Thüringen sollen Prüfungen künftig auch online absolvieren können. Das sieht eine Änderung des Juristenausbildungsgesetzes (ThürJAG) vor, die vom Kabinett am Dienstag beschlossen wurde, wie das Thüringer Justizministerium mitteilte. Die Novelle muss noch im Landtag verabschiedet werden.

"Aufsichtsarbeiten (Klausuren) können danach künftig mit Computern geschrieben und online korrigiert werden. Auch das Prüfungsverfahren als solches wird digital und nicht mehr in Papierform ablaufen", erklärte Thüringens Justizminister Dirk Adams (Grüne). In den kürzlich veröffentlichten Ergebnissen der Digital Study 2021 sprachen sich mehr mal drei Viertel der befragten Jurastudierenden und Referendar:innen für das E-Examen aus.

Zunächst soll mit den elektronischen Klausuren im zweiten Staatsexamen begonnen werden, wie eine Pressesprecherin des Justizministeriums der LTO mitteilt. Als Planungsziel seien die Klausuren im Dezember 2022 vorgesehen. Das stehe aber unter dem Vorbehalt des Gesetzesbeschlusses im Landtag, der noch aussteht.*

Außerdem wird mit der Änderung angehenden Jurist:innen in Thüringen ermöglicht, ihr Referendariat in Teilzeit zu absolvieren. Nach Angaben des Justizministeriums soll dies den Zugang im juristischen Vorbereitungsdienst für Menschen verbessern, die minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Ehegatten, Lebenspartner oder in gerader Linie Verwandte betreuen. "Mit diesem Gesetz gelingt ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Thüringer Juristenausbildung", so Adams.

*Ergänzt am Tag der Veröffentlichung um 16:27 Uhr (pdi)

dpa/mgö/LTO-Redaktion

 

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